Detektei-Sicherheitsexperten im Wirtschaftsschutz

Wirtschaftsschutz: Mit strategischen Wirtschaftsschutzmaßnahmen lässt sich die Prävention im Unternehmen, der Forschungseinrichtung sowie beispielsweise im Technologie- und Gründerzentrum entscheidend präjudizieren – und zwar positiv im Sinne einer starken Widerstandsfähigkeit gegen Formen von Ausspähungsaktivitäten und Wirtschaftsspionage (Forms of economic and industrial espionage). Die einfachste Aktivität ist es wohl, mit einer spezialisierten privaten Wirtschaftsdetektei die strategische Partnerschaft einzugehen und private Wirtschaftsdetektive gezielt ins betriebliche Sicherheitsmanagement zu implementieren.

Forschungseinrichtung wird ausgespäht. Agent hat sich unter falschem Vorwand ins Zielunternehmen eingeschleust.
Wirtschafts- und Industriespion geht maskiert vor und kommt so an technologische Betriebsgeheimnisse. Das Material geht dem Auftraggeber verschlüsselt auf dem Geheimweg zu. Der Schaden für das betroffene Unternehmen ist womöglich immens. Deshalb ist die Belegschaft in regelmäßigen Abständen zu sensibilisieren. (Beispielfoto)

Maßnahmen zum Schutz von Hochtechnologien und Forschungsergebnissen

Wir leben in binnenwirtschaftlich und außenwirtschaftlich turbulenten Zeiten. Sämtliche Wirtschaftszweige am Wirtschaftsstandort Europa haben sich gegenwärtig und auch zukünftig gewaltigen lokalen und globalen Herausforderungen zu stellen, wollen sie ihren technologischen Vorsprung gegen Mitbewerber aus aller Welt verteidigen und ausbauen. Funktionierender Betriebs- und Wirtschaftsschutz ist hierfür essentiell. Unternehmen können Abwehrmaßnahmen zum großen Teil auch selbst in die Wege leiten. Der sprichwörtliche „Blick über die Tischkante“ – beispielsweise mit der Inanspruchnahme einer Sicherheitsberatung durch private Wirtschaftsdetektive – wäre eine zielführende Option, um Firmenentscheidern aufzuzeigen, wie Maßnahmen zum Schutz von Hochtechnologien und Forschungsergebnissen optimale Wirkung entfalten, wenn diese von Privatsicherheitsexperten mit gemanagt werden.

Ernstgenommener Wirtschaftsschutz

Fachkräftestrategie darf nicht auf Kosten des Schutzes vor Wirtschaftsspionage und Industriespionage (Protection Against Industrial Espionage) gehen. Personalverantwortliche sind in der Verantwortung, bereits im Vorfeld abzuklären, wen sie da in die Belegschaft ebenso wie in Führungspositionen holen. Auch wer geht oder gegangen wird, kann eine tickende Zeitbombe sein. Dem Unternehmen nicht mehr wohlgesonnene ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Firmeninsiderwissen (den betrieblichen Geheimschutz betreffend) sollten bei konkreten Verdachtsmomenten nachgecheckt werden. Ja. Ernstgenommener Wirtschaftsschutz schließt auch anlassbezogene personelle Überprüfungen ein. Hierfür stehen Firmen- und Institutionsmanagements mit staatlichen Abwehrorganen, aber auch mit spezialisierten Privatsicherheitsfirmen im strategischen Austausch auf Augenhöhe.

Außendienstmitarbeiter begeht im öffentlichen Raum schwere Sicherheitsverstöße und gibt fahrlässig vertrauliche Informationen preis
Für den Preis einer Fahrkarte ist ein angesetzter Agent ganz nah dran an der Zielperson. Das Opfer des Wirtschaftsspionageangriffs liefert dem Gegner fahrlässig eine Fülle an Informationen, die nachfolgende Abschöpfungs- oder Sabotageaktionen mit massiven Schadensausmaßen – umgesetzt bspw. mit den Methoden des Social Engineering – überhaupt erst möglich machen. (Beispielfoto)

Im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes

Der EU-Standort Deutschland soll auch in Zukunft durch eine prosperierende Wirtschaft auf dem Pfad des Erfolgs bleiben. Neben weiser weitsichtiger Politik, die im Idealfall Rahmenbedingungen hierfür schafft (ideologische Verbissenheit bringt uns nicht weiter) – ist modernes, an veränderte globale Rahmenbedingungen angepasstes Betriebliches Sicherheitsmanagement (fett), ein entscheidender Erfolgsfaktor dafür. Erfahrene Führungskräfte holen sich im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes auch Spezialistinnen und Spezialisten einer renommierten Wirtschaftsdetektei in die Expertenrunde. Bündeln von Kompetenzen ist der Effekt. Im Ergebnis steht ein ganzer Katalog praxistauglicher Maßnahmen zum Schutz der Unternehmensinteressen vor Angriffen von Außen sowie von Innen.

Erbeutete Technologieinformationen

Strategischer Wirtschaftsschutz sollte nicht nur im außenwirtschaftlich aktiven Unternehmen Teil der Standortstrategie sein. Auch ausschließlich für den deutschen sowie EU-Binnenmarkt aufgestellte Firmen sollten wissen, dass sie im feindlich gesinnten Fokus gegnerischer Nachrichtendienste (staatlich gelenkte Wirtschaftsspionageaktivitäten) sowie „freier“ Wirtschaftsspione stehen. Erbeutete Technologieinformationen gehen über Spionageorganisationen der dortigen heimischen Industrie zu oder werden auf dem globalen Markt meistbietend zu viel Geld gemacht. Wirtschaftsspionage gewinnt im Kampf der Systeme Autokratien gegen demokratische Staaten und Unionen mehr und mehr an Bedeutung.

Nachforschungs- und Abwehrarbeit privatgewerblicher Wirtschaftsschützer

Wirtschaftsdetekteien mit Spezialisierung Wirtschaftsschutz sind i.d.R. auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Ermittlungspartnern in aller Welt eingefahren. Nachforschungs- und Abwehrarbeit privatgewerblicher Wirtschaftsschützer aus Deutschland, geht oft Hand in Hand mit anlassbezogener Unterstützung lizenzierter Privatberufsdetektive im Einsatzausland. Nicht selten ist es so, dass die Auslandspartner ganz andere Erfahrungen und wertvolle Kontakte mitbringen. Beispielsweise machen sie den Zugang zu auftragsbezogenen Informationen und Nachrichten streng vertraulicher Natur in vielen Fällen überhaupt erst möglich.

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Privatdetektivbüro: Vertrauenswürdigkeit wird mit jedem Fall neu erkämpft

Thema Vertrauenswürdigkeit und Privatermittlerdienste: Detektei-Kunden erwarten heutzutage mehr als innovative Ermittlungsdienstleistungen. Im Privatdetektivbüro soll eine Vertrauenskultur gelebt werden, die die Detektei als verlässlichen strategischen Partner für anlassbezogene diskrete Ermittlungen und Informationsbeschaffungen (bspw. Anwaltsdetektiv und/oder Firmendetektiv) langfristig qualifiziert. Vertrauenswürdigkeit (trustworthiness) wird mit jedem Fall neu erkämpft.

Vertrauenswürdigkeit ist das A und O im Privatdetektivgewerbe
Unerschütterliche Mandatstreue und absolute Verschwiegenheit: Das haben vertrauenswürdige Privatdetektive in der DNA. Die Übergabe der Ermittlungsakte erfolgt streng diskret. Vertrauenswürdigkeit muss mit jedem Auftrag aufs Neue unter Beweis gestellt werden. (Beispielfoto)

Vorstellung vom vertrauenswürdigen Privatermittlertypus

Das Ideal des ehrbaren Dienstleisters, Kaufmanns und scharfsinnigen Kriminalisten in Personalunion prägt seit Jahrzehnten die Vorstellung vom vertrauenswürdigen Privatermittlertypus. Private Ermittlerinnen und Ermittler sollen – da wo die Polizei nicht weiterkommt oder prinzipiell außen vor bleibt – moralisch einwandfrei garantieren, dass Täterinnen und Täter überführt werden und Wahrheiten ans Licht kommen, die auch in einem gerichtlichen Verfahren Beweiswürdigung finden.

