Cyber-Kriminalist/in im Einsatz: Digitale Aufklärung durch erfahrene IT-Ermittler

Digitale Bedrohungen sind real – DSD Cyber-Kriminalisten sorgen für Sicherheit. Ob für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen oder Privatpersonen: Externe Experten der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH sind zur Stelle, wenn digitale Angriffe aufgeklärt, Cyberangriffe abgewehrt oder digitale Spuren gesichert werden müssen.

Detektiv SYSTEM Detektei ® Cyber-Kriminalisten im Unternehmensmeeting
Private Cyber-Kriminalisten des Detektivbüros zeigen Unternehmensverantwortlichen im abhörgeschützten Konferenzraum IT-forensische Möglichkeiten auf. (Beispielfoto/AI-generated)

Was macht ein Cyber-Kriminalist oder eine Cyber-Kriminalistin?

Cyber-Kriminalisten einer privaten Detektei sind spezialisierte IT-Forensiker mit detektivischer Ausbildung. Sie untersuchen Cyberangriffe, sichern digitale Beweise, analysieren Schwachstellen und rekonstruieren Tatabläufe im digitalen Raum. Ziel ist es, Angreifer zu identifizieren, Schäden einzugrenzen und rechtssichere Beweismittel zu liefern. Ihr Einsatz erfolgt diskret, effizient und in enger Abstimmung mit den Mandanten – sowohl präventiv zur Risikoabwehr als auch reaktiv bei bereits eingetretenen Cybervorfällen.

Leistungen im Bereich Cyber-Ermittlungen: Digitale Spurensicherung und IT-Forensik

Cyber-Kriminalisten des Detektivbüros analysieren kompromittierte IT-Systeme, sichern Beweisdaten, rekonstruieren den Angriffsweg und erstellen gerichtsverwertbare Gutachten. Dabei kommen moderne Tools zur digitalen Forensik zum Einsatz – in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutz- und Strafrecht.

Aufklärung und Abwehr von Cyberangriffen

Ob Phishing, Malware, Ransomware oder Social Engineering – DSD-Sachverständige erkennen Muster, finden Einfallstore und helfen bei der technischen und organisatorischen Abwehr. Ziel ist es, weitere Schäden zu verhindern und die Sicherheit Ihrer Systeme nachhaltig zu verbessern.

Cyber-Kriminalistin und Cyber-Kriminalist der Detektei bei der IT-forensischen Arbeit
Detektiv SYSTEM Detektei ® Sachgebiet Sicherheit-Check arbeitet seit Jahren erfolgreich mit externen privatgewerblichen Cyber-Kriminalisten operativ zusammen. (Beispielfoto/AI-generated)

Cyberermittlungen bei digitalem Betrug

Cyberkriminelle zielen zunehmend auf Vermögenswerte und Identitäten. Detektiv SYSTEM Detektei ® ermittelt bei Online-Betrug, Fake-Investments, Identitätsmissbrauch, Fake-Profilen oder Erpressung im Internet – auch über internationale digitale Spuren hinweg.

Schutz für Privatpersonen vor digitalen Angriffen

Privatpersonen stehen immer häufiger im Fokus von Cyberkriminellen. Detektei Cyber-Kriminalisten helfen bei der Aufklärung von Fällen wie:
  • Cyberstalking und digitale Erpressung (Sextortion)
  • Datenklau und Identitätsdiebstahl
  • Erpressung durch Ransomware
  • Betrug durch gefälschte Zahlungsaufforderungen
  • Manipulation von Online-Profilen oder Rufschädigung
Expertinnen und Experten der Privatdetektei handeln schnell, vertraulich und lösungsorientiert – mit hohem technischen Know-how und kriminalistischem Feingefühl.

Für wen arbeiten private Cyber-Kriminalisten der Detektei?

Digitale Ermittler werden von Unternehmen, öffentlichen Stellen und Privatpersonen beauftragt. Typische Auftraggeber sind:
  • Mittelständische Unternehmen und Konzerne
  • Anwaltskanzleien und Compliance-Abteilungen
  • Kommunale Verwaltungen und Bildungseinrichtungen
  • Hochschulen und Forschungsinstitute
  • Privatpersonen mit hohem Sicherheitsbedarf
Dabei ist die DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH bundesweit und international tätig – stets mit höchster Diskretion.

Qualifikation der Cyber-Kriminalisten der Sicherheitsfirma

Spezialisten der DSD Sicherheitsfirma vereinen Fachwissen in:
  • IT-Sicherheit und Netzwerktechnologien
  • Digitaler Forensik (Computer, Smartphone, Cloud)
  • Datenschutz und Cyberstrafrecht
  • klassischer Ermittlungsarbeit und Beweissicherung
  • interdisziplinärer Analyse komplexer Angriffsmuster
Durch kontinuierliche Weiterbildung und technologische Updates bleiben die externen Teams auf dem neuesten Stand – auch bei modernen Bedrohungen wie Künstlicher Intelligenz in Cyberattacken oder Darknet-gestützten Betrugsnetzwerken (Peer-to-Peer-Overlay-Netzwerk).

Warum DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH?

Mandanten des Sicherheitsunternehmens DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH vertrauen auf viele Jahre Erfahrung in Sicherheits- und Ermittlungsarbeit. Die Verbindung aus detektivischer Kompetenz und digitaler Hightech-Analyse macht DSD zu einem zuverlässigen Partner im Kampf gegen Cyberkriminalität (cybercrime).
  • Schnelle Reaktionszeiten bei Vorfällen
  • Diskrete und diskursfähige Fallbearbeitung
  • Gerichtsfeste Dokumentation
  • Zusammenarbeit mit Juristen und Behörden möglich
  • Bundesweite und internationale Einsatzfähigkeit

Internetkriminalität? Cyberangriff? Verdacht auf Datenmissbrauch?

Warten Sie nicht – handeln Sie sofort. Je schneller digitale Spuren gesichert werden, desto größer ist die Chance, Täter zu identifizieren und Schäden zu minimieren.
📞 Kontaktieren Sie die Sicherheitsexperten vertraulich 24/7/365: Experten der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH beraten Sie diskret sowie persönlich – und stehen Ihnen mit ganzer Expertise, Know-how, Erfahrung und technischem Vorsprung zur Seite – für Ihre digitale Sicherheit.
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Eheähnliche Lebensgemeinschaften im deutschen Recht – Eine privatdetektivische Betrachtung

Information der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH • keine Rechtsberatung

Privatdetektei und anlassbezogene Ermittlungen zu eheähnlichen Lebensgemeinschaften: Die Eheähnliche Lebensgemeinschaft – häufig auch als nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet (Konkubinat im schweizerischen Zivilrecht), ist im deutschen Zivilrecht ein Begriff, der trotz seiner gesellschaftlichen Relevanz nur punktuell gesetzlich geregelt ist. Im Gegensatz zur Ehe und zur eingetragenen Lebenspartnerschaft fehlt der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine eigenständige Kodifikation. Dennoch hat sie eine beachtliche Bedeutung im Familien- und Sozialrecht sowie im Zivil- und Erbrecht gewonnen.

Detektive ermitteln im Rechtsstreit Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Eheähnliche Lebensgemeinschaft – aus der Kinder hervorgegangen sind – endet mit einem Rechtsstreit: Detektivbüro ermittelt anlassbezogen und mit begründetem Mandat für eine der Parteien. (Beispielfoto/AI-generated)

Begriff und Abgrenzung

Das müssen Privatermittler für ihre Tätigkeit wissen: Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die einer Ehe vergleichbar ist, jedoch ohne Eheschließung besteht. Wesentliche Merkmale sind das Führen eines gemeinsamen Haushalts, gegenseitige Fürsorge und das Bestehen einer emotionalen und wirtschaftlichen Bindung.

Abzugrenzen ist sie sowohl von bloßen Wohngemeinschaften als auch von der eingetragenen Lebenspartnerschaft (bis 2017) sowie der gleichgeschlechtlichen Ehe (seit 2017 durch die „Ehe für alle“ abgelöst).

Rechtslage und gesetzliche Regelungen

Für Auftraggeber einer Detektei wichtig: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht explizit geregelt. Dennoch gibt es einzelne gesetzliche Bezugnahmen, z. B. im:

  • Sozialrecht (§ 20 SGB XII) – Berücksichtigung des Partners bei der Bedarfsberechnung
  • Strafprozessrecht (§ 52 StPO) – Zeugnisverweigerungsrecht für Lebenspartner
  • Wohnraumkündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) – Schutz vor Kündigung bei gemeinsamer Nutzung

Von Relevanz, sollte die eheähnliche Lebensgemeinschaft mit einem Rechtsstreit auseinandergehen: Im zivilrechtlichen Bereich erfolgt die rechtliche Einordnung primär über die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts, insbesondere des Gesellschaftsrechts (§§ 705 ff. BGB), falls eine wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht.

