In der komplexen globalen Welt von heute ist Wissen und sind Daten die größten Ressourcen. Wissensbeschaffung ist ein Markt. Private Detekteien bewegen sich mit ihren breiten Handlungsfeldern seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in diesem world market. Es geht -gleichermaßen mit Businessmandat oder Privatmandat – um Auskunftsanspruch und Wissenstransfer. Sowie darum, Ideen und Know-how auszutauschen – und das zum Vorteil für alle Involvierten. Wissensvorsprung macht es nicht selten überhaupt erst möglich, sich noch erfolgsorientierter, resilienter und innovationsfähiger aufzustellen.
Prudentia potentia est! Wissen ist Macht!
Wertvolle Wissensvorsprünge bewahren helfen
Wissensvorsprung bedeutet aber auch, Geheimhaltungsinteressen entsprechend, Wissen vor feindlichem Abschöpfen sicher zu machen. Unternehmensverantwortliche und auch Privatpersönlichkeiten sind in der Pflicht, Geheimnisse im Rechtssinne vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Sicherheitsfirmen mit Spezialisierung stellen speziell geschultes und international einsatzerfahrenes Expertenpersonal für genau diese Aufgaben. Diese Security Management Detekteien richten ihre konsequente Fokussierung auf Anpassung und Innovation. Geistiges Eigentum sichern und wertvolle Wissensvorsprünge bewahren helfen: Diese Profis können und machen das.
Ermittlernetzwerke bieten hier enormes Potenzial
Dektivbüropakts – strategische Partnerschaften zwischen Private Investigation Bureaus in aller Welt – bündeln entscheidende Fähigkeiten. Das schafft für jede einzelne Detektei ebenfalls einen entscheidenden Wissensvorsprung und trägt dazu bei, Stärken auszubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Was wiederum von zentraler Bedeutung dafür ist, dass international vernetzte Privatdetektive ihre individuellen Einsatzerfahrungen in laufende Auftragsbearbeitungen der Partner tragen. Ermittlernetzwerke bieten hier enormes Potenzial. Am Ende profitieren alle: Weltweit vernetzte Detektivbüros und ihre internationalen Kunden.
Aufbau eines Wissensvorsprungs
Da aller Anfang schwer ist beim Aufbau eines Wissensvorsprungs, sind Profis fürs Wissenserlangen an der Seite – beispielsweise erfahrene Ermittlungsdetekteien – umso wichtiger. Entrepreneure sollten noch in der Geschäftsgründungsphase die Erstberatung bei einem privaten Informationsdienst (Detektivbüro für Informationsbeschaffung) in Anspruch nehmen. Dort wirken Profiermittler, die genau wissen, wovon sie sprechen. Wobei das Augenmerk i.d.R. darauf liegt, Neukunden sowie Bestandskunden gleichermaßen konkrete Maßnahmen aufzuzeigen, wie ein Wissensvorsprung datenschutzkonform aufgebaut, gehalten und ausgebaut wird.
Das weite Feld der anlassbezogenen Wissensbeschaffung
Beim Einklagen zivilrechtlicher Ansprüche sowie bei der Verteidigung im Strafverfahren, wenn es um Schuld oder Freispruch geht, kann ein Wissensvorsprung der alles entscheidende Faktor sein. Gleich ob Zivilrechtsweg oder Pflichtverteidigung, Anwälte suchen immer den Wissensvorsprung, der für eine Beweisverwertung zugunsten ihres Mandanten herhalten kann. Schließlich muss eine Anwältin bzw. ein Anwalt immer davon ausgehen, dass auch die gegnerischen Verfahrensbeteiligten den taktischen Fokus auf das weite Feld der anlassbezogenen Wissensbeschaffung legen. Keiner will in die Defensive geraten. Man will gewinnen. Private Detektive sind in diesem Fall wohl die Idealpartner.
Detektiv SYSTEM Detektei ® Wir arbeiten mit System!