Dauerhaftes Vertrauenswürdigsein

Detektive und ihr meist geheimes Tun haben immer schon fasziniert. Privatermittlerromane und deren Verfilmungen sind Bestseller und Dauerbrenner in Kino und TV. Seit Erschaffen der Kunstfigur Sherlock Holmes (1886) aber hat sich die Welt dramatisch gewandelt. Nichtsdestotrotz, im zweitältesten Gewerbe der Welt zählt auch heute noch der Handschlag als ein Zeichen für Ehrbarkeit und Vertrauen – vor allem in westlich geprägten Ländern. Dauerhaftes Vertrauenswürdigsein will man im privaten Informationsdienst DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH beispielsweise auch durch ein im Innendienst wie im Außendienst greifendes systematisches Wertemanagement garantieren.

vertrauenswürdiger Seniordetektiv schießt Beweisfotos
Nicht wenige Privatermittler sind es, die nach ihrer Polizeikarriere in die Branche der „Privatschnüffler“ eingestiegen sind. Sie haben eine hervorragende Reputation und gelten als hochvertrauenswürdig. (Beispielfoto)

Auf eine besondere Vertrauenslage eingelassen

Kunde einer Detektei und das ausführende Detektivbüro haben sich in Vorbereitung der Ermittlungsmaßnahme, beim Laufen der Nachforschungsaktion sowie nach Abschluss des Einsatzes auf eine besondere Vertrauenslage eingelassen. Diese Nahebeziehung sollte auf beiderseits anerkannte Vertrauenswürdigkeit basieren. Unbedingte Voraussetzung für legales Arbeiten. Ist der dargelegte Anlass, Detektive gegen eine Zielperson anzusetzen beispielsweise wahrheitswidrig erfolgt, machen sich Klient wie auch die Privatermittler womöglich strafbar, weil die Verletzung der Persönlichkeitsrechte in Form der Datenerhebung (z.B. Observierung/Background-Investigation) unangemessen war.

Anerkennung der Datenerhebungsvoraussetzung

Soll der Rechtsweg gegangen werden und ist hierfür das Einschalten einer Detektei im Rahmen der Beschaffung beweiswürdigungsfähiger Erkenntnisse erforderlich, dann sind der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit sowie die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit normale Vorgänge im Vorfeld. Die gegenseitige Anerkennung der Datenerhebungsvoraussetzung – in idealer Konstellation durch einen Juristen (Rechtsanwalt) bestätigt – stellt das Vorhaben auf rechtssichere Füße. Privatdetektivische Fähigkeiten zur Durchführung erforderlicher Nachforschungen, belegen (bspw. im Ausland) Privatermittler i.d.R. mit dem Vorlegen einer offiziellen Lizenz oder Berechtigungsurkunde. In Deutschland geschieht dies mit der gewerblichen Anmeldung und dem Aufzeigen anonymisierter Referenzen vorangegangener Fallbearbeitungen.

Vertrauenswürdigkeit ist essentiell

Damit anlassbezogene Privatdetektivarbeit unter höchst unterschiedlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen im Inland wie im Ausland gelingen kann, sind immer unterschiedliche Expertisen aus dem privaten Ermittlungsdienst fallinvolviert. Vertrauenswürdigkeit – besonders dann, wenn es erforderlich wird, externe Fachleute für spezielle Ermittlungsaufgaben hinzuzuziehen – ist essentiell dafür, der Philosophie eines streng vertraulich arbeitenden Privatdetektivunternehmens gerecht zu werden.

Auftraggeber und Detektei-Einsatzmanagement

Auftraggeber und Detektei-Einsatzmanagement müssen darauf vertrauen können, dass ungewöhnlichen Situationen – bspw. schwierige geografische und urbane Einsatz-Bedingungen, Bedrohungsszenarios, die sich womöglich zu potentiell gefährlichen Auswirkungen, die Sicherheit der Privatdetektivinnen und Privatdetektive betreffend aufschaukeln, feindliche Verschleierungshandlungen sowie die Ermittlung bremsende, vorsätzlich konstruierte Heimlichkeiten – detektivisch intelligent begegnet wird.

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Detektei-Ermittlungen und Beweiswürdigung

Beweiswürdigung: Beweiserhebungs- und Beweissicherungsarbeit privater Detektive ist seit Jahrzehnten gefragt. Auch zukünftig sind volle Auftragsbücher zu erwarten. Damit Beweisergebnisse einer Privatdetektei vom Tatrichter rechtlich gewürdigt werden, sind die strengen Voraussetzungen und Rahmenbedingen für das Einleiten und Ausführen (i.d.R. geheimer) Beweisrecherchen strikt einzuhalten. Einer rechtmäßigen Beweiserhebung im Sinne der Strafprozessordnung kommt im privaten Detektivbüro deshalb noch einmal mehr eine besondere Rolle zu.

Ladung des Detektivs als Zeugen erfolgt nach § 377 Abs. 1 ZPO von Amts wegen durch das Gericht
Privatermittlerinnen und Privatermittler sagen häufig als Zeuginnen und Zeugen aus. Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen nichts weglassen. (Beispielfotos)
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Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen

Um es auf den Punkt zu bringen: Damit von Privatdetektiven herausgearbeitete Beweismittel entscheidenden Einfluss auf Gerichtsentscheidungen erzeugen – also Beweiswürdigung (consideration of evidence) finden – müssen hierfür getätigte Ausforschungsmethoden einer gerichtlichen Beurteilung der Glaubwürdigkeit (Glaubhaftigkeitsbeurteilung) vollumfänglich standhalten. Die Konstellation, Privatermittler mit der Sicherung von Beweisen zu beauftragen, muss stimmen. Insbesondere Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen, die bspw. durch geheimes Beschatten zustande kamen, sind erst zulässig, wenn zuvor sämtliche „milderen“ Ermittlungsmittel ausgeschöpft wurden.

Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs

Es muss darauf hingewiesen werden, dass Privatnachforschungen außerhalb Deutschlands traditionell immer schon hohe Wertschätzung genießen. Das hat Gründe. In den USA beispielsweise nutzen Rechtsanwaltskanzleien – meist auf Bedarfsbasis – häufig private Ermittlungsdienste. Privatermittlerinnen und -Ermittler (Private Investigator/P.I.) sind dortzulande mit einer Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs zugelassen. Nicht selten sind US-P.I. außerdem mit einer Polizistenlizenz unterwegs. Sie werden nicht nur fürs Beweisesammeln in Wirtschaftsbelangen und Privatbelangen angeheuert, sondern nehmen bspw. auch spezielle hoheitliche Aufgaben wahr.

Probates Mittel zur Beweissicherung und Beweiserhebung: Einsatz eines Detektivs
War der Einsatz eines oder mehrerer Detektive rechtmäßig und sind die Beweise mit rechtskonformen Mitteln und Methoden erhoben worden, findet das Material i.d.R. auch Beweiswürdigung beim Tatrichter bzw. Prozessgericht. (Beispielfotos)

Lizenzierung privater Ermittler

Vergleichbar stellen sich die Berufsordnungen und Zulassungen für Privatdetektivinnen und -Detektive in Europa dar. In Spanien bspw. regelt das Seguridad Privada (Gesetz 5/2014 vom 4. April 2014 über die private Sicherheit) die Lizenzierung privater Ermittler. Auch in Frankreich, der Schweiz, Italien, Österreich und Polen bspw. hat der Gesetzgeber den Beruf des privaten Detektivs an eine staatliche Zulassung (inkl. Ausbildung und Abschlussprüfungen) gekoppelt.

Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse

Das Einleiten von Ermittlungen ist dort ans Einreichen eines schriftlich begründeten Anlasses bei der zuständigen Behörde gebunden. Entsprechend stark fällt die Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse aus. Verstöße gegen die strengen Freigaben zum anlassbegründeten Tätigwerden aber ziehen unweigerlich ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot sowie weitere Sanktionen nach sich. Für deutsche Erkundungsdienste bedeutet dies: Um für einen betroffenen Auftraggeber im Ausland in Zivilrechts- und Strafrechtssachen Beweise zu sichern, führt i.d.R. kein Weg an der Zusammenarbeit mit zugelassenen Privatdetektiven im Einsatzstaat vorbei.

Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit

Wer hierzulande in Selbstständigkeit den Beruf des Privatdetektivs ausüben möchte, hat die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Besondere Qualifikationen und Ausbildungsnachweise sind in der Bundesrepublik Deutschland hierfür nicht erforderlich. Jedoch ist der Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit. Sind vom Antragsteller weiterführende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe nach Paragraf 34a GewO vorgesehen, ist i.d.R. die Sachkundeprüfung Par. 34a GewO abzulegen. Bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen setzen neben dem Bedürfnis, außerdem die Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie das Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz voraus.

Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel

Auch wenn die reine Ermittlungstätigkeit deutscher Detektivinnen und Detektive nicht gesondert lizenziert ist, sind deren Beweiserhebungsmöglichkeiten bei vielen Rechtsanwälten und Konzernsicherheitsdiensten ein Baustein der Strategie bei der Aufklärung von zivilrechts- und strafrechtsrelevanten Sachverhalten. Berufserfahrung und beruflicher Background der Privatermittlerinnen und Privatermittler (nicht wenige blicken auf eine Polizeikarriere oder Berufsleben bei anderen vergleichbaren Diensten zurück) haben nicht selten positiven Einfluss auf die Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel, die (Zeugenaussagen inklusive) bei Gericht vorgelegt werden.