Vermögensrechtliche Beziehungen und Privatdetektiv

Spezialisierte Privatdetekteien sind darin erfahren, bei berechtigtem Interesse und mit ausrechendem Anlass, Vermögensrecherchen einzuleiten und zu bearbeiten. Da für nichteheliche Lebensgemeinschaften keine Zugewinngemeinschaft gilt, wie sie bei Ehegatten besteht (§ 1363 BGB), bleibt es grundsätzlich bei der Trennung der Vermögensmassen. Gemeinsame Anschaffungen, Investitionen oder Arbeitsleistungen können jedoch zu Ausgleichsansprüchen führen – sei es aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), GoA (§§ 677 ff. BGB) oder aufgrund einer stillschweigenden Innengesellschaft.

Konto-Recherche im Ausland: Detektiv SYSTEM Detektei ® ermittelt
Fallbeispiel → Begründeter Verdacht im Zusammenhang mit der Auflösung einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft: Der Lebenspartner hat über Jahre systematisch gemeinsam eingebrachtes Geldvermögen unterschlagen und auf geheime Konten ins Ausland transferiert. Detektiv SYSTEM Detektei ® ist weltweit vernetzt und leitet anlassbezogen Vermögensrecherchen in Nassau/Bahamas ein. (Beispielfoto/AI-generated)

Rückforderungs- oder Ausgleichsansprüche

Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit Rückforderungs- oder Ausgleichsansprüche bei Trennung geltend gemacht werden können. Dabei steht stets die Abgrenzung zwischen freiwilliger Zuwendung und erkennbarer Zweckbindung im Vordergrund.

Unterhalts- und Erbansprüche – Anlass für die Beauftragung eines Detektivbüros

Ein gravierender Unterschied zur Ehe besteht im Bereich des Unterhaltsrechts. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben weder während noch nach der Beziehung einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt. Eine Ausnahme besteht lediglich bei gemeinsamen Kindern – hier gelten die allgemeinen Regeln des Kindesunterhalts (§§ 1601 ff. BGB) sowie ggf. der Betreuungsunterhalt (§ 1615l BGB). Auch erbrechtlich besteht kein gesetzliches Erbrecht des Partners. Eine Absicherung ist daher nur über Testament oder Erbvertrag möglich. Rechtliche Streitfragen, die sich hieraus ergeben, sind nicht selten Anlass für die Beauftragung eines Detektivbüros.

Bedeutung in der Rechtsprechung

Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurde die Rechtsstellung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sukzessive konkretisiert. Insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlungsgebote (Art. 3 GG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) wurden Grenzen staatlicher Benachteiligung gezogen.

Ein bekannter Leitsatz des BGH (Urt. v. 09.07.2008 – XII ZR 179/05) lautet:

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet grundsätzlich keine Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich.

Damit unterstreicht der BGH die Eigenverantwortung der Partner bei der Gestaltung ihrer Vermögensverhältnisse.

Fazit und rechtspolitischer Ausblick

Privatdetektive verzeichnen – einhergehend mit den gesellschaftlichen Veränderungen der zurückliegenden Jahre – wesentlich mehr Auftragseingänge im Zusammenhang mit Trennung von Lebenspartnerschaften bzw. Auflösung eheähnlicher Lebensgemeinschaften. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist ein verbreitetes Lebensmodell, das im Rechtssystem weitgehend durch Richterrecht und Analogien gesteuert wird. Eine umfassende gesetzliche Regelung fehlt bislang. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und dem Rückgang der Eheschließungen stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber perspektivisch ein rechtliches Rahmenwerk schaffen sollte, das die Interessen von Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften besser absichert – vor allem im Trennungsfall.

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Konkubinat-Abklärung: Berufsdetektive gehen anlassbezogen in die Ermittlung

Das Konkubinat – als dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Personen ohne formale Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft – ist eine weitverbreitete Lebensform in der Schweiz. Es betrifft sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare, die ohne rechtlich bindenden Vertrag zusammenleben. Trotz seiner gesellschaftlichen Bedeutung ist das Konkubinat im Schweizer Zivilrecht weitgehend ungeregelt und wird in der juristischen Praxis primär über allgemeine zivilrechtliche Grundsätze behandelt. Mit aus einer Konkubinat-Beziehung resultierenden Beweisfragen werden Privatdetektive häufig konfrontiert.

Konkubinat mit zwei gemeinsamen Kindern
Fallbeispiel: Aus dem Konkubinat sind zwei Kinder hervorgegangen. Nun steht die Trennung an. Privatdetektei ermittelt über Partner schweizweit und mit P.I.-Netzwerk in Europa und Übersee zu Kindeswohl, Vermögenswerten und Lebenspartnerbetrug. (Beispielfoto/AI-generated)

Begriff und Abgrenzung

Was Privatermittler wissen sollten: Das Konkubinat ist rechtlich definiert als faktische Lebensgemeinschaft zweier Personen mit einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität, jedoch ohne formelle Eheschließung nach Art. 94 ZGB oder Eintragung einer Partnerschaft nach PartG. Es ist von kurzfristigen Beziehungen sowie von Wohngemeinschaften ohne partnerschaftlichen Charakter klar abzugrenzen.

Rechtsnatur und rechtliche Einordnung

Mangels gesetzlicher Normierung basiert das Konkubinat auf dem Grundsatz der Privatautonomie. Rechtlich betrachtet handelt es sich um ein rein faktisches Zusammenleben, das keine besondere familienrechtliche Stellung erzeugt. Die Beziehungen der Konkubinatspartner untereinander werden zumeist über das Vertragsrecht (OR), das Sachenrecht (ZGB) sowie das Obligationenrecht geregelt. DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH übernimmt rechtlich ausreichend begründete Auftragsmandate, die im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zwischen den Konkubinatspartnern und daraus hervorgegangenen gemeinsamen Kindern entstehen.

Auftragsbearbeitungen erfolgen schweizerischem Recht entsprechend im Detektivbüro

Auftragsbearbeitungen erfolgen schweizerischem Recht entsprechend im Detektivbüro in Deutschland und in der Schweiz über Partnerdetekteien. Darüber hinaus wird DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH von Schweizern (bspw. aus dem Kanton Wallis) für Ermittlungen und Beobachtungen im EU-Raum sowie in der Welt angeheuert. Das betrifft meist vorprozessuale und prozessbegleitende Abklärungen, denn bei gemeinsamen wirtschaftlichen Tätigkeiten kann – je nach Ausgestaltung – eine einfache Gesellschaft gemäß Art. 530 OR vorliegen. Hieraus können bei Auflösung der Beziehung vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche resultieren.

Vermögensrechtliche Aspekte und private Detektive

Ein zentrales Problem des Konkubinats liegt in der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung. Es bestehen weder gesetzliche Vorschriften zur Errungenschaftsbeteiligung wie in der Ehe (Art. 196 ff. ZGB) noch Bestimmungen zum nachehelichen Unterhalt. Jeder Partner bleibt grundsätzlich Eigentümer seines Vermögens. Gemeinschaftliches Eigentum muss im Trennungsfall auseinandergesetzt werden. Nicht selten werden im Trennungsfall private Detektive beauftragt, um beiseite geschafftes bzw. geheimtransferiertes Vermögen und Werte aufzuspüren.

Privatermittler sammelt Beweise mit Auftragsmandat aus der Schweiz
Fallbeispiel: Auflösung der Lebensgemeinschaft Konkubinat. Beauftragter Privatdetektiv sammelt Beweise zum Kindeswohl, Umgang und zu Vermögensverhältnissen – mit Netzwerkpartnern in der Schweiz sowie im Ausland – weltweit. (Beispielfoto/AI-generated)

Abschluss eines sogenannten Konkubinatsvertrags

Tipp der Detektiv SYSTEM Detektei ®: Zur Absicherung empfiehlt sich der Abschluss eines sogenannten Konkubinatsvertrags, der Regelungen zu folgenden Punkten enthalten kann:

  • Beiträge zum gemeinsamen Haushalt
  • Aufteilung von Investitionen
  • Eigentumsverhältnisse an beweglichen und unbeweglichen Sachen
  • Unterhaltsleistungen im Trennungsfall
  • Umgang mit gemeinschaftlichem Vermögen

Solche Verträge sind zulässig, solange sie nicht gegen zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (Art. 19 OR).

