Privatkunden: Detekteidienstleistungen für private Sphären

Privatkunden-Aufträge: Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen Privatdetekteibüros Aufträge Privatbetroffener. Kunden, bei denen sich die Nachfrage nach Detekteidienstleistungen auf die private Sphäre bezieht, sollen bei zugelassenen Privatdetektiven ein breites Einsatzportfolio für viele Bedarfsfelder finden. Detektiv*innen von heute treten mit modernen Ermittlungsansätzen an. Beweisergebnisse sollen richterliche Würdigung finden (§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung).

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und schlechte Gewohnheiten lassen sich schwer ablegen.

Privatschnüffler für Privatkunden in Aktion
Privatdetektive haben bei ihrer verdeckten Erkundungstätigkeit möglichst Privates zu schützen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht jedem zu und darf nur tangiert werden, wenn ein starkes überwiegendes berechtigtes Interesse von Seiten des Privatkunden der Detektei glaubhaft nachgewiesen wurde. (Beispielfoto)

Privataufträge im Ermittlerleben privater Detektive

Erfahrungsgemäß machen Privataufträge im Ermittlerleben privater Detektive neben Wirtschaftssachen etwa die Hälfte aus. Berechtigte Gründe, einen Detektiv anzuheuern, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Begründeter Anlass kann beispielsweise das klassische Fremdgehen sein, wenn dies mit erheblichen Gefahren für den Vermögenszuwachs aus der Ehe (Zugewinn) und/oder sogar Gefahren für Leib und Leben des untreuen Parts sowie des betrogenen Ehe-/Lebenspartners einhergeht.

Konkrete Hinweise auf eine schwere Tathandlung

Dabei ist es unerheblich, ob konkrete Hinweise auf eine schwere Tathandlung zum erheblichen Nachteil der oder des Betroffenen vom Fremdgeher, von dessen Affäre oder von beiden ausgeht. Weitere Fallkonstellationsbeispiele privatdetektivischer Zuarbeit bei privaten Rechtsanliegen sind:

  • Kindeswohlgefährdung
  • familienrechtliche Angelegenheit
  • Privates Baurecht
  • Schuldrecht
  • Erbrecht
  • Nachbarschaftsstreit
  • Rufschädigung
  • Vermisstenfall
Hinweise auf Gefährdungen des Kindeswohls. Detektei beobachtet für Privatkunden.
Starker Verdacht: Kind zeigt Symptome, die auf Formen von Vernachlässigung oder Gewalt (Kindeswohlgefährdung) zurückzuführen sein könnten. Privatkunde heuert eine Detektei an, um den schwerwiegenden Verdacht zu erhärten. Eine geheime Observationsmaßnahme soll ausreichend Beweise liefern. Als wichtiges Beweismittel werden die Zeugenaussagen der fallinvolvierten Privatdetektive herhalten. (Beispielfoto)

Privatkunden profitieren in besonderem Maße

Privatdetektivinnen und Privatdetektive müssen wahre Global Player sein. In vielen Ländern ist es durchaus üblich, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit privaten Ermittler*innen eine Partnerschaft eingegangen sind. Sie sollen eigene Ermittlungen des Verteidigers unterstützen. Auf Grundlage des Privatkunden-Anwaltsmandats wird der Partner-Detektei für jede Einzelfallbearbeitung die Genehmigung für – meist geheime – Ermittlungen erteilt. Erfahrene Berufsprivatdetektive wissen wie der Hase läuft in der Praxis. Hiervon profitieren Privatkunden in besonderem Maße.

Professionelle Privatkunden-Detektei kommt ins Spiel

Rechtsanwaltskanzleien, die mit ihrer fachlichen Spezialisierung Mandanten und deren Privatangelegenheiten ansprechen, bearbeiten zu einem hohen Prozentsatz Fälle aus Privatmandaten. Hierbei geht es nicht selten um Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte sowie sich hieraus entwickelte Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen. Verlangt die Verteidigungsstrategie nach beweiswürdigungsfähigen entlastenden oder auch belastenden Fakten, kommt womöglich eine professionelle Privatkunden-Detektei ins Spiel.

Rechtsanwaltskanzlei hat mit Privatdetektiven an der Seite immer einen Trumpf im Ärmel

Erfolgt über den Rechtsbeistand ein Beweisantrag des Betroffenen beim Tatgericht, dann ist ein besonders wichtiges Beweismittel der Zeuge. Privatermittlerinnen und Privatermittler eines Privatkunden-Detektivbüros werden regelmäßig für die Beantwortung der Beweisfrage in den Zeugenstand gerufen. Vernehmungen als Zeugen erfolgen in Zivilprozessen sowie in Strafprozessen. Eine mandatierte Rechtsanwaltskanzlei hat mit Privatdetektiven an der Seite immer einen Trumpf im Ärmel, wenn von der Detektei Aufzeichnungen in Form eines Beobachtungsberichts bei Gericht vorgelegt werden können, die maßgeblich dazu beitragen, zeitlich zurückliegende Vorgänge zu bezeugen, ein Wahrheitsbild zeichnen zu helfen sowie gemäß Beweisthema zum tatsächlichen Geschehen auszusagen.

Professionelles unermüdliches Streben nach der Wahrheit

Privatkunden einer Detektei sollten bereits bei der Erstberatung erfahren, dass von Gesetzes wegen strenge Anforderungen an privatdetektivische Beweisrecherchen gestellt werden. Professionelles unermüdliches Streben nach der Wahrheit setzt voraus, dass Ermittlungs- und Beweiserhebungen rechtmäßig erfolgen. Auch wenn Detektei-Nachforschungen i.d.R. im Verlauf der Maßnahme unter strenger Geheimhaltung ablaufen, sind nur anlassbezogene Datenerhebungen zulässig, zu denen es keine Alternative, als bspw. Observationen und verdeckte Ermittlungen – ausgeführt von einer Privatdetektei – gibt. Durch konsequente Fortbildung und Spezialisierung sollen Berufsdetektive in jeder Einsatzsituation wissen, wo unantastbarer privater Schutzraum von Zielpersonen und Dritter anfängt.

Privatkunden benötigen Ergebnisse einer anlassbegründeten Datenzusammenstellung gerichtsfest

Privatdetektivisches Erkunden braucht sehr viel Finesse, Erfahrung und – wie oben erwähnt – breites Wissen über aktuelle Rechtsprechungen beispielsweise zu den Themen Datenerhebung und Datenanalyse. Privatkunden benötigen Ergebnisse einer anlassbegründeten Datenzusammenstellung gerichtsfest. Soweit dies zur Erfüllung ihrer auftragsbezogenen Aufgaben erforderlich ist, konsultieren Privatdetektive deshalb vor einer fundierten Analyse frei verfügbarer personenbezogener Informationen (Stichwort: OSINT/Open Source Intelligence) Datenspezialisten zu datenschutzrechtlichen Aspekten in Bezug eine Verwertung, begründet durch das glaubhaft dargelegte berechtigte Interesse der Privatkundin bzw. des Privatkunden der Detektei.

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