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Transportkriminalität: Private Ermittlungsdienste fahnden

Im Umstellungsprozess von Lagerwirtschaft mit ausgeprägter Bevorratung hin zu Just-in-time-Verfahren haben sich in dieser Umbruchphase auch Formen damit einhergehender Transportkriminalität gewandelt. Detekteien mit Spezialisierung privatkriminalistische Untersuchungen im Deliktsbereich Ladungsdiebstahl haben parallel dazu ihre Nachforschungsmethoden angepasst. Sie sind es, die für Transportversicherer tätige Sachverständige unterstützen, wenn diese an Ermittlungsgrenzen stoßen.

Unser Lager ist die Autobahn

Diebstahlgefährdungsgrundlage im Luftgüterverkehr. Private Detektei ermittelt im betroffenen Lufttransportunternehmen
Anlassbezogene Detektei-Nachforschungsmaßnahmen in betroffenen Bereichen des Luftgüterverkehrs: Etablierte Wirtschaftsdetektive sind global vernetzt und weltweit im Auftragseinsatz. (Beispielfoto)

Diebstähle im Transportbereich

Aus Autobahnen sind rollende Lager geworden. Kriminelle erkannten dies von Anfang an und stellten schnell vom klassischen Einbruch ins Frachtlager auf Kriminalität im Containertransport um. Das Gros der Diebstähle im Transportbereich steht heute im Zusammenhang mit Container Cargo und Container Traffic. Liegt der Tatbestand des Frachtdiebstahls vor, schalten Transportversicherungen für Unternehmen beispielsweise Sachverständige ein. Expertinnen und Experten, die den Transportablauf detailliert untersuchen. Das geht über involvierte Transportbeteiligte – über die Verschiffung – bis zur s.g. „letzte Meile“.

Detekteien mit Expertise Wirtschaftsverbrechensaufklärung

Detekteien mit Expertise Wirtschaftsverbrechensaufklärung (white-collar crime detection) untersuchen aber nicht nur Fälle von Straßentransportkriminalität. Die Privatkriminalisten der Branche decken das gesamte Spektrum beim Transport von Gütern aller Art zwischen verschiedenen Orten auf Straßenrouten, im Schienennetz, Wasser- und Seewegen, im Luftraum sowie in Rohrfernleitungen und damit einhergehender schwerer Unregelmäßigkeiten und Vorkommnisse ab. Privatdetektivinnen und Privatdetektive sind darauf eingefahren, klare Hinweise auf eine deliktische Handlung hochdiskret herauszuarbeiten. Tatrelevante Informationen gehen dann an Strafverfolgungsbehörden und sind nicht selten Grundlage für das Einleiten polizeilicher Ermittlungen.

Privatermittler bei der Nachforschungsarbeit zur Aufklärung von Transportkriminalität
Spezialisierte Wirtschaftsdetekteien decken sämtliche anlassbegründete Ermittlungsarbeiten in den betroffenen Bereichen Straßengüterverkehr, Eisenbahngüterverkehr, Luftgüterverkehr und Seegüterverkehr ab. Privatermittler sind weltweit einsatzerfahren. (Beispielfotos)

Nachforschungen im Transportkriminalitätsbereich

Ladungsdiebstahl kommt in unterschiedlichen Varianten vor. Betroffen sind Unternehmen bspw. in den Bereichen innerbetrieblicher Transport von Gütern, außerbetrieblicher Transport von Gütern sowie Industrielogistik, Beschaffungslogistik und Einzelhandelslogistik. Das sind einige Gründe dafür, warum sich Wirtschaftsdetektivbüros bei der Aufklärung von Transportkriminalität immer wieder neuen, meist komplexen Ermittlungsherausforderungen zu stellen haben. Außerdem spielt die Abwägung wirtschaftlicher Gesichtspunkte bei der Strategie, eine private Detektei mit Nachforschungen im Transportkriminalitätsbereich zu beauftragen, eine nicht unerhebliche entscheidungsbeeinflussende Rolle.

Private Ermittlungsdienste pflegen i.d.R. weltweit vertrauenswürdige Kontakte

Frachttransportkriminelle entwickeln unglaubliche kriminelle Energien in immer wieder neuen Varianten (bspw. Schwerer Bandendiebstahl • § 244a StGB). Bandenmitglieder, Hehler sowie schlussendlich Abnehmer des Diebesguts sind nicht selten global vernetzt. Etablierte, professionell aufgestellte private Ermittlungsdienste pflegen i.d.R. weltweit vertrauenswürdige Kontakte. Sie sind es auch, die konkreten Verdachtsmomenten wie Hacken des Datenstroms im betroffenen Transportunternehmen, Bestechungstaten an Transportschnittstellen sowie beispielsweise Fälschung von Transportdokumenten entlang des gesamten Transportwegs mit spezifischen Möglichkeiten hochflexibel nachgehen. Diese wertvolle Vorarbeit der Privaten, nimmt in der Umsetzungsstrategie behördlicher Kriminalisten oft einen entscheidenden Part ein.

Containerverkehre sind immer wieder von Verlusten durch Diebstahl betroffen. Wirtschaftsdetekteien untersuchen kriminelle Machenschaften zu Land, auf See und im Luftfrachttransport Sektor
Warentransportversicherungen decken i.d.R. Güter von Produktionsbetrieben, Import- und Export-Firmen sowie Handelsunternehmen ab. Versicherungsnehmer (bspw. Reedereien und Containertransporte Unternehmen) sind verpflichtet, Transportmittel gegen Raub und Diebstahl sicher zu machen. Wirtschaftsdetekteien sind hierfür externe hochzuverlässige Partner. (Beispielfoto)

Private Ermittlungssachverständige mit anlassbezogenen Verdachtsrecherchen beauftragen

Da eine Vorsatztat mehrere Stadien der Verwirklichung durchläuft, macht es durchaus Sinn, bereits in der Phase konkreter Hinweise auf Entschluss und Vorbereitung einer solchen, Untersuchungsmaßnahmen einleiten zu lassen. Sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegeben, ist das private Wirtschaftsdetektivbüro die top Alternative zum konservativen Ansatz, der nämlich bedeuten würde, erst zu reagieren, wenn Kriminelle die Tat bereits vollzogen haben. Unternehmensverantwortliche, die private Ermittlungssachverständige mit anlassbezogenen Verdachtsrecherchen beauftragen, handeln firmenstrategisch richtig. Idealziel: Präventive Maßnahmen frühzeitig einleiten, Transportkriminalität im Vorfeld aufklären und das Vollziehen durchkreuzen.

Strategische Partner des deutschen und internationalen Transportgewerbes

Nachforschungsdienstleistungsunternehmen (private Detekteien) sind für die Herausforderungen der Zukunft hervorragend aufgestellt. Als strategische Partner des deutschen und internationalen Transportgewerbes haben sie sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bei der Aufklärung schwerer Taten in den Bereichen Güterverkehr, Warentransport und Ferntransport als unverzichtbar erwiesen. Die Flexibilität privater Ermittlerinnen und Ermittler bewährt sich beispielsweise besonders bei der anlassbegründeten Täterverfolgung im kombinierten Verkehr: Straßengüterverkehr, Eisenbahngüterverkehr, Luftgüterverkehr und Seegüterverkehr.

Detektei-Ermittlungen in Bereichen betroffener Transportwirtschaft

Wenn nichts Genaues bekannt ist zum Tatgeschehen Transportkriminalität, dann sind privatdetektivische Untersuchungsmaßnahmen wie Einschleusung in Täterkreise (bspw. als Frachtführer), geheime Beobachtungen von Zielpersonen und Zielobjektbereichen sowie Ermittlungen in Form Befragung menschlicher Quellen und Zeugen zu konkreten Umständen der Tat (bspw.: Wer liefert[e] den Tätern Insiderinformationen?) zielführend und bewährt. Nicht selten führen verdeckte Detektei-Ermittlungen in Bereichen betroffener Transportwirtschaft in kriminalitätsverdächtige Milieus. Hehler und Endabnehmer geraubter oder gestohlener Güter sind meist über die ganze Welt verteilt. Vom Aufdecken der Tatausübung (Modus Operandi) und Tatbeteiligung bis zur Sicherstellung des Diebesguts → Ein Job für Profis!