Sozialrechtliche und steuerliche Behandlung

In steuerlicher Hinsicht werden Konkubinatspartner getrennt veranlagt. Sozialversicherungsrechtlich existieren gewisse Regelungen, die das Konkubinat berücksichtigen, etwa bei der AHV oder Invalidenversicherung, wenn eine wirtschaftliche Abhängigkeit nachweisbar ist. Die Leistungen im Todesfall (z. B. Hinterlassenenleistungen) sind jedoch im Vergleich zur Ehe meist benachteiligt. In Bezug auf die Krankenversicherung, Erbschaftssteuer oder Mietrecht bestehen ebenfalls keine Gleichstellungen mit Ehepaaren. Auch bei Erbansprüchen besteht kein gesetzliches Erbrecht zwischen Konkubinatspartnern – hier bedarf es testamentarischer Regelungen – und genau da kommt bei Anfechtung i.d.R. wieder eine Privatdetektei ins Spiel.

Kinder im Konkubinat

Leben Kinder im Konkubinat, so ergeben sich zusätzliche rechtliche Implikationen: Die elterliche Sorge steht grundsätzlich der Mutter allein zu (Art. 296 ZGB), es sei denn, die gemeinsame elterliche Sorge wurde beantragt oder gerichtlich verfügt. Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen (Art. 260 ZGB), um rechtlich als Vater zu gelten. Unterhaltspflichten richten sich nach Art. 276 ff. ZGB und gelten unabhängig vom Bestehen einer Ehe. Die Kindesinteressen stehen hier stets im Vordergrund, wobei der Gesetzgeber eine zunehmende Gleichstellung in der Praxis vorsieht. Im Streitfall ein weites Betätigungsfeld für Privatdetektive.

Auflösung der Lebensgemeinschaft

Damit müssen sich Detekteien, die Auftragsmandate aus der Schweiz bearbeiten, sehr häufig befassen: Bei Beendigung des Konkubinats erfolgt keine gerichtliche Regelung wie bei der Ehescheidung. Die Auflösung ist formfrei, und jeder Partner hat seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dabei stellen sich insbesondere Fragen zur Rückforderung von Investitionen, Nutzungsrechte, Wohnungskündigung und Besitzverhältnissen. Ansprüche können sich aus: ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 OR), Auftrag (Art. 394 ff. OR),
einfacher Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) oder Besitzschutz (Art. 927 ff. ZGB) ergeben.

Rechtspolitischer Ausblick

Trotz der Zunahme von Konkubinatsbeziehungen bleibt das schweizerische Rechtssystem stark auf die Ehe fokussiert. Eine systematische gesetzliche Regelung für das Konkubinat ist bislang ausgeblieben. Der Gesetzgeber verfolgt einen liberalen Ansatz, der den Willen zur rechtlichen Bindung als Voraussetzung für weitergehende Schutzmechanismen ansieht. Gleichwohl wird diskutiert, ob bei langfristigen und wirtschaftlich verflochtenen Beziehungen ein besserer rechtlicher Schutz – insbesondere für ökonomisch schwächere Partner – erforderlich ist.

Im Streitfall treten Privatermittler auf den Plan

Das Konkubinat ist ein rechtlich unregulierter, aber gesellschaftlich etablierter Lebensentwurf. Seine juristische Handhabung erfolgt über allgemeine zivilrechtliche Prinzipien. Für Paare im Konkubinat empfiehlt sich eine proaktive vertragliche Regelung der Vermögensverhältnisse und Vorsorgeaspekte. Im Streitfall treten Privatermittler auf den Plan. Tendenz steigend. In Anbetracht der zunehmenden Lebenswirklichkeit dieser Beziehungsform wäre eine gesetzgeberische Auseinandersetzung mit dem Thema aus rechtspolitischer Sicht wünschenswert.

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Privatdetektivische Ermittlungen in der Verfahrensvorbereitung

Es läuft – als Beschuldigter oder als Klagender – alles auf ein gerichtliches Verfahren hinaus? Dann ist es für den Erfolg in der Hauptverhandlung entscheidend, starke entlastende oder belastende Beweise vorzulegen. Für die professionelle Sicherung von Beweisen im Rahmen der Verfahrensvorbereitung holen sich erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht selten Privatermittler mit ins Boot. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erhebung von Daten zum Zweck der Beweisverwertung im zulässigen Rahmen der Zivilprozessordnung oder der Strafprozessordnung.

OSINT Ermittlung eingeleitet. Detektiv SYSTEM Detektei ® in der Onlineermittlung
Privatdetektiv mit ehemals nachrichtendienstlichem Background geht im Rahmen einer anlassbegründeten Verfahrensvorbereitung in die Open Source Intelligence (OSINT) Recherche. (Beispielfoto)

Kurze Kommunikationswege zur verfahrensvorbereitenden Rechtsanwaltskanzlei

Was in vielen Ländern weltweit in Vorbereitung auf einen Verhandlungstermin lange schon üblich ist – nämlich, dass ein Private Investigator als strategischer Partner des Rechtsteams anlassbezogene Ermittlungen durchführt, das wird auch in der Bundesrepublik Deutschland immer öfter erfolgreich umgesetzt. Private Berufskriminalisten finden in Detekteien ideale Voraussetzungen für ihr Wirken bei der Sicherung von Beweismitteln im Rahmen des Auftragsmandats Zuarbeit in der Verfahrensvorbereitung. Kurze Kommunikationswege zur verfahrensvorbereitenden Rechtsanwaltskanzlei machen es nämlich möglich, dass das Ermittlungspersonal der fallinvolvierten Privatdetektei Potenziale anlassbezogen voll entfalten kann.

Inanspruchnahme privatdetektivischer Ermittlungskompetenz

Zur anwaltlichen Strategie gehört es, mit einer möglichst starken Beweisvorteilslage Einfluss auf den Verfahrensablauf zu nehmen. Die Inanspruchnahme privatdetektivischer Ermittlungskompetenz im Zuge der Verfahrensvorbereitung kann – wie oben bereits erwähnt – ein cleverer Schachzug sein. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und Detektei arbeiten in einer solchen Konstellation eng, vertrauensvoll und zielführend zusammen. Zivilprozessordnungsbezogene und strafprozessordnungsbezogene „Spielregeln“ sind unbedingt einzuhalten. Grundsätze der Beweiswürdigung stellen an die Beweisführung strenge Anforderungen. Nationales Recht und länderspezifische Gesetze (bei einer anlassbezogenen Auslandsermittlung der Privatdetektive) geben vor, wie weit bzw. wie tief die Datenerhebung gehen darf.

Maßnahmen höchster Priorität

Ist die Verfahrensvorbereitung auf ein Gerichtsverfahren angelaufen, und sind Privatermittler anlassbegründet involviert in Beweiserhebungsarbeiten, dann gehen an die privaten Ermittlungsspezialistinnen und -Spezialisten im Gros der Fälle Maßnahmen höchster Priorität. Beispiele sind: Hintergrundrecherche, Zeugensuche und Zeugenbefragung, Spurensicherung (SpuSi), Observation von Zielpersonen und Zielobjekten bis zu undercover manhunt operations im Ausland. Aufwandersatz und Taggeldabrechnung der Privatdetektive müssen verhältnismäßig sein. Die auftraggebende Rechtsanwaltskanzlei gibt fortlaufend Umsetzungshinweise an das eingesetzte Privatdetektivpersonal. Diese setzen Anweisungen im laufenden Einsatz durch gezielte und individuell angepasste Ermittlungsschritte in Echtzeit um.

Geheime Beobachtung im Zusammenhang mit einer Rechtsanwaltskanzlei- Verfahrensvorbereitung
Mandat an die Detektei: Beweiserhebung aus Anlass einer Verfahrensvorbereitung in einem Zivilrechtsverfahren. Observation wird auf Anweisung der Rechtsanwaltskanzlei eingeleitet. (Beispielfoto)

Wichtiger Schritt in Richtung fachmännische Verfahrensvorbereitung

Ein wichtiger Schritt in Richtung fachmännische Verfahrensvorbereitung kann also auch mit dem Involvieren eines Ermittlungsdienstleisters mit Expertise fürs gesetzgebungskonforme Ermitteln einhergehen. Qualitativ hochwertige Privatdetekteiarbeit basiert auf Berufserfahrung des Einsatzpersonals sowie beispielsweise darauf, dass die Privatdetektive regelmäßig spezielle Qualifizierungen und Schulungen zu aktuellen Rechtsprechungen absolvieren. Das Privatfahnder ihre Arbeit in jeder Phase der Beweiserhebung an Kriterien geltenden Rechts auszurichten haben, hat gute Gründe. Gibt es bei Vorlegen der Beweismittel in der Gerichtsverhandlung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, dann droht die Verfahrensvorbereitung wegen Beweisverwertungsverbots zusammenzubrechen wie ein Kartenhaus.