Den Großteil privatdetektivischer Arbeit nimmt die Wahrheitserforschung ein. Privatdetektive beweisen – wahrhaftige Aussage oder Lüge. Stimmen Aussagen und Urteile mit einem konkreten Sachverhalt, Tatsache oder Wirklichkeit überein? Die Wahrheit (truth) zu erfahren, ist seit jeher von vitalem menschlichem Interesse. Mit der Bitte um Klärung der Wahrheitsfrage treten gleichermaßen Firmenlenker sowie Privatleute an Detektivbüros heran. Private Detekteien übernehmen bei anlassbegründeten Wahrheitserforschungen eine herausragende Rolle.
Wahrheitserforschungsdienstleistungen (zweitältestes Gewerbe der Welt)
Im Großen und Ganzen ist Wahrheitserforschung so alt, wie die Zivilisation selbst. Die Frage nach der Wahrheit beansprucht im Leben eines Menschen tagtäglich einen zentralen Stellenwert. Wahrheitserforschungsdienstleistungen (zweitältestes Gewerbe der Welt) – ausgeführt von Privatermittlern, Geheimagenten, Spionen und Schlapphutschnüfflern – liefern seit Jahrtausenden verlässliche und weniger verlässliche Angaben zu wahrhaftiger Aussage oder Lüge. Aber, gibt es die absolute Wahrheit überhaupt? Im gegenwärtigen Informationszeitalter wird das Wahrheitsverständnis permanent auf eine harte Probe gestellt. Und mit AI (artificial intelligence) wird es zukünftig noch einmal mehr wesentlich komplexer.
High Potentials privater Ermittler
Menschengemachte Wahrheitserforschung – handmade aus dem vertrauenswürdigen Detektivbüro bspw. – steht nach wie vor für Verlässlichkeit. Noch zweifeln viele an dem, was KI (Künstliche Intelligenz) ausspuckt. Noch. High Potentials privater Ermittler – beispielsweise das Erfassen einer Sachlage im operativen Ermittlungs- und Observationseinsatz – sowie dem darauffolgenden privatdetektiv-kriminalistischen Bewerten und Reagieren – das liefert die künstliche Konkurrenz bislang nicht. Womöglich wird AI/KI in naher Zukunft ein nützliches Werkzeug in der Wahrheitserforschung. Den Mensch-Detektiv ersetzen wird sie wohl – auch aus beweisverwertungsrechtlichen Gründen nicht.
Neujustierungen beim Wahrheitserforschen
Wahrheitserforschung hat seit tausenden von Jahren Tradition. Doch auch Heraklit von Ephesus (535-475 v. Chr.) stellte bereits fest: „Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ In der privatdetektivischen Wahrheitserforschung müssen – einhergehend mit gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen – dann auch gegebenenfalls neue Wege beschritten werden. Immer wieder neue bürokratische Rahmenbedingungen bis hin zum staatlichen Eingriff in die Datenerhebung, verlangen nach Neujustierungen beim Wahrheitserforschen. Außerdem befindet sich die Wirtschaft aktuell in einem großen Transformations- und Investitionsprozess. Wirtschaftsdetektive reagieren darauf mit angepassten und auch neu entwickelten Ermittlungsmethoden.
Lügenkonstrukt des Meineidtäters
„Es wird nirgendwo so gelogen wie vor Gericht.“ Eine Aussage, die jede Juristin und jeder Jurist wohl sofort unterschreiben würde. Selbst das Ablegen der Eidesformel (§ 64 Strafprozeßordnung/StPO) – Eid mit religiöser Beteuerung: “Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben” – “Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe” – hält nicht wenige Zeuginnen und Zeugen davon ab, die Unwahrheit zu sagen. Liefert die anlassbezogene Wahrheitserforschung einer privaten Detektei unumstößliche Beweise, bricht das Lügenkonstrukt des Meineidtäters dann aber meist zusammen wie ein Kartenhaus.
