Konkurrenzausspähung: Betriebsspionage, Industriespionage und das doppelte Dunkelfeld

Industriespionageabwehr und Detektei

Konkurrenzausspähung: Die veröffentlichte Studie zum Thema Industriespionage beziffert Schäden bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und mehr als zehn Millionen Euro erwirtschaftetem Umsatz (~ 65.000 deutschlandweit) auf geschätzte 4,2 Milliarden Euro gegenüber 2,8 Milliarden des Jahres 2007!

Konkurrenzausspähung erfolgreich abwehren
Industrial espionage im Vorfeld erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten > Detektiv SYSTEM Detektei ® wird aktiv. (Beispielfoto)

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Es wird vom doppelten Dunkelfeld gesprochen

Mehr als die Hälfte dieser Unternehmen mussten sich in Form als Informationsabfluss oder konkretem Verdachtsmoment mit Wirtschaftsspionage auseinandersetzen. Nicht selten wird ein Informationsabfluss als solcher nicht registriert. Erhärten sich dennoch betriebsinterne Beweise in diese Richtung, scheuen sich Managements betroffener Unternehmen Externe hinzuzuziehen, weil sie befürchten, hierdurch nachhaltig den eigenen Ruf zu schädigen. In diesem Zusammenhang wird dann vom doppelten Dunkelfeld gesprochen.

Geheime Beobachtung. Wird der Betrieb von einem Konkurrenten ausgespäht?
Wirtschaftsdetektiv observiert in einem betroffenen Industriebereich. Der Detektivdienst ist angeheuert worden, um konkrete Verdachtsmomente auf Konkurrenzausspähung zu erhärten. (Beispielfoto)

Wirtschaftsdetektive: Aufklärung und Abwehr Industriespionage

Wirtschaftsdetektei: Der Begriff der Industriespionage trifft nicht immer den Kern der Sache. Beispielsweise ist das Ausspionieren der Konkurrenz demnach auch in Bereichen ein Thema, das mit der industriellen Produktion nicht unmittelbar im Zusammenhang steht. Gezielt verdeckte Informationsabschöpfung betrifft den Handel ebenso wie bspw. Dienstleistungssektoren. Wird diese Straftat dann endgültig vollzogen, also Betriebsgeheimnisse an unbefugte Dritte weitergereicht, machen sich die hierfür angeworbenen Agenten gemäß §17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verrat des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses) strafbar.

Delikt wird als Konkurrenzausspähung bezeichnet

Staatliche Organe in der BR Deutschland (Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzbehörden) bezeichnen dieses Delikt denn auch als Konkurrenzausspähung. Demnach definiert sich die Wirtschaftsspionage als staatlich gelenkte oder gestützte – von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Personenausforschungen sowie Ausforschung von Unternehmen, Konzernen, Betrieben, Hochschuleinrichtungen oder bspw. Forschungsinstituten. (Beispiel: In Bremen ist ein pakistanischer IT-Ingenieur [Umar R.] verhaftet worden. Er soll sich Kenntnisse zum Absturz von Drohnen erworben haben.)

Wirtschaftsspionage bereits im Vorfeld aufklären > Wirtschaftsdetektei einschalten

Sensibilisierungsmaßnahmen sollen und können den Wirtschaftsschutz in der deutschen Industrie stärken. Kooperationsgrundlagen mit Sicherheitsbehörden, ergänzend mit Sicherheitsdienstleistern wie Wirtschaftsdetekteien, unter Beachtung klarer Zuständigkeiten, scheinen geeignet, in diesen Wirtschaftsschutzbelangen wirkungsvolle Abwehreffekte zu erzielen. Strategische Beratungskontakte bei Belangen des Informationsschutzes sollten nicht erst nach eintreten eines Sicherheitsvorfalls in Anspruch genommen werden.

Wesentliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen

Diese Maßnahmen sollen Unternehmen dabei unterstützen, die für sie und ihren wirtschaftlichen Erfolg wesentlichen Informationen (das Kern-Know-how) vor dem unbefugten Zugriff zu schützen. Eine baden-württembergische Studie, die unter forschungsintensiven Unternehmen durchgeführt wurde, zeigte auf, dass siebzig Prozent aller unbefugten Informationstransfers von den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verursacht worden waren.

Personalüberwachung, Mitarbeiterüberprüfung und Sicherheitsüberprüfung durch die spezialisierte Detektei

Demgegenüber sollen 6 – 10 Prozent aller Informationsverluste in der deutschen Wirtschaft auf nachrichtendienstliche Aktivitäten zurückzuführen sein. Wird eine etwaige Ausspähung im Betrieb oder der Forschungseinrichtung registriert, wird von behördlicher Seite den Betroffenen nicht zugemutet, als erste Ermittlungen anzustellen. Selbstverständlich haben Unternehmen und Institutionen wie jeder andere Bürger auch das Recht, sich an die hierfür zuständigen Stellen zu wenden (Polizei, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und/oder Militärischer Abschirmdienst).

Prävention von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung

Dort existieren i.d.R. eigens eingerichtete Arbeitsbereiche, die sich zur Kooperation mit Unternehmen verpflichtet fühlen. Darüber hinaus bieten diese Stellen im Rahmen der Prävention von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung bspw. bilaterale themen- und risikobezogene Informationsgespräche – Sensibilisierungen von Management und Belegschaft für die Belange des Informations- und Know-how-Schutzes – Unterstützung bei Verdacht auf Wirtschaftsspionageaktivitäten auf der Grundlage einer strikt vertraulichen Behandlung aller Informationen.

Detektiv SYSTEM Detektei ® Wir arbeiten mit System!

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Hauptniederlassung der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH, Lyoner Str. 15, 60528 Frankfurt am Main.Gegenwärtig ist die Detektei außerdem mit Zweigstellen in Hamburg, Norderstedt, Laatzen (Region Hannover), Leipzig und Magdeburg überregional aufgestellt.
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