An privaten Ermittlungsbüros gehen diese Entwicklungen weitestgehend vorbei

Private Sicherheitsdienste (Security Firmen) sind in der Hightech-Realität von heute angekommen. Bei Kamera- und Überwachungstechnik wurde technologisch aufgerüstet. Man nutzt für Absicherungsaufgaben, wie Gebäude-/Geländeüberwachung und Diebstahlschutz, Equipment neuester Bauart und man macht sich die fortschreitende Digitalisierung sowie Künstliche Intelligenz (KI/AI) zunutze. An privaten Ermittlungsbüros gehen diese Entwicklungen weitestgehend vorbei. Der Grund: Verfahrensvorbereitende privatdetektivische Datenerhebungen, die aus Anlass einer begründeten Ermittlung zum Herausarbeiten geeigneter Beweismittel eingeleitet werden, unterliegen strengen Grundrechtsvorgaben (Persönlichkeitsrechte). Liegen auch nur ansatzweise Zweifel vor, dass die Beweise nicht rechtmäßig erhoben wurden, dann droht – wie erwähnt – ein Beweisverwertungsverbot.

Erfahrung als Fahnder/Ermittler ist durch nichts ersetzbar

Privatermittlungen in der Verfahrensvorbereitung, das sind hochverantwortungsvolle Aufgaben, die ausschließlich Profis – nämlich zugelassenen Berufsdetektiven – übertragen werden sollten. Private Berufsermittler wissen sich im zulässigen Rechtsbereich zu bewegen. Recht ändert sich stetig. Entsprechend wichtig ist es, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Notwendiges Fachwissen und Nachschulungen sind unverzichtbar für eine erfolgreiche Privatdetektivkarriere. Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt: Berufserfahrung als Fahnder/Ermittler ist durch nichts ersetzbar. Viele Privatdetektivinnen und Privatdetektive bringen eine vorherige berufliche Vergangenheit als Polizist oder Nachrichtendienstler mit. Sie sind kriminalistisch erfahren, wenden professionelle Befragungstechniken erfolgreich an und haben sich vorausschauendes Observieren zu eigen gemacht.

Gängige privatdetektivische Arbeitsmethode in Deutschland

Profi-Privatdetektive wissen: Beweiserhebungs- und Beweissicherungsmethoden sind – zumindest in der Bundesrepublik Deutschland – für Detekteien streng reglementiert. Privatermittler nehmen hierzulande – anders als in vielen Ländern weltweit – auch keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Sonderrechte stehen ihnen nicht zu. Überwachungstechnik -beispielsweise zum „automatisierten“ Ausspähen und lückenlosem Überwachen von Personen (z.B. GPS-Verfolgungsgerät, Spy Bug) sind für sie verboten. Klassisches anlassbegründetes Beobachten, also bspw. im Fahrzeug sitzen und observieren, was eine Zielperson im relevanten Zeitfenster anstellt, das ist bei Erfüllung der Voraussetzungen eine gängige privatdetektivische Arbeitsmethode in Deutschland.

Das funktioniert auch in der Verfahrensvorbereitung

Angemeldete Detekteien in den deutschen Bundesländern haben sich mit gesetzgeberisch aufgezeigten Grenzen privater Ermittlungsarbeit arrangiert. Das funktioniert auch in der Verfahrensvorbereitung. Privatdetekteien passen operative Arbeitsverfahren (Ermittlungen und Beobachtungen) der technologischen Evolution an. Sie sind trainiert, beim Observieren das Umfeld besonders gut wahrzunehmen. Im unübersichtlichen Großstadtverkehr genauso, wie auf dem dünnbesiedelten Land. Neue Fahrzeugtechnologien beispielsweise wirken sich auch auf Detektei-Operationen aus. Vollelektrisch motorisierte PKW verändern Abläufe beim mobilen Beobachten. Moderne Autos sind mittlerweile autonome Kraftfahrzeuge, die sehen, hören oder automatisch einparken. Inwieweit staatliche Dienste auf die Ortungssysteme Zugriff haben, bleibt offen.

Observationstaktisches Fahren in Formation hinter dem Zielfahrzeug her

Bei aktuellen Fahrzeugtypen reicht zum Beispiel bei eingeschaltetem Autobahnpilot ein Blick in den Außenspiegel, und der Wagen beginnt automatisch den Überholvorgang. Diese neuen Features sind in einem Detektei-Einsatzwagen nicht unbedingt von Vorteil. Observanten wollen die volle Kontrolle über ihre Fahrzeuge behalten, denn observationstaktisches Fahren in Formation hinter dem Zielfahrzeug her, das kann gegenwärtig noch nicht dem automatisierten Modus (Drive Pilot) anvertraut werden. Aber, wer weiß was KI/AI noch möglich machen wird in Zukunft. Außerdem nutzen – speziell in Großstädten – immer mehr Menschen Car-Sharing. Zielpersonen wechseln nicht selten flüssig zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad und Car-Sharing-Fahrzeugen, was deren Beobachtung aus berechtigtem Anlass Beweiserhebungen in der Verfahrensvorbereitung noch einmal komplexer macht.

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Einsatzfelder privater Detektive

Am Privatdetektivberuf reizt wohl insbesondere die Vielfalt. Die Einsatzfelder sind breit. Privatdetektive müssen sich innerhalb ihrer spannenden Tätigkeit ständig neu erfinden und auch immer wieder neuen Herausforderungen stellen. In der Branche mit den Einsatzfeldern anlassbezogene Ermittlung, Beobachtung sowie Sicherheitsdienste finden Interessierte herausfordernde Jobmöglichkeiten.

Bewachungsunternehmen bei Zutrittskontrollen in Aktion
Einsatzfelder Messebewachung und Standbewachung. Sicherheitsdienste in der Messe-Security. Einsatzgebiete der Sicherheitsunternehmen und Detekteien unterschieden sich erheblich. (Beispielfoto)

Weiterbildungen und firmeninterne, privatdetektivspezifische Trainings

Detekteien verzeichnen lange schon ein beachtliches Umsatzwachstum. Dieser Trend spiegelt sich auch in den aktuellen Auftragsbüchern wider. Angestellte Detektiv-Sachbearbeiterinnen und -Sachbearbeiter sowie externe Privatermittler und Wirtschaftsdetektive, die auf freier Basis in den Einsatzfeldern von Nachforschungsfirmen tätig sind, haben sich nötige Kenntnisse und Spezialistentum anzueignen und permanent weiter zu verfeinern. Weiterbildungen und firmeninterne privatdetektivspezifische Trainings sollen dies sicherstellen.

Steffen Randel (Geschäftsführer der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH):

„Das zeigt, dass wir mit unseren hochspezialisierten Dienstleistungen wohl vieles richtig machen.“

Einsatzfelder Bewachungstätigkeiten

Was ist das Besondere am Privatdetektiv-Beruf? Nun, man muss unterscheiden zwischen Sicherheitsdetektiven (§34aGewO/Bewachungsgewerbe – Ladendetektiv – Schließdiensttätigkeiten – Revierfahrer) und Ermittlungsdetektiven, die beispielsweise mit anlassbezogenen Recherchenachforschungen und Observierungen im Zusammenhang mit Zivilrechtssachen und Strafrechtssachen beauftragt werden. So genannte „34a-Leute“ – Einsatzfelder Bewachungstätigkeiten ohne Erlaubnispflicht sowie erlaubnispflichtige Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen – kommen um den Sachkundeunterricht und falls erforderlich, um die 34a GewO Sachkundeprüfung nicht herum.

Interessante Arbeitsgebiete im Auftrag einer breiten Kundschaft

Anders sieht es im Einsatzfeld privatdetektivische Ermittlung aus. Hier finden sich interessante Arbeitsgebiete im Auftrag einer breiten Kundschaft – Unternehmen sowie Privatleute. §34aGewO-Schulungen und die Sachkundeprüfung sind keine Zulassungspflicht, werden aber von Detektivverbänden empfohlen. Die gewerbliche anlassbezogene Erhebung von Daten mittels Ermittlungen und Observierungen ist eine melde- gewerbepflichtige Tätigkeit. Außerdem müssen Privatermittler die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen. Das zuständige Gewerbeamt möchte i.d.R. außerdem Mittel und Sicherheiten für den Gewerbebetrieb offengelegt haben.

Privatdetektive stellen sich in unterschiedlichen Einsatzfeldern diversen Herausforderungen
Einsatzfeld anlassbezogene Zielobjektbeobachtung: Einsatz-Privatdetektiv fertigt Beweisaufnahmen. (Beispielfoto)

Wenn Waffen die Einsatzfelder ergänzen sollen

Speziell wird’s, wenn Waffen die Einsatzfelder ergänzen sollen. Neben dem nachgewiesenen Bedürfnis, Leib und Leben im Detektiveinsatz im Extremfall bspw. unter Anwendung einer Schusswaffe (§ 14 Abs. 2 und 3 WaffG) verteidigen zu müssen, ist der erfolgreiche Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG Voraussetzung dafür, den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu stellen. Das Ausüben des Berufs Privatdetektiv geht in Deutschland keinesfalls automatisch mit der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (§§ 13 Abs. 6, 12 Abs. 3 WaffG) einher. Einsatzfelder, die mit dem erforderlichen Bedürfnis einhergehen, wären beispielsweise gewerblicher bewaffneter Personenschutz und bewaffneter Transportschutz.

