Überwachungsmaßnahme: Detekteien und Personenüberwachungsmaßnahmen

Die Annahme, Personenüberwachungsmaßnahmen – ausgeführt von privaten Observationsdiensten (Detekteien) – seien generell unzulässig, ist rechtsirrig. Datenerhebungen in Form einer geheimen Überwachungsmaßnahme sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Voraussetzung ist das glaubhafte Vorbringen und Prüfen eines berechtigten Interesses.

Optische Geräte verdeckt in Stellung gebracht. Überwachungsmaßnahme im Betrieb.
Von schwerer Wirtschaftskriminalität betroffenes Unternehmen leitet über angeheuerte Wirtschaftsdetektei Überwachungsmaßnahme ein. (Beispielfoto)

Ans Verhältnismäßigkeitsgebot gebunden

Auftraggeber und Auftrag übernehmende Partei (Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei) sind im Rahmen einer Überwachungsmaßnahme ans Verhältnismäßigkeitsgebot gebunden. Im Idealfall prüfen eine Rechtsanwaltskanzlei oder die Rechtsabteilung des betroffenen Unternehmens unter dem Aspekt der Abwägung berechtigter Interessen die Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme (bspw. geheime Observation einer oder mehrerer Personen).

Aufklärungsinteresse des Betroffenen

Spezialisierte Detektei-Privatdienste überzeugen seit vielen Jahrzehnten. Auftraggeber*innen schätzen nach eigenen Angaben vor allem aussagekräftige Erkenntnisse und eine objektive Einschätzung der Sachlage. Vorliegen der Voraussetzung zum Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist ein besonders hohes Aufklärungsinteresse (beispielsweise privatdetektivische Datenerhebung bei Straftatverdacht). Die Wahrung des Persönlichkeitsrechtes tritt in einem solchen Fall hinter das Aufklärungsinteresse des Betroffenen zurück.

Beratungs-, Hinweis-, Informations- und Aufklärungspflichten

Verlässliche Informationen, die einer Beweisverwertung standhalten, setzen neben rechtmäßiger Datenerhebung auch Datenübermittlung und Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung voraus. Im Vorfeld der Überwachungsmaßnahme, wie auch fallbegleitend, haben Auftraggeber eines Detektivbüros Anspruch auf Beratungs-, Hinweis-, Informations- und Aufklärungspflichten. Themen hierbei sind bspw. anlassbezogenes Erheben, Auswerten und Weitegeben personenbezogener Daten sowie Berichterstattungspflichten seitens der Detektei.

Allerstrengste Diskretion ist das Betriebskapital unserer Detektei. (Steffen Randel, Geschäftsführer der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH in Frankfurt am Main)

Beobachtungsteam im Einsatz bei Überwachungsmaßnahme.
Überwachungsmaßnahmen sind Teamarbeit. Private Detekteien überzeugen mit einsatzerfahrenen Beobachter*innen beim geheimen Überwachen. (Beispielfoto)

Strengdiskrete Überwachungsmaßnahme

Neben dem Erbringen von Diensten einer Auskunftei (Auskunftsbüro) sowie spezieller Sicherheitsdienste, ist die deutsche Detekteien-Branche auf vertragsgegenständliche Leistungen, wie dem anlassbezogenen Sammeln von Informationen ausgerichtet. Operative Informationen, die in laufenden Zivilrechts- und Strafrechtssachen als Beweismittel herhalten sollen. Bewährtes Arbeitsverfahren im Rahmen der Auftragserfüllung ist heute und zukünftig die strengdiskrete Überwachungsmaßnahme (verdeckte Beobachtung von Zielpersonen und -objekten).

Observationsmitarbeiter*in im privaten Detektei-Büro

Observationsmitarbeiter*in im privaten Detektei-Büro ist ein Beruf, der besondere Anforderungen stellt. Die Verantwortung beim Umsetzen erforderlicher Überwachungsmaßnahmen wiegt schwer. Und weil Beobachtungen meist hart und belastungsintensiv sind, setzen renommierte Privatdetekteien hierfür geformte Persönlichkeiten ein. Im Recht sichere Fachleute, die die Wahrheit ohne Gesetzesübertretung ergründen.

Professionelle Überwachungsmaßnahme ist eine Gemeinschaftsleistung

Observiert wird selten allein. Die professionelle Überwachungsmaßnahme ist eine Gemeinschaftsleistung. Profis im Beobachten erheben ausführliche Informationen und beantworten Fragen Betroffener, ohne das Gesetz zu übertreten. Datenschutzbeauftragte übernehmen die Datenschutzaufsicht im ordentlich aufgestellten Detektivbüro und bringen sich bei Handlungsunsicherheit in der Datenerhebung sowie Datenverarbeitung mit fachlichem Rat und Kontrolle ein.