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Außendienst überwachen – Außendienstmitarbeiter überprüfen – Detektei anlassbezogen im verdeckten Einsatz

Außendienst ist Vertrauenssache

Außendienst ist Vertrauenssache. Stellt ein betroffenes Unternehmen schwere disruptive Veränderungen im Betriebsaußendienst zum Nachteil der Firma fest, dann sind Verantwortliche gezwungen angemessen zu reagieren. Trägt die Ursachensuche in Eigenregie nicht zur Aufklärung schwerer Außendienstvorkommnisse bei, sind private Detekteien seit Jahrzehnten gefragte und bewährte Partner bei der Durchführung anlassbezogener geheimer Überprüfungsmaßnahmen der Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter.

Steffen Randel (Geschäftsführer DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH): „Wir sind es gewohnt, auf kurzfristige Änderungen in den Auftragsanforderungen flexibel zu reagieren und beraten unsere Kunden hierzu ausführlich und individuell.“

Außendienst: Kontrolle durch Kontroll- oder Checktouren. Detektei beobachtet anlassbezogen geheim.
Kommen erhebliche Zweifel an Einhaltung der Wochenplanung und des Wochenberichts auf und führen offizielle Kontroll- oder Checktouren nicht zu sachdienlichen Erkenntnissen, dann setzt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine qualifizierte Detektei die betrieblichen Nachforschungen im Außendienst fort. (Beispielfoto)

Geheimkontrollen von Vertreterinnen und Vertretern im Außendienst

Rechtstreue steht an erster Stelle einer jeden Wirtschafts- und Privatdetekteimaßnahme. Für alle Beteiligten gelten gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Personalverantwortliche sowie interne und externe Juristinnen und Juristen betroffener Konzerne, Firmen, Verwaltungen und Institutionen wissen in der Regel, dass Geheimkontrollen von Vertreterinnen und Vertretern im Außendienst einen starken begründeten Anlass voraussetzen. Außerdem sind dem Anheuern privater Observierungsexperten immer mildere Nachforschungsaktivitäten vorauszugehen. Bringen diese keinen Erfolg, kann das Ansetzen von Detektiven verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.

Kreis Involvierter ist immer klein zu halten

Nach positiver Überprüfung des berechtigten Interesses sowie dem Gegenzeichnen der Detektei-Auftrags- und Honorarformalitäten, sollte ein sorgfältig ausgearbeitetes Durchführungskonzept gemeinsam mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Kreis Involvierter ist immer klein zu halten. Geheimhaltung und gute Planung sind das A und O. Interne Informationen aus dem betroffenen Betrieb – bspw. über Dienstpläne und Routen der Vertriebler im Vertriebsaußendienst – sind von großer Bedeutung für das Detektiv-Einsatz-Team. Möglicherweise eintretende Szenarien sind im Idealfall bereits während der Planung zu erkennen, abzuwägen und entsprechende Reaktionen darauf durchzuspielen.

Inanspruchnahme von Detekteiunterstützungsdienstleistungen

Die Inanspruchnahme von Detekteiunterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Aufklärung schwerer Vorkommnisse im Firmenaußendienst, ist für die Verantwortlichen im geschädigten Unternehmen oft ein äußerst seltenes Szenario. Geheime Personalüberwachungen sind immer das finale Mittel. Sie sind erst gerechtfertigt, wenn zuvor eingeleitete betriebliche Ermittlungsmaßnahmen nicht ausreichend zur Aufklärung beitragen konnten. Selbstredend muss bei der unternehmerischen Entscheidung zwischen Wahrung der Persönlichkeitsrechte in der Arbeitswelt und Schadens- und Gefahrenabwehr für das Unternehmen sehr genau abgewogen und geachtet werden.

Observierung der Außendienstmitarbeiter (field personnel surveillance) wegen konkretem Verdachts
Schwere Vergehen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst (outside sales person/field staff): Detektiv SYSTEM Detektei ® leitet anlassbegründete Ermittlungs- und Observierungsmaßnahmen ein. Auftraggeber und dessen Rechtsbeistand werden in Echtzeit aus dem laufenden Einsatz heraus auf dem Laufenden gehalten. (Beispielfotos)

Observierung der Zielperson(en) bei Außendiensttouren

Erfahrene Ermittlungsdienste privater Wirtschaftsdetekteien bieten Gewerbekunden optimale Beratung und Betreuung. Die anlassbegründete verdeckte Überwachung von Außendienstfahrten Handelsreisender ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und sollte genau geplant werden. Es geht um die einwandfreie Umsetzung erforderlicher Personalbeobachtungen und fallbezogener Parallelermittlungen. Im operativen Beobachtungseinsatz – beispielsweise Observierung der Zielperson(en) bei Außendiensttouren mit dem Firmenfahrzeug – begegnen private Berufsermittler*innen Herausforderungen autark mit unterschiedlichen Kapazitäten und flexiblen Konzepten.

Fließender Übergang von Geschäftlichem und Privatem

Ein ebenso wichtiger Punkt bei der Beauftragung von Privatdetektiven zur Klärung firmenschädigender konkreter Störungen, die im Zusammenhang mit der Koordinierung des Außendienstes auftreten, ist die fachjuristische Begleitung der Sondermaßnahme. Nicht selten beobachten Detektive mit Auftragsmandat Observierung des Außendienstes den fließenden Übergang von Geschäftlichem und Privatem. Das Privatleben der Arbeitnehmer ist aber ein besonders geschützter Bereich. Wie weit kann und darf die Beschattung also gehen? Ohne professionelle Rechtsberatung während des gesamten Verlaufs der Außendienstüberwachungsaktion sind heute Wirtschaftsdetektei-Beobachtungen schwerlich denkbar.

Dienstfahrten zu Tagungs- und Kongressveranstaltungen

Unter unternehmensjuristischer Steuerung, steht einer raschen Realisierung der innerbetrieblichen Nachforschung aus konkretem Anlass nichts im Wege. In Sachen Observierung – beispielsweise Dienstfahrten zu Tagungs- und Kongressveranstaltungen in Verbindung mit Geheimnisverrat, Korruption, Vorteilsnahme, Konkurrenztätigkeit und anderen schweren Compliance-Vergehen – ist man im etablierten Detektivunternehmen hochmodern unterwegs. Gleichermaßen im Inland wie im Ausland kann das Detektei-Team – gut vorbereitet – seine Expertise voll entfalten.

Member of a congress wird wegen begründeten Verdachts von der Detektei in den USA observiert.
Konkrete Hinweise auf Bestechungsversuch (attempted bribery): Kongressteilnehmer (congress participant) wird auf Überseedienstreise anlassbegründet beobachtet. Detektiv SYSTEM Detektei ® ist für weltweite Einsätze aufgestellt. (Beispielfoto)

Ermittlungs- und Beobachtungseinsätze auf Veranstaltungen

Es sind nicht nur die gewerbliche Wirtschaft sowie Industrie und Handel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Dienstreise (bspw. Tagungen und Kongresse) entsenden. Auch Kirchliche Organisationen, eingetragene Vereine, Gemeinnützige Organisationen sowie Landes- und Bundesanstalten sind auf Fachmessen, Symposien und Konferenzen mit Personal vertreten. Was private Nachforschungsdienste im Zusammenhang mit Ermittlungs- und Beobachtungseinsätzen auf diesen Veranstaltungen als Auftragsbegründung im Mandat stehen haben, sind konkrete Verdachtsmomente wie Bestechung (§§ 331 ff. StGB), wettbewerbswidriges Abwerben, Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) u. W.

„Wer einmal zufrieden war, der kommt meistens wieder.“

Anlassbegründete Kontrolle des Außendienstpersonals

Moderne private Ermittlungsfirmen sind zukunftsfähig aufgestellt. Sie bieten von Außendienst Vorkommnissen betroffenen Kunden und Partnern – physisch vor Ort als auch gleichzeitig im virtuellen Raum – professionelle fachdetektivische Handlungsempfehlungen sowie den Rahmenbedingungen angepasste aktive Unterstützung bei der anlassbegründeten Kontrolle des Außendienstpersonals durch verdeckte Kontroll- oder Checktouren. Erfahrene Detektei-Beobachtungs-Crews verstehen es, auf Ungewissheiten im operativen Außendiensteinsatz schlagfertig zu reagieren. Sie wissen Unvorhergesehenes im Sinne des Auftrags souverän zu meistern. Zu guter Letzt erhält der Auftraggeber eine Berichterstellung hoher Beweiswürdigungsfähigkeit.

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Sorgerecht: Privatdetektive leiten diskrete Ermittlungen ein

Sorgerecht und Privatdetektive werden – vornehmlich in juristischen Kreisen – nicht selten in einem Atemzug genannt. Münden familiäre Ereignisse – bspw. schwere Erwachsenenfehler, Trennung und Scheidung – in einen Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder, dann sollte im Ideal für alle involvierten Parteien eine erträgliche Lösung gefunden werden. Bei konkreten Hinweisen darauf, dass mindestens ein Part der elterlichen Verantwortung zum Nachteil der Kinder nicht nachkommt, sind Privatermittler als sachkundige Helfer im Rahmen der Kindeswohlüberprüfung eine bewährte Option.

Kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren und Sorgerecht. Detektive besorgen Beweise.
Familienrecht: Detektiv SYSTEM Detektei ® geht im Ausland konkreten Hinweisen von Kindeswohlgefährdungen (child endangerment) nach. Die Erkenntnisse gehen an die/den Auftraggeber*in Deutschland und sollen bei Gericht Beweiswürdigung finden. (Beispielfoto)

Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit

Ermittlung mit Anlassbegründung – Familienstreitigkeiten mit Auslandsbezug, die in eine Sorgerechtsfrage münden – ist ein weiteres Spezialgebiet rechtschaffender Detektivarbeit. Der deutsche sowie der EU Special Investigator sollte u.a. mit dem Inhalt des Handbuchs zu europäischen Rechtsvorschriften betreffend die Rechte des Kindes (Handbook on European law relating to the rights of the child) vertraut sein. Eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass in Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit Detektei-Erkenntnisse hoher Beweiswürdigung einfließen. Beweise also, die internationalen gerichtlichen Prinzipien gerecht werden.

Kinder und ihre Eltern betreffende Angelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug sind in der EU-Verordnung 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel-IIb-Verordnung) geregelt.

Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht

Leidtragende des Zerbrechens einer Ehe mit damit oft einhergehenden s.g. Rosenkrieg Irrungen und Wirrungen, sind häufig die Kinder. Stoßen Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht sowie rechtskräftige Entscheidungen wie gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht auf Unverständnis und Ablehnung, dann lässt sich womöglich eine Seite dazu hinreißen, den Kindesumgang der Rechtslage beispielsweise

  • Residenzmodell
  • Wechselmodell
  • Personensorge
  • Vermögenssorge

… widrig auszulegen und durchzusetzen. Fruchtet das Hinzuziehen als Beispiel von Mediatoren zur Konfliktlösung nicht – zeigen Vermittlungsversuche der Mediatorin/Mediator keine Wirkung – dann könnten Kurzschlussreaktionen eines sich benachteiligt gefühlten Elternteils in eine Gefahrenlage für die gemeinsamen minderjährigen Kinder eskalieren.

Juristisches Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche

Gibt es keine Alternative mehr zum Scheidungsantrag, dann ist die Scheidung beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Hierfür besteht Anwaltszwang. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt ist folglich immer mit von der Partie, wenn es um weiterführende Fragen zum Sorgerecht des aus der Ehe hervorgegangen Kindes bzw. der Kinder geht. Das ist von Vorteil für Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Sorgerechtsansprüchen und Umgangsrechtsansprüchen. Wohl nicht wenige Familienrechtsanwaltskanzleien pflegen nämlich strategische Verbindungen zu privaten Ermittlungsdiensten, die ins juristische Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche im Bedarfsfall involviert werden können.

Zusammenarbeit Polizei (Police) und Privatermittler ist im Fall des Zurückhaltens eines Kindes eine bewährte Strategie
Fühlt sich eine Elternpartei durch die familiengerichtliche Entscheidung vermeintlich zu Unrecht benachteiligt, kann sich der Konflikt bis zur Kindesmitnahme (Kindesentführung) zuspitzen. Erfahrene Privatdetektive, die für die Ermittlung des Aufenthaltsortes angeheuert werden, suchen im Einsatzgebiet/Einsatzland häufig auch Kontakt zu zuständigen Polizeibehörden. (Beispielfotos)

Detekteien mit Expertise Privatermittlung

Wird das Sorgerechtsverfahren (Kindschaftssachen) von einem Elternteil angestrebt, weil beispielsweise konkrete Hinweise vorliegen, dass dem Kind oder den Kindern eine Zukunft in einem nicht kindeswohlgerechten Milieu bevorsteht und die gegnerische Sorgerechtspartei dem Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind nicht nachkommen werden, dann sind starke Beweis zu erbringen, die bei Familiengericht Würdigung finden. Detekteien mit Expertise Privatermittlung sind darauf spezialisiert, anlassbezogen das Fürsorge- und Schutzverhältnis diskret – bspw. durch eine Observierung – zu überprüfen. Kindeswohlgefährdung und damit verbundene Täuschungshandlungen werden mit hoher Stichhaltigkeit aufgezeigt.

Auszug aus der o. g. Verordnung der Europäischen Union 2019/1111

Mit dieser Verordnung werden einheitliche Zuständigkeitsregeln für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigkeitserklärung einer Ehe sowie für grenzüberschreitende Streitigkeiten über die elterliche Verantwortung festgelegt.

Gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern

Ist der Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung als gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern vollzogen und rechtskräftig, münden Verzweiflungstaten vermeintlich Benachteiligter immer wieder in schwere Verstöße gegen geltendes Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht – bis hin zur Entführung des Kindes oder der Kinder.

Aufgabe angeheuerter Privatdetektive

Kindesentziehung ist in Deutschland eine Straftat nach § 235 StGB. Hierbei oftmals entfaltete kriminelle Energien, überraschen nicht selten selbst gestandene Privatermittlerinnen und -Ermittler mit Spezialisierung Kindesrückführung. Sorgerechtsurteile und Sorgerechtsverfügungen (bspw. aus freien Stücken gewählter Aufenthaltsort) werden von Täterinnen und Tätern vorsätzlich konträr interpretiert und Ortswechsel ins nahe und auch ferne Ausland konspirativ eingefädelt. Aufgabe angeheuerter Privatdetektive ist es, Pläne für eine Entführung des Kindes möglichst im Vorfeld aufzuklären und zu durchkreuzen.

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Betriebskriminalität: Wirtschaftsdetektive und betriebliche Ermittlungen

Betriebskriminalität ist Teil des Unternehmensrisikos. Private Wirtschaftsdetektivinnen und Wirtschaftsdetektive sind als Freie Sachverständige mit Deliktarten betrieblicher Kriminalität und deren Folgen gut vertraut. Man kennt in der Branche die Materie aus dem Effeff. Betroffene Unternehmenskunden (e.g. cases of corporate fraud and misconduct), die aus konkretem Anlass heraus die Ehrlichkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer offenen oder verdeckten Überprüfung unterziehen müssen, sollen in privaten Wirtschaftsdetekteien externe Partner mit besonderen Expertisen finden.

Wirtschaftsdetektive und Betriebsdetektive sollen detailliert herausfinden, welche Formen von Betriebskriminalität vorliegen
Betriebskriminalität: Professionelle Wirtschaftsdetekteien sind erfahren darin, konkreten Verdachtsmomenten auf Betriebs- und Industriekriminalität nachzugehen. Forensische Ermittlungen in betroffenen Betrieben: Genau darauf legen Wirtschaftsdetektive zunehmend den Fokus. (Beispielfoto)

Untersuchen eines Falls von Betriebskriminalität

Kommt der betriebliche Ermittlungsdienst im Untersuchen eines Falls von Betriebskriminalität nicht voran, müssen weiterführende Lösung gefunden werden. Meist schnell. Seit Jahrzehnten bewähren sich private Wirtschaftsdetekteidienste im Rahmen anlassbegründeter betrieblicher Ermittlungen. In der Regel leitet privates Detektivpersonal dann unter der Aufsicht der Konzernsicherheit spezielle offene oder verdeckte Ermittlungen ein. Bedeutet, die operationelle Leitung der Maßnahme verbleibt in Händen des betroffenen Unternehmens.

Konkrete Anfangsverdachtsmomente auf Wirtschaftsstraftatbestände

Keine Firma in Europa, kein Unternehmen mit Dependancen in überseeischen Ländern (beyond the seas) ist vollumfänglich immun gegen Mitarbeiterkriminalität und Wirtschaftskriminalität. Klassische Beispiele sind Unterschlagung, Betrug, Untreue und Computerbetrug. Des Weiteren werden Wirtschaftsdetektive und private Forensische Ermittler hinzugezogen, wenn konkrete Anfangsverdachtsmomente auf Wirtschaftsstraftatbestände im Betrieb wie unbefugte Geheimnisverwertung (Geheimnishehlerei), Betriebsspionage, Sabotage und bspw. Verleiten und Erbieten zum Verrat, professionelle Untersuchungen dringend erforderlich machen.