Die Profis der Branche nutzen ausgereifte Überwachungstechnologien

Im Einsatzfeld anlassbegründete geheime Observationsmaßnahme stützen sich private Detekteien in der Regel auf großes Spezialistentum ihrer Beobachtungsexpertinnen und -experten. Die Profis der Branche nutzen ausgereifte Überwachungstechnologien und sie achten darauf, fit zu bleiben. Die Steherei ist physisch und psychisch eine Herausforderung. Tagelang, mitunter auch länger verdeckt und nicht selten maskiert auf Beobachtungsposten, das gelingt nur mit eiserner Disziplin, Präzision und Teamgeist. Außerdem ist die strategische Koordination und Arbeitsteilung zwischen allen Observationsmaßnahmeinvolvierten essentiell für den Erfolg einer solchen anlassbezogen Operation.

Detektei-Einsatzfeld Observierung mit begründetem Anlass
Zielpersonen von Privatdetektiven im Auslandseinsatz aufgenommen und unter anlassbezogener Observation gehalten. Detektivbüros mit Einsatzfeld-Spezialisierung Auslandsnachforschungen übernehmen Aufträge dieser Art. (Beispielfoto)

Große Chancen im Rahmen anlassbegründeter Beweiserhebungen

Detekteiunternehmen Einsatzfeld Beratung sind nicht selten in wichtige Entscheidungen eingebunden. Das trifft beispielsweise auf anwaltliche Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik sowie auf betriebliche Veränderungsprozesse zu. Überlegen macht die Privatdetektei wohl auch das zielführende Zusammenspiel der Detektivbüro-Einsatzfelder. Mithilfe taktischer Maßnahmen aus Online- und Vor-Ort-Datenerhebungen sowie der Inanspruchnahme vertrauenswürdiger menschlicher Informationsquellen, entwickeln sich große Chancen im Rahmen anlassbegründeter Beweiserhebungen.

Synergieeffekte sich ergänzender Einsatzfelder

Mit der Einsatzfeldnutzung eines spezialisierten Ermittlungsdienstleisters geht also im Gros der Fälle auch ein echter Mehrwert einher. Seit Jahrzehnten entwickeln sich strategische Ebenen der Kooperation, etwa in der Zusammenarbeit Rechtsanwaltskanzleien LINKS-PFEIL-RECHTS Privatdetektive-Büro oder Wirtschaftsdetektive-Büro LINKS-PFEIL-RECHTS Unternehmen in der Arbeitswelt. Der partnerschaftliche Zusammenschluss von Detekteien im Ausland, aber auch in den einzelnen deutschen Bundesländern und daraus ergebene Synergieeffekte sich ergänzender Einsatzfelder, das macht die oftmals notwendige zügige lokale Umsetzung detektivischer Maßnahmen bei vielen Aufträgen überhaupt erst möglich.

Privatdetektivische List und Tücke in der operativen Mandatsbearbeitung

In „Meister Suns Kriegskanon“, dem wohl frühesten Buch militärischer Strategie, heißt es im dritten Kapitel:

Der Inbegriff des Könnens ist, den Feind ohne Gefecht zu unterwerfen. Daher ist es im Krieg von entscheidender Bedeutung, die Strategie des Feindes anzugreifen. Das Zweibeste ist, seine Bündnisse zu brechen. Das Drittbeste ist, seine Truppen anzugreifen. Die schlechteste Strategie ist es, Städte anzugreifen; greife sie nur an, wenn es keine andere Wahl gibt.

Wie lässt sich das auf privatdetektivische List und Tücke in der operativen Mandatsbearbeitung übertragen? Ziel sollte es sein, die Gesamtlage – beispielsweise durch Erkenntnisgewinne – zum eigenen Vorteil zu verändern. Einsatzfelder privater Detektive bieten hierfür in vielfältiger Weise ausgereifte Verfahren.

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Beweisermittlung

Hauptauftragsgegenstand an private Detekteien ist wohl die anlassbezogene Beweisermittlung. Professionelle und vor allem diskrete Beweisermittlungen sind dort in kompetenten Händen. In der Berufsgruppe der Privatdetektive arbeiten i.d.R. ehemalige Kriminalisten staatlicher Organe bspw. Polizei, Militär (in Deutschland Feldjäger/MP) und Nachrichtendienste. Aber auch Quereinsteiger mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften sowie der Ingenieurinformatik wirken erfolgreich in privaten Beweisermittlungsdiensten.

Privatdetektiv arbeitet der Staatsanwaltschaft zu
Filmisch umgesetzt kennen wir es aus TV-Serien und Kinostreifen: Rechtsanwalt und sein Privatdetektiv legen der Staatsanwaltschaft brettharte Beweise vor. Das gibt es so auch in der Realität. (Beispielfoto)

Partielle Zusammenarbeit Strafrechtsanwalt/Zivilrechtsanwalt ⇔ private Beweisermittler

Die partielle Zusammenarbeit Strafrechtsanwalt/Zivilrechtsanwalt – private Beweisermittler ist seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Konstellation. Wesentliche Aspekte, die dafür sprechen Teile der Beweisermittlung Privatermittlern an die diskrete Hand zu geben, sind beispielsweise individuelle Verfügbarkeit, schnelle Reaktionsteams sowie die sorgfältige Beweissammlung im Inland wie auch im weltweiten Ausland.

Rolle und Verantwortlichkeit bei der Beschaffung von Beweismitteln

Um ihre Rolle und Verantwortlichkeit bei der Beschaffung von Beweismitteln für gerichtliche Zwecke voll erfüllen zu können, sollte die beauftragte Detektei von Beginn bis zum Abschluss der anlassbezogenen Beweisermittlungsmaßnahme in Form fachjuristisch fundierter Beweiserhebungsrichtlinien von der mandatierten Rechtsanwaltskanzlei instruiert werden. Die ist nicht selten von zentraler Bedeutung für eine Beweisverwertung des privatdetektivisch erhobenen Materials. Beweismängel und Aktenwidrigkeiten – als Beispiele – würden zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Detektivassistent in der Beweisermittlung Observierung
Das Beobachten von Zielobjekten und Zielpersonen ist ein gängiges privatdetektivisches Verfahren anlassbezogener Beweisermittlung. (Beispielfoto)

Expertisen breiter Beweisermittlungsvarianten

Ist die formelle Prüfung auf Rechtmäßigkeit erfolgt, dann sind es meist herausfordernde Vorgaben, die an Privatbeweisermittler gestellt werden. Im Fähigkeitsprofil eines renommierten Detektivbüros finden sich Expertisen breiter Beweisermittlungsvarianten, die jedem Unterstützungsbedarf gerecht werden sollen. Private Berufsdetektive sind es auch, die sich immer wieder motiviert in den Dienst der Wahrheit stellen. Und wenn es im Rahmen einer komplizierten Beweisermittlung brenzlig wird für Privatfahnder im Einsatz, dann wird deren Mut und Erfahrung wohl wieder einmal mehr extrem auf die Probe gestellt.

Anlassbezogenes Eruieren der Privatverhältnisse

Was macht die Entscheidung aus, einen privaten Beweisermittlungsdienst (Detektei) in die laufende Beweisermittlung hinzuzuziehen? Sind prozess- und fallbezogene Fragen berechtigten Interesses ungeklärt, und macht dies Ermittlungsmaßnahmen – bspw. anlassbezogenes Eruieren der Privatverhältnisse erforderlich – dann ist das Anheuern eines hierauf spezialisierten Privatunternehmens für Beweisermittlung (Anm. Detektivbüro) im Gros der Fälle die genau richtige Strategie der Beweisführung der mandatsinnehabenden Rechtsanwaltskanzlei.

Funktionierender Austausch aller Fallbearbeitungsinvolvierten

Professionelle Privatdetektiv-Beweisermittlungsarbeit basiert immer schon auf funktionierenden Austausch aller Fallbearbeitungsinvolvierten. Insbesondere mit dem Rechtsbeistand oder Syndikus des Auftraggebers (gemäß Dispositionsgrundsatz/ZPO)
sowie (in Strafsachen) mit den Ermittlungsorganen der Strafverfolgungsbehörde findet i.d.R. im Verlauf der temporären Zusammenarbeit ein anlassbezogener Informationsaustausch statt. Nur wenn alle Beteiligten wissen, welche Fähigkeiten der jeweils andere benötigt, führt die fallanlassbegründete Zusammenarbeit zu einem Gewinn in Form des Erreichens des Auftragsziels, nämlich beweisverwertungsgeeignete Beweise herausarbeiten oder Täter überführen.