Steffen Randel (Geschäftsführer DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH Frankfurt am Main): „Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen sehr intensiv und regelmäßig mit Juristen aus. Der Kontakt ist hier traditionell sehr gut.“
Ermittlungs- und Wahrheitserforschungsarbeit in Detektivbüros
Zum Thema Recht auf Wahrheit beispielsweise in Form der Durchsetzung eines neuen Menschenrechts, laufen seit Jahren Wahrheitsdiskurse. Diese Diskurse werden sehr interessiert von Privatermittlern und Detekteiverbänden verfolgt. Denn es betrifft auch die Ermittlungs- und Wahrheitserforschungsarbeit in Detektivbüros. International ausgerichtete Nachforschungsunternehmen sind nach Abstecken sinnvoller und erreichbarer Ziele sowie einer Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht selten in das Beschaffen detaillierter Daten berechtigten Interesses involviert. Auftraggeber sind bspw. Einzelindividuen im Finden der strafprozessualen Wahrheit bis hin zu Global Organizations Weltprobleme betreffend.
Gem § 3 Abs 1 StPO haben Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind. § 232 Abs 2 StPO verpflichtet den Vorsitzenden in der Hauptverhandlung, die Ermittlung der Wahrheit zu fördern.
Wahrheitserforschungsmaßnahmen privater Dienste
Die Ermittlung der Wahrheit fördern. § 232 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet den Vorsitzenden in der Hauptverhandlung dazu. Das schließt nehmen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsaktivitäten, Wahrheitserforschungsmaßnahmen privater Dienste wie Detekteien und Privatermittlungsfirmen nicht aus. Privatdetektive sind bei der Ermittlung der Wahrheit in Zivilrechtssachen sowie in Strafrechtssachen häufiger involviert, als gedacht. Das ist nicht nur in Ländern mit langer Private-Investigator-Tradition (bspw. USA) so. Auch in Deutschland sind Privatermittler lange schon unverzichtbarer Teil strategischer Netzwerke renommierter Rechtsanwaltskanzleien.
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Wirtschaftsschutz: Mit strategischen Wirtschaftsschutzmaßnahmen lässt sich die Prävention im Unternehmen, der Forschungseinrichtung sowie beispielsweise im Technologie- und Gründerzentrum entscheidend präjudizieren – und zwar positiv im Sinne einer starken Widerstandsfähigkeit gegen Formen von Ausspähungsaktivitäten und Wirtschaftsspionage (Forms of economic and industrial espionage). Die einfachste Aktivität ist es wohl, mit einer spezialisierten privaten Wirtschaftsdetektei die strategische Partnerschaft einzugehen und private Wirtschaftsdetektive gezielt ins betriebliche Sicherheitsmanagement zu implementieren.
Maßnahmen zum Schutz von Hochtechnologien und Forschungsergebnissen
Wir leben in binnenwirtschaftlich und außenwirtschaftlich turbulenten Zeiten. Sämtliche Wirtschaftszweige am Wirtschaftsstandort Europa haben sich gegenwärtig und auch zukünftig gewaltigen lokalen und globalen Herausforderungen zu stellen, wollen sie ihren technologischen Vorsprung gegen Mitbewerber aus aller Welt verteidigen und ausbauen. Funktionierender Betriebs- und Wirtschaftsschutz ist hierfür essentiell. Unternehmen können Abwehrmaßnahmen zum großen Teil auch selbst in die Wege leiten. Der sprichwörtliche „Blick über die Tischkante“ – beispielsweise mit der Inanspruchnahme einer Sicherheitsberatung durch private Wirtschaftsdetektive – wäre eine zielführende Option, um Firmenentscheidern aufzuzeigen, wie Maßnahmen zum Schutz von Hochtechnologien und Forschungsergebnissen optimale Wirkung entfalten, wenn diese von Privatsicherheitsexperten mit gemanagt werden.
Ernstgenommener Wirtschaftsschutz
Fachkräftestrategie darf nicht auf Kosten des Schutzes vor Wirtschaftsspionage und Industriespionage (Protection Against Industrial Espionage) gehen. Personalverantwortliche sind in der Verantwortung, bereits im Vorfeld abzuklären, wen sie da in die Belegschaft ebenso wie in Führungspositionen holen. Auch wer geht oder gegangen wird, kann eine tickende Zeitbombe sein. Dem Unternehmen nicht mehr wohlgesonnene ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Firmeninsiderwissen (den betrieblichen Geheimschutz betreffend) sollten bei konkreten Verdachtsmomenten nachgecheckt werden. Ja. Ernstgenommener Wirtschaftsschutz schließt auch anlassbezogene personelle Überprüfungen ein. Hierfür stehen Firmen- und Institutionsmanagements mit staatlichen Abwehrorganen, aber auch mit spezialisierten Privatsicherheitsfirmen im strategischen Austausch auf Augenhöhe.