Unterstützungsdienstleistungen beim Anti-Korruptionsprogramm

Detektei- Einsatzmöglichkeiten im Kampf gegen betriebskriminelle Handlungen sind breit. In der Breite aufgestellt müssen Wirtschaftsdetekteien auch sein, denn die Kriminalitätsrate in der Industrie (Crime rate in Industry) kennt global nur einen Trend – weiter zunehmend. Schwerpunkte der Auftragseingänge im Wirtschaftsdetektivbüro sind neben Betriebskriminalität, Industriekriminalität und Businesskriminalität (Business Crime), beispielsweise detektiv-forensische Unterstützungsdienstleistungen beim Anti-Korruptionsprogramm im Unternehmen und Konzern.

Vorbeugung und Ahndung der White-collar Crimes Phänomene

Etablierte Forensische Ermittler*innen und private Detektiv*innen mit Arbeitsschwerpunkt Aufklärung Betriebskriminalität, bringen neben viel Einsatzerfahrung in der verdeckten Ermittlungsarbeit – bspw. kriminologische Aufklärung (Täterprofile [Betriebsinnentäter], Fallanalyse und Tatortanalyse) – auch neues Fachwissen über KI-Anwendungen und damit einhergehende s.g. Artificial Intelligence Crime (Stichwort: KI-Verordnung, KI-VO/AI Act) mit. Außerdem sind Privatdetekteidienste Profis auf den Fachgebieten Observation sowie offene Fahndung und verdeckte Fahndung. Sie gehören in verantwortungsvoll geführten Betrieben seit Jahrzehnten zum Arbeitskreis Prävention und Reaktion zur Vorbeugung und Ahndung der White-collar Crimes Phänomene.

Wirtschaftsdetektiv ermittelt in einem Fall von Betriebskriminalität in Hessen
Detektivische Beobachtungsphase in einer betroffen Betriebsniederlassung. Gut aufgestellte Wirtschaftsdetekteien sind in der Lage, Fälle von Betriebskriminalität sehr flexibel im In- und Ausland zu untersuchen. (Beispielfoto)

Vollumfänglich überführte Betriebskriminelle

Persönlichkeitsrecht und Mitbestimmungsrecht geben in erheblichem Maß vor, ob und in welchen Umfang private Ermittlerinnen und Ermittler in die Untersuchung eines Falls von Betriebskriminalität involviert werden dürfen und können. Faktoren, wie die Schwere des konkreten Verdachts sowie des Anfangsverdachts betriebskrimineller Delikte sind hierfür ausschlaggebend. Sind die Voraussetzungen erfüllt, überzeugen Privatfahndungsdienste mit hoher Disziplin im Innern, absolut zuverlässigem Fachpersonal sowie ermittlungstaktisch fortgeschrittenen Verfahren. Klare Antworten, Erkenntnisse hoher Beweiswürdigung und vollumfänglich überführte Betriebskriminelle sind i.d.R. die Ergebnisse wirtschaftsdetektivischer Aktionen.

Externe Detektei des Vertrauens zählt in vielen Firmen mit zum Krisenstab

Prävention ist gut, richtig und wichtig. Dennoch wird es Fälle von Betriebskriminalität angefangen in Klein- und Mittelstandsunternehmen über betroffene Industriebetriebe bis zu global aufgestellten Weltkonzernen immer geben. Gehen glaubhaft dargelegte, konkrete Hinweise auf einen Unrechtstatbestand an Betriebsverantwortliche, ist schnelles, professionelles Handeln erforderlich. Die externe Detektei des Vertrauens zählt in vielen Firmen mit zum Krisenstab. Das ist aus taktischen Gründen meist geheim und bleibt nur dem engsten Zirkel bekannt. Es geht darum, Straftaten im Betrieb, Unternehmen oder der Verwaltung aufzuklären und deren Vollziehen so früh als möglich zu durchkreuzen. Private Untersuchungsdienste sind hierfür prädestiniert.

Gegen sämtliche Formen von Betriebskriminalität vorgehen

Was manchen Betriebsentscheider überraschen mag: Mitarbeiterkontrollen durch den Arbeitgeber sind – anlassbegründet und vom Fachjurist auf Verhältnismäßigkeit überprüft – heute und auch zukünftig Teil eines modernen Betriebsmanagements. Firmenverantwortliche haben die Pflicht präventiv gegen sämtliche Formen von Betriebskriminalität vorzugehen und im konkreten Verdachtsfall angemessene Maßnahmen zur Täterüberführung einzuleiten. Aus berufsdetektivischer Sicht am stärksten zu empfehlen ist, hierfür mit einer seriösen Detektei die dauerhafte strategische Partnerschaft zu suchen.

Bereitstellung von Corporate-Intelligence-Lösungen

Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrads bringen Wirtschaftsdetektiv*innen (Corporate Investigator) beste Voraussetzungen mit, um gegen unterschiedliche Formen von Betriebskriminalität sehr gezielt vorzugehen. Detektei-Privatfirmen können wesentlich schneller individuelle Lösungen anbieten und mit sehr hoher Mobilitätsfähigkeit unbürokratisch global umsetzen. Professionell aufgestellte Wirtschaftsdetekteien nutzen außerdem ein weitverzweigtes Netzwerk für die Bereitstellung von Corporate-Intelligence-Lösungen.

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Privatkunden: Detekteidienstleistungen für private Sphären

Privatkunden-Aufträge: Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen Privatdetekteibüros Aufträge Privatbetroffener. Kunden, bei denen sich die Nachfrage nach Detekteidienstleistungen auf die private Sphäre bezieht, sollen bei zugelassenen Privatdetektiven ein breites Einsatzportfolio für viele Bedarfsfelder finden. Detektiv*innen von heute treten mit modernen Ermittlungsansätzen an. Beweisergebnisse sollen richterliche Würdigung finden (§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung).

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und schlechte Gewohnheiten lassen sich schwer ablegen.

Privatschnüffler für Privatkunden in Aktion
Privatdetektive haben bei ihrer verdeckten Erkundungstätigkeit möglichst Privates zu schützen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht jedem zu und darf nur tangiert werden, wenn ein starkes überwiegendes berechtigtes Interesse von Seiten des Privatkunden der Detektei glaubhaft nachgewiesen wurde. (Beispielfoto)

Privataufträge im Ermittlerleben privater Detektive

Erfahrungsgemäß machen Privataufträge im Ermittlerleben privater Detektive neben Wirtschaftssachen etwa die Hälfte aus. Berechtigte Gründe, einen Detektiv anzuheuern, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Begründeter Anlass kann beispielsweise das klassische Fremdgehen sein, wenn dies mit erheblichen Gefahren für den Vermögenszuwachs aus der Ehe (Zugewinn) und/oder sogar Gefahren für Leib und Leben des untreuen Parts sowie des betrogenen Ehe-/Lebenspartners einhergeht.

Konkrete Hinweise auf eine schwere Tathandlung

Dabei ist es unerheblich, ob konkrete Hinweise auf eine schwere Tathandlung zum erheblichen Nachteil der oder des Betroffenen vom Fremdgeher, von dessen Affäre oder von beiden ausgeht. Weitere Fallkonstellationsbeispiele privatdetektivischer Zuarbeit bei privaten Rechtsanliegen sind:

  • Kindeswohlgefährdung
  • familienrechtliche Angelegenheit
  • Privates Baurecht
  • Schuldrecht
  • Erbrecht
  • Nachbarschaftsstreit
  • Rufschädigung
  • Vermisstenfall
Hinweise auf Gefährdungen des Kindeswohls. Detektei beobachtet für Privatkunden.
Starker Verdacht: Kind zeigt Symptome, die auf Formen von Vernachlässigung oder Gewalt (Kindeswohlgefährdung) zurückzuführen sein könnten. Privatkunde heuert eine Detektei an, um den schwerwiegenden Verdacht zu erhärten. Eine geheime Observationsmaßnahme soll ausreichend Beweise liefern. Als wichtiges Beweismittel werden die Zeugenaussagen der fallinvolvierten Privatdetektive herhalten. (Beispielfoto)

Privatkunden profitieren in besonderem Maße

Privatdetektivinnen und Privatdetektive müssen wahre Global Player sein. In vielen Ländern ist es durchaus üblich, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit privaten Ermittler*innen eine Partnerschaft eingegangen sind. Sie sollen eigene Ermittlungen des Verteidigers unterstützen. Auf Grundlage des Privatkunden-Anwaltsmandats wird der Partner-Detektei für jede Einzelfallbearbeitung die Genehmigung für – meist geheime – Ermittlungen erteilt. Erfahrene Berufsprivatdetektive wissen wie der Hase läuft in der Praxis. Hiervon profitieren Privatkunden in besonderem Maße.