Beweisermittlung als juristischer Schachzug

Beweisnotstand kann jeden treffen. Das gilt gleichermaßen für natürliche Personen wie für Wirtschaftsunternehmen. Die Beweisermittlung als juristischer Schachzug bietet einen möglichen Lösungsansatz. Beweiseermitteln gehört in professionelle Hände, denn die Verwertung von rechtswidrig erlangten Beweismitteln im Zivilprozess führt (wie oben bereits erwähnt) sehr wahrscheinlich zu einem Beweisverwertungsverbot. Option ist das Anheuern seriöser gewerblicher Privatermittler. Mit deren Zeugenaussagen sowie herausgearbeitetem Beweismaterial (z.B. Überwachungsfotos) und Beweisstücken bietet sich die Chance, zu seinem Recht zu kommen.

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Detektivarbeit

Eine der wichtigsten Kernaufgaben, mit denen private Detektive in Deutschland betraut sind, besteht in der anlassbegründeten Ermittlungsarbeit zu Sachverhalten zivilrechtlicher sowie strafrechtlicher Relevanz. Detektivarbeit ist Kriminalistenarbeit. Sach- und Fachkunde sind hierfür unbedingte Grundvoraussetzungen. Auftraggeber sind gleichermaßen betroffene Privatpersonen, als auch Unternehmen, die von Vorkommnissen betroffen sind.

Detektivarbeit: Anlassbezogenes Beobachten und Auswerten
Anlassbezogene personalbasierte Observierungen von Zielpersonen und Zielobjekten nehmen einen großen Teil der Detektivarbeit privater Detekteien ein. (Beispielfoto)

Detektivarbeiten, welche die Anforderungen des Gesetzes erfüllen

Professionelle Detektivarbeit privater Nachforschungsunternehmen gilt lange schon als alternativer Ansatz zur überbordenden Bürokratie staatlicher Dienste. Hoheitliche Aufgabenbereiche ausgenommen. Privatermittler können sich bei vielen Fallkonstellationen mit Detektivarbeiten, welche die Anforderungen des Gesetzes erfüllen, umfassend einbringen. Fokus liegt i.d.R. hierbei auf der Beschaffung verlässlicher Informationen und Daten, die für eine juristische Beweisverwertung herhalten können.

Kette zielführender Entscheidungen gefragt

Renommierte Nachforschungsfirmen, die Mandate für anlassbegründete Detektivarbeit übertragen bekommen, setzen auf Ermittlungsmitarbeiterinnen und Ermittlungsmitarbeiter mit großer Expertise. Expertinnen und Experten, die Fähigkeiten mitbringen, auch unter hohem Stress richtig zu entscheiden. Nicht selten ist aus der Situation heraus eine Kette zielführender Entscheidungen gefragt, die in meist unbekannter Einsatzumgebung – fern des Detektivbüros – optimal getroffen werden sollten. Detektivisches Arbeiten in komplexer Gemengelage, das ist für Privatdetektive eher Normalfall, als Ausnahmesituation.

Detektivarbeit ist von großer Bedeutung für die Reaktionsfähigkeit unternehmerischen Handelns in Krisenfällen
Gut aufgestellte Detektei-Unternehmen bieten eine breite Palette spezialisierter Detektivarbeit. Die Fähigkeitenliste reicht von Beobachtungen und Ermittlungen im In- und Ausland bis zu Technikeinsätzen [IT-Forensik, Cyberverteidigung und bspw. Abhörsicherheit]. (Beispielfotos)

Robustes Mandat für anlassbegründete Geheimuntersuchungen

Betroffene entscheiden sich wohl auch immer wieder dafür einer Privatfirma das robuste Mandat für anlassbegründete Geheimuntersuchungen zu erteilen, weil im Rahmen privater Detektivarbeit immer wieder auch unkonventionelle und kreative Ermittlungswege beschritten werden. Außerdem trumpfen etablierte Privatdetekteibüros neben regionsspezifischen Lösungen bspw. mit Auslandsnetzwerken rund um den Globus. Hieraus resultiert wahrscheinlich die meist öffentliche Anerkennung und Wertschätzung der Detektivarbeit deutscher Privatermittler, vorausgesetzt, die Fallaufklärung wird mit Zustimmung des Auftraggebers ausnahmsweise einmal öffentlich gemacht.

Außerdem ist mancher Auftrag auch risikoreich

Fallkonstellationen wie: Menschliches Versagen oder vorsätzliche Sabotage? Halten sich sämtliche involvierte Vertragsparteien an den Geschäftsgeheimnisschutz (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen/GeschGehG)? Ist der Zulieferer im außereuropäischen Ausland vertrauenswürdig? … sind typisch für wirtschaftsdetektivische Arbeit deutscher Wirtschaftsdetekteien. Alles meist sehr herausfordernde Auftragsziele. Außerdem ist mancher Auftrag auch risikoreich. Aber, Detektivarbeit erfahrene Privatermittler renommierter Wirtschaftsdetekteien finden wohl immer einen schlauen Weg der Umsetzung.

Detektivarbeit wird von Privatbetroffenen immer öfter in Auftrag gegeben

Welche Schlüsse aus den Maßnahmen privatdetektivischer und wirtschaftsdetektivischer Arbeit gezogen werden, dass entscheidet in vielen Fällen darüber, wer Recht bekommt vor Gericht. Liegen Bürger zivilrechtlich im Streit, dann erheben womöglich Privatermittler anlassbezogen Daten im Background. Detektivarbeit wird von Privatbetroffenen immer öfter in Auftrag gegeben. Sind die Fragen, die sie stellen berechtigt, dann haben sie Anspruch auf Antworten. Das ist ihr gutes Recht. Im Gesamtkonzept anwaltlicher Vertretungen ist es lange schon eine Selbstverständlichkeit, dass Privatdetektive eingebunden werden – nämlich da, wo es Sinn macht.

Cyberdetektive mit spezieller Expertise

Es dürfte im Sinne der Handlungsfelder zur Verbesserung des Schutzes vor Cyber-Angriffen unstrittig sein, dass ohne Gewährleistung der IT- und Cybersicherheit durch Sachverständige, dauerhaft keine Sicherheit von Daten, Netzwerken, Computern, Servern, Mobilgeräten und elektronischen Systemen vor böswilligen Angriffen garantiert werden kann. Cyberdetektive bringen sich mit spezieller Expertise in die Sicherheitsarchitektur von Konzernen, mittelständischen Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen ein. Des Weiteren setzen sie mit technischer Detektivarbeit private Sicherheitsmaßnahmen um.

Auf diesem detektivischen Arbeitsgebiet eine Schlüsselrolle

Wer sind die Strippenzieher cyberkrimineller Angriffe? Wie können wir uns wirkungsvoll gegen IT-Kriminalität schützen? Angesichts der Bedrohungen wird keine Firma und keine Privatperson mit besonderem Sicherheitsbedürfnis umhinkommen, Prioritäten im Bereich Cyberabwehr zukünftig anders zu setzen. Detektivarbeit leistende Sicherheitsfirmen sind sich der Dringlichkeit des Problems absolut bewusst. Sie nehmen auf diesem Arbeitsgebiet eine Schlüsselrolle ein. Um den Herausforderungen im Bereich Cyberattackenschutz angemessen zu begegnen, rüsten Technikdetekteien fortlaufend auf. Insbesondere mit der Gewinnung hochqualifizierter IT-Fachkräfte.

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Detektei-Sonderdienstleistung Begleitschutz

Detektei-Unternehmen mit Begleitschutz im Portfolio leisten aktiv Unterstützung bei der Durchsetzung von Sicherheitsinteressen. Unternehmerpersönlichkeiten, Konzernlenker, Politiker, V.I.P. (very important person) sowie bspw. Privatleute mit besonderem Sicherheitsbedürfnis stehen als Kunden in den Auftragsbüchern privater Begleitschützerinnen und Begleitschützer.

special weapons and tactics personal in security firms
Ehemalige Spezialeinsatzkommando-Polizisten und Angehörige militärischer Spezialeinheiten finden sich im Zivilarbeitsleben auch im Begleitschutz privater Sicherheitsdienstleister wieder. (Beispielfotos)

Begleitschutz-Detekteien trumpfen mit Maximaldiskretion

Begleitschutz-Detekteien trumpfen mit Maximaldiskretion sowie mit besonders flexiblen Schutzfähigkeiten. Die smarte Verschleierung der Begleitschutzmaßnahme ist ein Beispiel dafür. Armed Escorts übernehmen im privaten Sicherheitsunternehmen i.d.R. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zuvor beruflichem Wirkungsfeld bei Polizei, Militär oder Geheimdienstorganen. Sie verfügen über ausgeprägte Problemlösungsfähigkeiten, geschulten Scharfsinn und eiserne Disziplin.