Im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes
Der EU-Standort Deutschland soll auch in Zukunft durch eine prosperierende Wirtschaft auf dem Pfad des Erfolgs bleiben. Neben weiser weitsichtiger Politik, die im Idealfall Rahmenbedingungen hierfür schafft (ideologische Verbissenheit bringt uns nicht weiter) – ist modernes, an veränderte globale Rahmenbedingungen angepasstes Betriebliches Sicherheitsmanagement (fett), ein entscheidender Erfolgsfaktor dafür. Erfahrene Führungskräfte holen sich im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes auch Spezialistinnen und Spezialisten einer renommierten Wirtschaftsdetektei in die Expertenrunde. Bündeln von Kompetenzen ist der Effekt. Im Ergebnis steht ein ganzer Katalog praxistauglicher Maßnahmen zum Schutz der Unternehmensinteressen vor Angriffen von Außen sowie von Innen.
Erbeutete Technologieinformationen
Strategischer Wirtschaftsschutz sollte nicht nur im außenwirtschaftlich aktiven Unternehmen Teil der Standortstrategie sein. Auch ausschließlich für den deutschen sowie EU-Binnenmarkt aufgestellte Firmen sollten wissen, dass sie im feindlich gesinnten Fokus gegnerischer Nachrichtendienste (staatlich gelenkte Wirtschaftsspionageaktivitäten) sowie „freier“ Wirtschaftsspione stehen. Erbeutete Technologieinformationen gehen über Spionageorganisationen der dortigen heimischen Industrie zu oder werden auf dem globalen Markt meistbietend zu viel Geld gemacht. Wirtschaftsspionage gewinnt im Kampf der Systeme Autokratien gegen demokratische Staaten und Unionen mehr und mehr an Bedeutung.
Nachforschungs- und Abwehrarbeit privatgewerblicher Wirtschaftsschützer
Wirtschaftsdetekteien mit Spezialisierung Wirtschaftsschutz sind i.d.R. auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Ermittlungspartnern in aller Welt eingefahren. Nachforschungs- und Abwehrarbeit privatgewerblicher Wirtschaftsschützer aus Deutschland, geht oft Hand in Hand mit anlassbezogener Unterstützung lizenzierter Privatberufsdetektive im Einsatzausland. Nicht selten ist es so, dass die Auslandspartner ganz andere Erfahrungen und wertvolle Kontakte mitbringen. Beispielsweise machen sie den Zugang zu auftragsbezogenen Informationen und Nachrichten streng vertraulicher Natur in vielen Fällen überhaupt erst möglich.
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Thema Vertrauenswürdigkeit und Privatermittlerdienste: Detektei-Kunden erwarten heutzutage mehr als innovative Ermittlungsdienstleistungen. Im Privatdetektivbüro soll eine Vertrauenskultur gelebt werden, die die Detektei als verlässlichen strategischen Partner für anlassbezogene diskrete Ermittlungen und Informationsbeschaffungen (bspw. Anwaltsdetektiv und/oder Firmendetektiv) langfristig qualifiziert. Vertrauenswürdigkeit (trustworthiness) wird mit jedem Fall neu erkämpft.
Vorstellung vom vertrauenswürdigen Privatermittlertypus
Das Ideal des ehrbaren Dienstleisters, Kaufmanns und scharfsinnigen Kriminalisten in Personalunion prägt seit Jahrzehnten die Vorstellung vom vertrauenswürdigen Privatermittlertypus. Private Ermittlerinnen und Ermittler sollen – da wo die Polizei nicht weiterkommt oder prinzipiell außen vor bleibt – moralisch einwandfrei garantieren, dass Täterinnen und Täter überführt werden und Wahrheiten ans Licht kommen, die auch in einem gerichtlichen Verfahren Beweiswürdigung finden.