Professionelle Privatkunden-Detektei kommt ins Spiel

Rechtsanwaltskanzleien, die mit ihrer fachlichen Spezialisierung Mandanten und deren Privatangelegenheiten ansprechen, bearbeiten zu einem hohen Prozentsatz Fälle aus Privatmandaten. Hierbei geht es nicht selten um Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte sowie sich hieraus entwickelte Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen. Verlangt die Verteidigungsstrategie nach beweiswürdigungsfähigen entlastenden oder auch belastenden Fakten, kommt womöglich eine professionelle Privatkunden-Detektei ins Spiel.

Rechtsanwaltskanzlei hat mit Privatdetektiven an der Seite immer einen Trumpf im Ärmel

Erfolgt über den Rechtsbeistand ein Beweisantrag des Betroffenen beim Tatgericht, dann ist ein besonders wichtiges Beweismittel der Zeuge. Privatermittlerinnen und Privatermittler eines Privatkunden-Detektivbüros werden regelmäßig für die Beantwortung der Beweisfrage in den Zeugenstand gerufen. Vernehmungen als Zeugen erfolgen in Zivilprozessen sowie in Strafprozessen. Eine mandatierte Rechtsanwaltskanzlei hat mit Privatdetektiven an der Seite immer einen Trumpf im Ärmel, wenn von der Detektei Aufzeichnungen in Form eines Beobachtungsberichts bei Gericht vorgelegt werden können, die maßgeblich dazu beitragen, zeitlich zurückliegende Vorgänge zu bezeugen, ein Wahrheitsbild zeichnen zu helfen sowie gemäß Beweisthema zum tatsächlichen Geschehen auszusagen.

Professionelles unermüdliches Streben nach der Wahrheit

Privatkunden einer Detektei sollten bereits bei der Erstberatung erfahren, dass von Gesetzes wegen strenge Anforderungen an privatdetektivische Beweisrecherchen gestellt werden. Professionelles unermüdliches Streben nach der Wahrheit setzt voraus, dass Ermittlungs- und Beweiserhebungen rechtmäßig erfolgen. Auch wenn Detektei-Nachforschungen i.d.R. im Verlauf der Maßnahme unter strenger Geheimhaltung ablaufen, sind nur anlassbezogene Datenerhebungen zulässig, zu denen es keine Alternative, als bspw. Observationen und verdeckte Ermittlungen – ausgeführt von einer Privatdetektei – gibt. Durch konsequente Fortbildung und Spezialisierung sollen Berufsdetektive in jeder Einsatzsituation wissen, wo unantastbarer privater Schutzraum von Zielpersonen und Dritter anfängt.

Privatkunden benötigen Ergebnisse einer anlassbegründeten Datenzusammenstellung gerichtsfest

Privatdetektivisches Erkunden braucht sehr viel Finesse, Erfahrung und – wie oben erwähnt – breites Wissen über aktuelle Rechtsprechungen beispielsweise zu den Themen Datenerhebung und Datenanalyse. Privatkunden benötigen Ergebnisse einer anlassbegründeten Datenzusammenstellung gerichtsfest. Soweit dies zur Erfüllung ihrer auftragsbezogenen Aufgaben erforderlich ist, konsultieren Privatdetektive deshalb vor einer fundierten Analyse frei verfügbarer personenbezogener Informationen (Stichwort: OSINT/Open Source Intelligence) Datenspezialisten zu datenschutzrechtlichen Aspekten in Bezug eine Verwertung, begründet durch das glaubhaft dargelegte berechtigte Interesse der Privatkundin bzw. des Privatkunden der Detektei.

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Detektiv SYSTEM Detektei ® Überwachung

Überwachung: Ist eine einfachere Klarstellung von Prozesszusammenhängen (Zivilrecht und Strafrecht) anders nicht möglich, können Privatdetektive zum geheimen Herausarbeiten von Feststellungen angeheuert werden. Die temporäre Überwachung von Zielpersonen und Zielobjekten ist nicht selten Teil solcher anlassbezogenen Maßnahmen. Sollen gesammelte Beweise Würdigung bei Gericht finden, müssen die in die Überwachung eingebunden Detektivinnen und Detektive ihre Observationsaufgabe rechtskonform, unparteiisch, objektiv und unvoreingenommen erfüllen.

Detektei in der Überwachung aus einer konspirativen Wohnung heraus
Überwachung aus begründetem Anlass aus einem konspirativen Objekt heraus. Das Zielobjekt im Blick und hierbei eine gewisse Distanz halten, das ist professionelle Überwachungstaktik, angewendet von observationserfahrenen Privatdetektivinnen und Privatdetektiven. (Beispielfoto)

Anheuern einer Detektei für Überwachungen

Wie sollen wir auf ein Ereignis, das nach Aufklärung verlangt, angemessen reagieren? Diese Frage treibt viele Firmenverantwortliche und betroffene Privatbürgerinnen und Privatbürger um. Die Antworten fallen unterschiedlich aus. Dass es selbst Fachanwälten nicht leichtfällt, auf diese Fragen eindeutige Antworten zu geben, zeigen immer wieder neue Gerichtsurteile zum Thema (fett) Anheuern einer Detektei für Überwachungen (fett). Bevor es ans geheime Überwachen geht, sollten deshalb Juristinnen und Juristen (bspw. Rechtsanwaltskanzlei oder Firmenrechtsabteilung) eine sorgfältige Abwägung berechtigter Interessen vornehmen.

Welche technischen Hilfsmittel sind bei einer Personenüberwachung erlaubt?

Rechtssicheres Tätigwerden von Detektiven – also das anlassbegründete Erheben und Zusammentragen von Daten – stützt sich auf ein vom Auftraggeber glaubhaft nachgewiesenes, berechtigtes (starkes) Interesse. Neben der Onlinerecherche und Befragung von Auskunftspersonen, ist die geheime Überwachung (secret surveillance) ein Standardarbeitsverfahren von Privatermittlern in aller Welt. Je nach Einsatzland – beispielsweise bei Auslandsüberwachungen – stellen sich im Rahmen der Planung Fragen wie: Stehen uns Erfüllungsgehilfen vor Ort zur Seite und welche technischen Hilfsmittel sind bei einer Personenüberwachung dort erlaubt und angemessen?

Detektei zur Überwachung anheuern
Laufende Überwachung. Private Observationsexperten dokumentieren aus der verdeckten Überwachungsposition heraus fallrelevante Handlungen der im anlassbegründeten Fokus stehenden Zielpersonen. (Beispielfoto)

Routiniertes Arbeiten für ein privates Ermittlungsunternehmen

Tatsachen und Sachverhalte in Erfahrung bringen, dass ist „täglich Brot“ sozusagen im privaten Detektivbüro. Gibt es „Grünes Licht“ für eine rechtmäßige Überwachung (lawful interception), dann treffen Berufsbeobachter der mandatierten Detektei professionell Vorbereitungen, damit die reibungslose Durchführung der angesetzten Zielobjektüberwachung (object tracking) oder Mitarbeiterüberwachung (employee monitoring) gesichert ist. Routiniertes Arbeiten für ein privates Ermittlungsunternehmen bedeutet auch, sich immer wieder mit Themen wie:

  • Aktuelle Rechtsprechungen
  • Datenminimierung
  • Datenschutz
  • Abwägung der Überwachungsintensität
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte
  • Verschwiegenheitspflicht

… u.a. auseinanderzusetzen.

Digitale Überwachung (digital surveillance)

Prozessbezogene Ermittlungen – erledigt von Privatdiensten, wie Wirtschaftsdetekteien oder Privatdetekteien – schließen auch Überwachungen (surveillances) von Zielpersonen in Form verdeckter Verfolgungen sowie die digitale Überwachung (digital surveillance) ein. Voraussetzung ist, dass ein bestimmter starker Verdacht besteht, nämlich dass Zielpersonen gegenwärtig und auch zukünftig Handlungen, die mit erheblichen Nachteilen für den Betroffenen (natürliche Person oder juristische Person) einhergehen, planen und umzusetzen beabsichtigen.

Überwachungsvarianten privater Ermittlungsdienste
„Täglich Brot“ im Beruf der Privatdetektivin und des Privatdetektivs: Überwachungen in allen Varianten im Inland sowie im weltweiten Ausland. Die eigene Sicherheit ist ein wichtiges Thema. Außerdem wird für jede Überwachung exklusiv ein Einsatzplan inklusive passender Personalzusammenstellung, Tarnung und Maskierung u.v.m. erstellt. (Beispielfoto)

Überwachungen im Ausland

Auslandsüberwachung: Wenn erforderliche Einzelheiten und Beweismittel im nahen oder fernen Ausland zu beschaffen sind und hierfür eine Detektei-Überwachung als geeignete Maßnahme ausgewählt wird, ist die Hilfe von zuverlässigen einheimischen Unterstützern immer sehr willkommen. Langjährige Detekteien pflegen weltweite Koalitionen und erfahren vielerorts Rückhalt bei Polizei und Sicherheitskräften auf allen Kontinenten. Außerdem machen in vielen Einsatzländern vertrauenswürdige Quellen den Zugang zu fallrelevanten Datensätzen meist überhaupt erst möglich. Betroffene, die an eine Detektei das Mandat für Überwachungen im Ausland erteilen wollen, sollten sich an Überwachungsdienste wenden, die sich nachweislich auf Erfahrung und gute Kontakte im Zielgebiet verlassen können.