Aufbau einer Sicherheitsstruktur

Bedrohungen sind vielfältiger und unkalkulierbarer geworden. Nicht selten arbeiten private Begleitschutzdienste im Vorfeld einer Objektschutz- und Personenschutzmaßnahme deshalb mit örtlichen Polizeidienststellen zusammen oder stimmen die Aktion dort zumindest eng ab. Neben privaten Sicherheitsdienstleistungen, sind in einem vernetzten Ansatz bspw. immer auch polizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung und Lösung einer Sicherheitskrise in Betracht zu ziehen. Beim Aufbau einer Sicherheitsstruktur bewähren sich diese Strategien seit Jahrzehnten.

 Sicherheit kann nur in einem umfassenden Ansatz erzielt werden.

Behördliche Begleitschutzfahrzeuge im Einsatz.
Begleit- und Personenschützer des Detektivbüros haben nicht selten einen vormals behördlichen Background. (Beispielfoto)

Sicherheitspersonal verfügt über Mehrfachaufgabenperformanz

Detektivbüros, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter breit aufgestellt in den Bereichen Ermittlungs-/Observierungsaufgaben sowie Sicherheitslösungen (einschließlich Begleitschutz) einsetzen, sind klar im Vorteil. Was heißt das konkret? Dieses Sicherheitspersonal verfügt über Mehrfachaufgabenperformanz. Erfahrungen bei verschleierten Observationen beispielsweise schärfen die Sinne für eine potentielle Gefährdungslage oder Gefahrensituation für die Schutzperson. Ist die Bedrohungslage erkannt, greifen sofort angemessene Schutzmaßnahmen.

Spartendetekteien mit Fokusdienstleistungen

Um die Bedeutung privater Begleitschutzexperten zu verstehen, hilft ein Blick in die Statistiken der Firmengründungen im Bereich Sicherheitsdienste. Denn dafür spricht die gestiegene Zahl der Sicherheitsdienstleister in Deutschland sowie im EU-Raum. Personenschutz der Gegenwart trägt ganz klar Merkmale der Privatisierung. Die Zukunft gehört den Spartendetekteien mit Fokusdienstleistungen Schutz- und Sicherheit sowie anlassbezogene Ermittlung und Bereitstellung von Observationsspezialisten.

Begleitschutz umfasst in der Regel mehr als Escort

Begleitschutz umfasst in der Regel mehr als Escort, dem einfachen Begleiten der Schutzperson also. Professionell ausgeführt von einem Privatdetektivbüro mit Spezialisierung Sicherheitsprodukte, ist das Begleitschutzpaket oft vielgestaltig. Es umfasst auch die Abschirmung des Kunden (bspw. Unternehmenslenker und Ingenieurpersonal von Technologiefirmen) gegen feindliche verdeckte Aktivitäten (covert action), um an Technologien und Geschäftsgeheimnisse zu kommen. Außerdem den Schutz kritischer Infrastrukturen im Umfeld betroffener Personenkreise.

Detektei-Mitarbeiter im Begleitschutz und Objektschutz Einsatz
Gesamtlage zum eigenen Vorteil verändern. Systematisches Monitoring des Schutzpersonenumfelds ist eine der Säulen des Begleitschutz-Pakets aus dem privaten Detektivbüro. (Beispielfoto)

Neue Gefahren für gefährdete Personenkreise

Des Weiteren geht mit Begleitschutz immer öfter auch die Abwehr von Cyber- und Informationsoperationen einher. Die digitale Ordnung ist im Umbruch. Wir alle wissen: Daten sind für das digitale Zeitalter von zentraler Bedeutung. Angriffe im Cyberraum sind neben konventionellen Bedrohungen neue Gefahren für gefährdete Personenkreise gemäß deren Sicherheitsanforderungsstufe.

Eine Art Firewall um die Schutzperson/en einrichten

Es geht Angreifern ums Erbeuten von Daten. Staatliche und private Akteure wetteifern um die Möglichkeiten und Fähigkeiten zu ihrer Gewinnung sowie um die Kapazitäten, sie zu Informationen weiterzuverarbeiten. Die Transformation von Daten in Informationen sowie die Sammlung interner Informationen aus dem Arbeitsumfeld von Zielpersonen verspricht einen strategischen Vorteil. Security-Detekteien mit spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten sollen im Rahmen des Begleitschutzes eine Art Firewall um die Schutzperson/en einrichten.

Begleitschutz für Privatleute und V.I.P.

Sicherheitsprivatdetekteien sind in den Bereichen Bedrohungsabwehr und Risikovorsorge ebenfalls gefragter denn je. Im Programm stehen außerdem Begleitschutz für Privatleute und V.I.P. – nicht selten inklusive Abhörschutzuntersuchung, geschirmter Koffer und Gegenobservierung. Das können nur professionelle Privatdetekteien realisieren. Sie arbeiten strategisch autonom und binden außerdem operativ überprüfte sowie vertrauenswürdige Partner für Sonderaufgaben vor allem im Einsatzausland in die Privatmaßnahme ein. Dies geschieht im Einklang mit universellen Werten und Rechten.

Grundvoraussetzungen für den im In- und Ausland zu erledigenden Job

Die professionelle Begleitschützerin und den professionellen Begleitschützer zeichnet eine realistische Einschätzung des Könnens aus. Hohes menschliches Leistungsvermögen unter Dauerstress, Fremdsprachen, Kenntnisse und Lizenzen im Waffenrecht, Recht, Radiokommunikation (Funkdisziplin) sowie perfektioniertes fahrerisches Können sind Grundvoraussetzungen für den im In- und Ausland zu erledigenden Job. Private Firmen verlangen vom Begleitschützer einwandfreien Leumund, perfekte Umgangsformen, Selbstmotivation, Durchhaltevermögen, Verschwiegenheit sowie integres Verhalten.

Volle Konzentration auf potentielle Bedrohungssituationen

Erfolgreiches Wirken im Beruf des Begleitschützers (private personal protector) hängt vor allem von der Fähigkeit ab, permanent sensibilisiert volle Konzentration auf potentielle Bedrohungssituationen und Bedrohungsfelder zu richten. Diskreter Begleitschutz im Privatbereich setzt aber voraus, dass dies ohne Aufsehen zu erregen erfolgt. Schutzpersonen sollen sich weiterhin wohl fühlen in ihrer Privatsphäre und möglichst vollumfänglich geschäftsfähig bleiben.

Körperliche Unversehrtheit der Schutzperson und ihrer Umfeldpersonen garantieren

Die Kunst des Detektei-Begleitschutzpersonals ist es, in allen Einsatzsituationen – beispielsweise bei Konfliktaustragung im Privatbereich mit hohem Eskalationsrisiko – ein Maximum an Diskretion zu entwickeln – aber im Ernstfall mit Mut und Entschlossenheit Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten und professionell unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit gegenwärtig umzusetzen. Oberste Prämisse hat die Erfüllung des Auftragsmandats. Nämlich die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson und ihrer Umfeldpersonen zu garantieren.

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Personenausforschung: Privatdetektei Arbeitsgebiet

Anlassbezogene Qualitätsermittlungen privater Detektive stehen hoch im Kurs. Die Personenausforschung wegen starkem Grundes, nimmt einen besonderen Stellenwert ein im Arbeitsgebiet Privatdetektei. Einer der häufigsten Gründe, Privatermittler mit dem Ausforschen einer Person zu beauftragen, sind vorausgegangene und gegenwärtige Aktivitäten zum erheblichen Nachteil des Betroffenen.

Person wird ausgeforscht durch eine zugelassene Detektei
Zielpersonenüberwachung im Rahmen einer anlassbezogenen Personenausforschung. DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH zählt erfahrene Detektivinnen und Detektive mit Spezialisierung Personenausforschung in den eigenen Reihen. (Beispielfoto)

Personenausforschungsaufträge an spezialisierte Detektivbüros

Des Weiteren erteilen Rechtsanwaltskanzleien sowie bspw. Unternehmensjuristen aus Mangel an fallbezogenen Informationen Personenausforschungsaufträge an spezialisierte Detektivbüros. Die ersten Schritte aber müssen stimmen beim Einleiten einer anlassbegründeten Personenausforschung. Eine Sonderaktionen dieser Art bedarf akribischer Planung und Abwägung berechtigter Interessen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Rechtliche Fragestellungen klären betroffene gewerbliche Unternehmen in der Regel über ihre Rechtsabteilungen bspw. mit dem Konzernbetriebsrat ab.

Privatermittlerinnen und Privatermittler mit starkem Praxisbezug

Führt kein Weg an Personenausforschungen vorbei, dann sind renommierte Privatermittlerinnen und Privatermittler mit starkem Praxisbezug wohl die erste Wahl. Da ist also viel Potenzial. Doch Erfolge in der Ausforschungsmaßnahme stellen sich nicht von selbst ein. Oft herrscht eine angespannte Situation im Umfeld der Zielpersonen. Private Ermittlerdetektive treffen nicht selten auf zahlreiche Unwägbarkeiten und haben vielfältige Herausforderungen zu meistern. Außerdem müssen sie im Einsatz immer wieder auf sich wandelnde Rahmenbedingungen sofort intelligent reagieren.