Dauerhaftes Vertrauenswürdigsein
Detektive und ihr meist geheimes Tun haben immer schon fasziniert. Privatermittlerromane und deren Verfilmungen sind Bestseller und Dauerbrenner in Kino und TV. Seit Erschaffen der Kunstfigur Sherlock Holmes (1886) aber hat sich die Welt dramatisch gewandelt. Nichtsdestotrotz, im zweitältesten Gewerbe der Welt zählt auch heute noch der Handschlag als ein Zeichen für Ehrbarkeit und Vertrauen – vor allem in westlich geprägten Ländern. Dauerhaftes Vertrauenswürdigsein will man im privaten Informationsdienst DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH beispielsweise auch durch ein im Innendienst wie im Außendienst greifendes systematisches Wertemanagement garantieren.
Auf eine besondere Vertrauenslage eingelassen
Kunde einer Detektei und das ausführende Detektivbüro haben sich in Vorbereitung der Ermittlungsmaßnahme, beim Laufen der Nachforschungsaktion sowie nach Abschluss des Einsatzes auf eine besondere Vertrauenslage eingelassen. Diese Nahebeziehung sollte auf beiderseits anerkannte Vertrauenswürdigkeit basieren. Unbedingte Voraussetzung für legales Arbeiten. Ist der dargelegte Anlass, Detektive gegen eine Zielperson anzusetzen beispielsweise wahrheitswidrig erfolgt, machen sich Klient wie auch die Privatermittler womöglich strafbar, weil die Verletzung der Persönlichkeitsrechte in Form der Datenerhebung (z.B. Observierung/Background-Investigation) unangemessen war.
Anerkennung der Datenerhebungsvoraussetzung
Soll der Rechtsweg gegangen werden und ist hierfür das Einschalten einer Detektei im Rahmen der Beschaffung beweiswürdigungsfähiger Erkenntnisse erforderlich, dann sind der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit sowie die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit normale Vorgänge im Vorfeld. Die gegenseitige Anerkennung der Datenerhebungsvoraussetzung – in idealer Konstellation durch einen Juristen (Rechtsanwalt) bestätigt – stellt das Vorhaben auf rechtssichere Füße. Privatdetektivische Fähigkeiten zur Durchführung erforderlicher Nachforschungen, belegen (bspw. im Ausland) Privatermittler i.d.R. mit dem Vorlegen einer offiziellen Lizenz oder Berechtigungsurkunde. In Deutschland geschieht dies mit der gewerblichen Anmeldung und dem Aufzeigen anonymisierter Referenzen vorangegangener Fallbearbeitungen.
Vertrauenswürdigkeit ist essentiell
Damit anlassbezogene Privatdetektivarbeit unter höchst unterschiedlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen im Inland wie im Ausland gelingen kann, sind immer unterschiedliche Expertisen aus dem privaten Ermittlungsdienst fallinvolviert. Vertrauenswürdigkeit – besonders dann, wenn es erforderlich wird, externe Fachleute für spezielle Ermittlungsaufgaben hinzuzuziehen – ist essentiell dafür, der Philosophie eines streng vertraulich arbeitenden Privatdetektivunternehmens gerecht zu werden.
Auftraggeber und Detektei-Einsatzmanagement
Auftraggeber und Detektei-Einsatzmanagement müssen darauf vertrauen können, dass ungewöhnlichen Situationen – bspw. schwierige geografische und urbane Einsatz-Bedingungen, Bedrohungsszenarios, die sich womöglich zu potentiell gefährlichen Auswirkungen, die Sicherheit der Privatdetektivinnen und Privatdetektive betreffend aufschaukeln, feindliche Verschleierungshandlungen sowie die Ermittlung bremsende, vorsätzlich konstruierte Heimlichkeiten – detektivisch intelligent begegnet wird.