Hauptbeitrag bei anlassbegründeten Umfeldermittlungen

Herausforderungen, denen sich Detekteien zukünftig bei Beobachtungsmissionen zu stellen haben, werden nicht kleiner. Private Kriminalisten leisten mit ihren getarnten Überwachungsmaßnahmen nicht selten den Hauptbeitrag bei anlassbegründeten Umfeldermittlungen, Abwehr feindlicher Ausspähversuche sowie bei der Klärung von Sicherheitsfragen in Verwaltungen, Betrieben und in Privatkreisen mit besonderem Schutzbedürfnis.

Die PRIVATEN unter den Ermittlern

Im fortschrittlichen Detektivbüro tut man deshalb gut daran, Individualität und Vielfalt in den Persönlichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuzulassen und zu fördern. In der Vielfalt von Persönlichkeiten steckt immer ein immenses Potenzial von Stärke. Zahlreiche Firmen und Privatleute setzten bereits auf den Trumpf DETEKTEI in unterschiedlichsten Einsatzrollen. Die PRIVATEN unter den Ermittlern bringen breite Erfahrungen mit aus Überwachungsmaßnahmen zur Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten über arbeitsvertragswidrigen Hinzuverdienst bis zum Nachweis der Misshandlung von Schutzbefohlenen.

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Privatdetektivische Aktivitäten und Geschwindigkeitsmessungen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Geschwindigkeitsmessungen und Detektei: Nicht wenige Arbeitsstunden verbringen Detektive im Observantenwagen. Für mobile Beobachtungen – Beschattung von Zielpersonen wegen berechtigten Interesses – stehen renommierten Detekteien in Deutschland gut sortierte Fuhrparks mit ausreichend motorisierten Personenkraftwagen, Motorrädern, Nutzfahrzeugen sowie nach Erforderlichkeit auch Wasser- und Luftfahrzeugen zur Verfügung.

Große Arbeitsbelastungen und hohe Einsatzanforderungen

Privatdetektive mit Spezialisierung Observation haben sich im täglichen Dienst großen Arbeitsbelastungen und hohen Einsatzanforderungen zu stellen. Beim Detektei-Einsatz im öffentlichen Straßenverkehrsraum ist stets die optimale Entscheidung zu treffen, die immer auch einen Kompromiss aus fachgerechter Abarbeitung des Auftragsmandats und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – wie der Straßenverkehrs-Ordnung – darstellt.

Geschwindigkeitsmessung bei Detektei Observation
“Radarfalle” bremst die laufende Observation: Privatdetektive haben sich mit der StVO zu arrangieren (Beispielfoto)

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Geschwindigkeitsmessungen und mobile Einsatz-Detektive

Geschwindigkeitsmessungen stellen mobile Einsatz-Detektive vor besondere Herausforderungen. Eine Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung – Sonderrechte gemäß den Voraussetzungen § 35 StVO also – steht Privatdetektiven in Deutschland selbstverständlich nicht zu. Ein Rechtfertigungsgrund wäre nur unter den Bedingungen eines Notstands – gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen – vorstellbar.

Weiterentwicklung privatdetektivischer Observationsverfahren

Bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung privatdetektivischer Observationsverfahren, spielen aktuelle verkehrsrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle. Denn „Mehr Sicherheit durch Kontrolle“ lautet vielerorts die Devise kommunaler und bundesbehördlicher Verkehrsüberwachungsstellen. Der Trend zu noch mehr Geschwindigkeitsmessanlagen begegnet Privatdetektiven und Wirtschaftsdetektiven im operativen Observationseinsatz vielerorts in der Bundesrepublik Deutschland sowie im europäischen Ausland.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Spielräume im jeweiligen Einsatzland

Keine Frage: Die Sicherheit unbeteiligter Dritter im Straßenverkehr sowie die der Observanten selbst genießen im seriös geführten Detektivbüro oberste Prämisse. Nichtsdestotrotz werden besonders beim Observieren im Ausland Spielräume, die die Auslegung der Straßenverkehrs-Ordnung dort zulässt, taktisch berücksichtigt. Wer beispielsweise gelegentlich von Deutschland über die Schweiz nach Italien fährt, weiß was gemeint ist. Observanten und Einsatzfahrzeuge sind beim schnellen Observieren im Straßenverkehr hohen Beanspruchungen ausgesetzt.

Resistenz gegenüber Radarfallen

Etablierte Privatdetekteien verfügen über eine Vielzahl von Innovationen. Genannt seien beispielsweise fest eingebaute Betriebsfunkgeräte im 2-Meter-Band (Frequenzbereich von 144 bis 174 MHz). Es geht um einsatztaugliche Lösungen für jede detektivische Anwendung sowie um Effizienz und Verfügbarkeit für den mobilen, fahrzeugbasierten Detektei-Einsatz. Und mit der Einsatzerfahrung steigt auch die Resistenz gegenüber Radarfallen. Warum? Weil der langjährig diensterprobte Detektiv einfach sicher und souverän unterwegs ist im Beschattungseinsatz.

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