Privatschnüffler aus Deutschland gemeinsam mit lokalen Partnern des Vertrauens

Machen Ereignisse sowie die damit einhergehende Abwägung berechtigter Interessen eine Personenausforschung – wie oben erwähnt – unumgänglich, dann wird die Auswahl von Spezialisten für diese Aufgabe i.d.R. der nächste Step gemäß To-do-Liste sein. Einzelanfragen für die Ausforschung einer Zielperson kommen beim spezialisierten Recherchenbüro sowohl aus dem Privatsektor als auch aus dem Wirtschaftsunternehmenssektor an. Ein Métier mit traditionell starker deutscher Präsenz. Insbesondere in Europa, Nordamerika und Teilen Asiens tummeln sich zu jeder Zeit Privatschnüffler aus Deutschland gemeinsam mit lokalen Partnern des Vertrauens. Sie machen die Personenausforschung zu einer erfolgreichen Unternehmung – done in good German quality.

Anlassbezogene Personenausforschungsanfragen

Zunehmende Internationalisierung macht die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland immer wichtiger. Detekteien internationaler Ausrichtung melden seit Jahren, dass sich das auch in deren Auftragsbüchern niederschlägt. Denn, mit der Arbeit im nahen oder fernen Ausland gehen immer wieder auch anlassbezogene Personenausforschungsanfragen einher. Als Begründung können wirtschaftliche Interessen beispielsweise genauso herhalten, wie Privatfragen (z.B. Treuezweifel), die es privatdetektivisch zu klären gilt. Betroffene Firmen und gleichermaßen Privatleute nehmen diese kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch.

Zielperson rückt in den Fokus einer Detektei – Personenausforschung
Nach Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei kommt das Okay für eine Personenausforschung ausgeführt vom spezialisierten Detektivbüro. (Beispielfoto)

Umsetzung einer rechtmäßigen Personenausforschung

Sorgfalt bei der Umsetzung einer rechtmäßigen Personenausforschung durch ein zugelassenes Detektivbüro ist im Inland wie im Ausland essentiell für den Erfolg der Maßnahme. Standards, die in Deutschland verbindlich gelten, werden im Einsatz-Ausland womöglich völlig anders definiert. Unterschiedliche Regulierungen und Zulassungsvoraussetzungen für eine Tätigkeit als Privatermittler sowie Vorgaben zur Datenlokalisierung, Verarbeitungsverbote, Übermittlungsverbote und bspw. die Datenübermittlung im Rahmen einer Personenausforschungsaktion weichen außerhalb des EU-Raums meist von europäischen Normen ab.

Externe Anlaufstellen bieten wertvolle Unterstützung

Private Nachforschungsdienste mit einem breiten Einsatzbereich arbeiten aus o.g. Gründen sehr eng und vertrauensvoll mit Partnern in aller Welt zusammen. Dies versetzt ins Ausland entsendete Privatdetektive mit Auftragsmandat Personenausforschung in die Lage, in weniger regulierter Umgebung klarzukommen. Schließlich soll das Ausforschungsmaterial in den meisten Fällen später einer gerichtlichen Beweisverwertung in Deutschland standhalten. Außerdem bieten externe Anlaufstellen wertvolle Unterstützung. Hierzu zählen Kammern, Botschaften und Konsulate sowie polizeibehördliche Stellen, die die Ermittlungsarbeit privater Detektive unterstützen dürfen und auch wollen.

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Klärung der Beweisfrage: Detektei Ermittlungsarbeitsbereiche

Ermittlungspersonen privater Detekteien haben in den zurückliegenden Jahrzehnten deutsche, europäische und internationale Wahrheitsfindungssphären wesentlich mitgeprägt. Privatdetektive ergänzen in wohl nicht wenigen Fällen die Beweiserhebung von Amts wegen, indem sie sauber und beweiserhebungsrechtskonform Beweismittel im Rahmen strafrechtlicher sowie zivilrechtlicher Beweisaufnahmeverfahren beisteuern. Privatdetektivisches Beweismaterial trägt nicht selten maßgeblich zur Klärung der Beweisfrage bei.

Lösungen – das ist ihr Ding. Private Ermittlerinnen und Ermittler geben Antworten auf Beweisfragen.

Beweise sammeln: Kerntätigkeit privater Detektive. Treff mit einem Zeugen, der sachdienlich aussagt
Auftrag an die Detektei: Klärung der Beweisfrage. Privatermittler realisiert zu diesem Zweck den Treff mit einer vertrauenswürdigen Auskunftsperson. (Beispielfoto)

Deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse

Beauftragt mit der Beantwortung von Beweisfragen, sehen sich Privatermittlungsdienste in vielerlei Hinsicht mit immer wieder neuen Herausforderungen in der Beweisermittlung konfrontiert. In den Ermittlungsarbeitsbereichen Betriebskriminalität, Strafverfolgung Wirtschaftskriminalität und bspw. Strafrechtssachen in bürgerlichen Milieus, gibt es eine deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bedient sich beispielsweise die betriebliche Justiz bei der Klärung der Beweisfrage zu Normverstößen auch privater Wirtschaftsdetekteidienste.

Einsatz sachkundigen Detektivpersonals

Wirtschaftsdetektei-Ermittler sind für die Bearbeitung (anlassbegründet) geheimer innerbetrieblicher Lösungen prädestiniert. Die damit einhergehende Datenerhebung und Datenverarbeitung für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke unterliegen strengen Regeln und Vorschriften. Einsatz sachkundigen Detektivpersonals bei der Beweisfrageklärung ist deshalb ein Muss. Professionelle private Untersuchungsdienste stimmen ihr Vorgehen gegenüber Behörden außerdem eng ab. Strikte Befugnisabgrenzung zwischen privaten und staatlichen Kriminalisten hat oberste Prämisse.

Privatdetektive unterstützen staatliche und zivilgesellschaftliche Stellen bei der Klärung von Beweisfragen
Passioniert und routiniert gehen etablierte Privatdetektive an die Klärung der Beweisfrage. Beweiserhebungsvarianten privater Ermittler sind bspw. geheime Beobachtungen und Ermittlungen. (Beispielfoto)

In die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive

Aber auch die klassische Strafrechtssache im bürgerlichen Milieu kann schnell ein Eigenleben entwickeln. Für in die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive ist es eher der Normalfall, mit jedem Neuauftrag immer wieder auch neues Terrain der Kriminologie zu betreten. Traditionell wirken bei Private Investigation Services und Private Detective Agencies in aller Welt – und zum Teil auch in deutschen Detektivbüros – ehemalige Kriminalisten, die zuvor Dienst bei staatlichen Organen (Polizei, Militärpolizei, Nachrichten- und Geheimdienst) verrichteten. Sie wissen sehr genau, wo die rote Linie verläuft und wann der Fall an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzureichen ist.

Konstellation Nachforschungsfirma – Strafverfolgungsbehörde

Tritt die Konstellation Nachforschungsfirma ⇔ Strafverfolgungsbehörde ein, dann besteht immer auch die Option, für die Klärung der strafrechtlich relevanten Beweisfrage eine temporäre strategische Verbindung einzugehen. Vorteil: Privatermittlungsfirmen bieten die notwendige Flexibilität und verfügen über personelle Kontingente erfahrener Observierungsspezialisten und Rechercheexperten. Dadurch wird eine zeitnahe Umsetzung mit praxisgerechten Lösungen ermöglicht. Gute zielführende Konzepte liegen schnell vor und können mit geringem Aufwand kurzfristig angepasst werden, denn beim Ermitteln geht es nicht immer nur geradeaus. Vernetzung ist außerdem ihre große Stärke. Unterstützung, auf die eine Ermittlungsbehörde – wenn‘s passt – gern zurückgreift.

Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten

Grundvoraussetzung dafür, dass Beweise auch Beweiswert haben und einer Beweisverwertungszulassung standhalten, ist die rechts- und gesetzeskonforme Dokumentation der Geschehensabläufe klärungsbedürftiger Tatsachen sowie das Beweisen entscheidungserheblicher Tatsachenbehauptungen. Selbiges haben Privatdetektive und behördliche Kriminalisten auch beim Indizienbeweis zu berücksichtigen. Indiztatsachen müssen im Prozess voll bewiesen sein. Bestehen Zweifel daran, dass die Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten sauber, sondern nämlich über eine rechtswidrige Erhebung zusammengetragen wurden, dann werden diese mit einem richterlichen Beweisverwertungsverbot belegt und können nicht zur Klärung der Beweisfrage beitragen.

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