Überwachungspartner in Ländern Europas sowie auf anderen Kontinenten

Es sind in der Regel entsprechend aufgestellte Spezialdetekteien, die für das Spektrum Geheimobservation und Geheimermittlung mit Auslandsberührung herangezogen werden. Die anlassbezogene Überwachung von Personen und Objekten von Relevanz ergänzt Sondermaßnahmen dieser Art. Überwachungspartner in Ländern Europas sowie auf anderen Kontinenten leisten Unterstützungsdienste für deutsche Privatkriminalisten und realisieren vor Ort beispielsweise technische Unterstützung mit Überwachungsdrohnen sowie ergänzenden Aufklärungsmaßnahmen, die im jeweiligen Operationsland für Ermittler*innen mit private investigator license (licensed by the state) als legale Ermittlungsmethoden herhalten dürfen.

Überwachung ist Teamwork

Private investigative agencies in aller Welt bedienen sich der Überwachung im Rahmen anlassbegründeter Datenerhebungsmaßnahmen. Passenderweise übernehmen Reece Services erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten, die nicht selten vormals ihre Erfahrungen bei Polizeibehörden, Militär und anderen Diensten sammeln konnten. Überwachung ist Teamwork. Jeder bringt sich mit individuellem Spezialwissen ein. Unterm Strich müssen Teammitglieder einer Surveillance Group gut miteinander klarkommen und auf Grundlage ihrer breiten Einsatzerfahrungen gemeinsam intelligent abwägen, was machbar ist und welches Risiko zu hoch wäre beim Überwachen.

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Security: Sicherheitsdienste sind beim Gros der Detekteien das Kerngeschäft

Security: Etwa eintausendzweihundert Detekteien sind beim Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland steuerlich erfasst. Das Gros dieser Dienstleistungsunternehmen ist den deutschen Sicherheitsdiensten mit gewerberechtlicher Zulassung nach Bewachungsverordnung (BewachV) gemäß § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) und besonderer Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes zuzurechnen. Wachpersonen der Security-Firmen wirken in einem breiten Spektrum von Tätigkeiten, die das Bewachungsgewerbe umfassen.

Private Security ist auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen spezialisiert.
Das Gros der gewerblich zugelassenen und angemeldeten Detekteien in Deutschland arbeitet im Bereich Security. Wer im Bewachungsgewerbe tätig ist, bedarf hierzu gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO) einer besonderen Erlaubnis des Ordnungsamtes. Ermittler-Detekteien benötigen keine s.g. §34a-Zulassung, zählen aber zu den melde- bzw. gewerbepflichtigen Tätigkeiten. (Beispielfoto)

Private Ermittlungsdienste

Private Ermittlungsdienste tragen in Deutschland meist ebenfalls die Firmenbezeichnung Detektei. Darüber hinaus sind Unternehmensbeschreibungen wie: Privatdetektiv, Privatdetektei, Privatermittler, Detektivbüro, Wirtschaftsdetektei oder Privatkriminalist üblich. Eine erlaubnispflichtige Bezeichnung gibt es im deutschen Gewerberechtsraum hierfür nicht. Aber, es handelt sich um eine melde- bzw. gewerbepflichtige Tätigkeit. Neben der Gewerbeanmeldung als Detektiv, ist in der Regel eine besondere Erlaubnis/Überprüfung erforderlich, die die notwendige Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers beinhaltet.

Private Informationsdienste unterstützen Security Firmen

Reine Detektivarbeit – d.h. Beobachtung, Ermittlung und Materialbeschaffung – bringt involvierte Privatermittlerinnen und Privatermittler immer wieder auch in Gefahrensituationen. Außerdem erlangen sie Kenntnisse geheimer Informationen und Nachrichten, die strenge Verschwiegenheit und Geheimhaltungsdisziplin erfordern. Unterstützen private Informationsdienste Security Firmen in Form einer Zuarbeit – bspw. Personal-Check und personelle Sicherheitsüberprüfung – bekommen sie Einblicke in Objektschutz- und Gebäudesicherungsmaßnahmen, für die unter Umständen eine besondere Erlaubnis neben der Gewerbeanmeldung zu erwirken ist.

Steffen Randel (Geschäftsführer der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH):

„Wir haben jeweils sehr intensiv mit unseren Kunden und deren – sich positiv oder negativ verändernden – Unternehmenssituationen zu tun, müssen also hochflexibel aufgestellt sein, um jeder Herausforderung bei der Unterstützung des betrieblichen Security-Bereichs schnell und zielorientiert mit detektivischen Maßnahmen begegnen zu können.“

Shipping-Security ist einer der Arbeitsbereiche der Security-Branche.
Maritime security ist eines der Teilgebiete im breiten Spektrum deutscher Sicherheitsunternehmen. Ship and port facility security wird von Security-Spezialkräften übernommen, die auf Schiffspersonalsicherheit, Seefracht-Sicherheit und Seefrachtsicherung (auch bewaffnet) spezialisiert sind. (Beispielfoto)

Tätigkeitsgrenzen zwischen Privatdetektivwesen und Security

Tätigkeitsgrenzen zwischen Privatdetektivwesen und Security (gemäß Verordnung über das Bewachungsgewerbe § 34a Abs. 2 GewO) sind nicht selten fließend. Gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen schützen, das fällt mitunter auch ins Ressort einer Privatdetektei, die nicht in der Security wirkt. Abgrenzungen zu erlaubnisfreien Tätigkeiten, wie dem forensischen Nachforschen aus begründetem Anlass und erlaubnisbelegten Aktivitäten, bspw. bewaffneter Selbstschutz und Personenschutz (escort), sind oftmals nicht einfach. Gehen zum Beispiel Zielpersonen einer Privatdetektei auf strafrechtlich relevante Weise vor (Diebstahl, Drogenschmuggel, Stalking), setzt dies aktives Handeln in Form einer angemessenen Eigenschutzausstattung voraus.

Security-Leute betreiben Gefahrenprävention im Background

Der strategische Schulterschluss zwischen Securities und Detektivbüros mit Spezialisierung Ermittlung macht Sinn. Specializations, die sich in vielen Fallbearbeitungskonstellationen perfekt ergänzen. Sind im Verlauf einer privatdetektivischen oder wirtschaftsdetektivischen geheimen Ermittlungsmaßnahme s.g. gewaltgeneigte Aufgaben zu erwarten, ist es taktisch vorteilig und wird auch den Ansprüchen ans rechtssichere Arbeiten gerecht, wenn im Background Security-Leute Gefahrenprävention betreiben und unter Umständen Gewalt anwenden, um gegenwärtigen Angriffen auf Leib und Leben fachmännisch zu begegnen.

Durchsetzung des Schutz- und Sicherungsauftrags

Jeder weiß, in der Bundesrepublik Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Nur der Staat darf Gewalt anwenden. Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch private Security-Dienste (so genannte „Schwarze Sheriffs“) bei der Durchsetzung ihres Schutz- und Sicherungsauftrags klare Kante zeigen dürfen. Um Sachen oder Personen zu schützen, setzt sich Security-Personal Tag für Tag und Nacht für Nacht Gefahrenpotential aus. Spitzt sich eine Situation – als Beispiel sei der „klassische“ bewaffnete Raubüberfall auf einen Geld- bzw. Werttransporter genannt – in eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Notwehrlage zu, ist die Anwendung der Schusswaffe gerechtfertigt.

Vorkommnisse Zuständigkeitsbereich der Betriebssecurity

Werkssecurity und Industrie-Security zählen zu ihrem Beraterkreis u.a. häufig auch eine Ermittler-Detektei. Geht es um die Erfüllung des Auftrags SICHERHEIT, stützen sich Security Sicherheitsfirmen in nicht unerheblichem Maß auf Erkenntnisse des Partners Detektivbüro für verdeckte Nachforschungen. Haben sich im Zuständigkeitsbereich der Betriebssecurity Vorkommnisse ereignet, sind schnell zielführende Aufklärungs- und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das muss in enger Abstimmung mit den strategischen Partnern und mit Augenmaß geschehen. Ein breites Fähigkeiten-Portfolio und hohe Flexibilität sind Stärken der Privaten sowie der privatgewerblich tätigen Kriminalisten.

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