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Beweiswürdigung: Beweiserhebungs- und Beweissicherungsarbeit privater Detektive ist seit Jahrzehnten gefragt. Auch zukünftig sind volle Auftragsbücher zu erwarten. Damit Beweisergebnisse einer Privatdetektei vom Tatrichter rechtlich gewürdigt werden, sind die strengen Voraussetzungen und Rahmenbedingen für das Einleiten und Ausführen (i.d.R. geheimer) Beweisrecherchen strikt einzuhalten. Einer rechtmäßigen Beweiserhebung im Sinne der Strafprozessordnung kommt im privaten Detektivbüro deshalb noch einmal mehr eine besondere Rolle zu.
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Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen
Um es auf den Punkt zu bringen: Damit von Privatdetektiven herausgearbeitete Beweismittel entscheidenden Einfluss auf Gerichtsentscheidungen erzeugen – also Beweiswürdigung (consideration of evidence) finden – müssen hierfür getätigte Ausforschungsmethoden einer gerichtlichen Beurteilung der Glaubwürdigkeit (Glaubhaftigkeitsbeurteilung) vollumfänglich standhalten. Die Konstellation, Privatermittler mit der Sicherung von Beweisen zu beauftragen, muss stimmen. Insbesondere Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen, die bspw. durch geheimes Beschatten zustande kamen, sind erst zulässig, wenn zuvor sämtliche „milderen“ Ermittlungsmittel ausgeschöpft wurden.
Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs
Es muss darauf hingewiesen werden, dass Privatnachforschungen außerhalb Deutschlands traditionell immer schon hohe Wertschätzung genießen. Das hat Gründe. In den USA beispielsweise nutzen Rechtsanwaltskanzleien – meist auf Bedarfsbasis – häufig private Ermittlungsdienste. Privatermittlerinnen und -Ermittler (Private Investigator/P.I.) sind dortzulande mit einer Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs zugelassen. Nicht selten sind US-P.I. außerdem mit einer Polizistenlizenz unterwegs. Sie werden nicht nur fürs Beweisesammeln in Wirtschaftsbelangen und Privatbelangen angeheuert, sondern nehmen bspw. auch spezielle hoheitliche Aufgaben wahr.
Lizenzierung privater Ermittler
Vergleichbar stellen sich die Berufsordnungen und Zulassungen für Privatdetektivinnen und -Detektive in Europa dar. In Spanien bspw. regelt das Seguridad Privada (Gesetz 5/2014 vom 4. April 2014 über die private Sicherheit) die Lizenzierung privater Ermittler. Auch in Frankreich, der Schweiz, Italien, Österreich und Polen bspw. hat der Gesetzgeber den Beruf des privaten Detektivs an eine staatliche Zulassung (inkl. Ausbildung und Abschlussprüfungen) gekoppelt.
Das Einleiten von Ermittlungen ist dort ans Einreichen eines schriftlich begründeten Anlasses bei der zuständigen Behörde gebunden. Entsprechend stark fällt die Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse aus. Verstöße gegen die strengen Freigaben zum anlassbegründeten Tätigwerden aber ziehen unweigerlich ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot sowie weitere Sanktionen nach sich. Für deutsche Erkundungsdienste bedeutet dies: Um für einen betroffenen Auftraggeber im Ausland in Zivilrechts- und Strafrechtssachen Beweise zu sichern, führt i.d.R. kein Weg an der Zusammenarbeit mit zugelassenen Privatdetektiven im Einsatzstaat vorbei.
Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit
Wer hierzulande in Selbstständigkeit den Beruf des Privatdetektivs ausüben möchte, hat die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Besondere Qualifikationen und Ausbildungsnachweise sind in der Bundesrepublik Deutschland hierfür nicht erforderlich. Jedoch ist der Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit. Sind vom Antragsteller weiterführende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe nach Paragraf 34a GewO vorgesehen, ist i.d.R. die Sachkundeprüfung Par. 34a GewO abzulegen. Bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen setzen neben dem Bedürfnis, außerdem die Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie das Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz voraus.
Auch wenn die reine Ermittlungstätigkeit deutscher Detektivinnen und Detektive nicht gesondert lizenziert ist, sind deren Beweiserhebungsmöglichkeiten bei vielen Rechtsanwälten und Konzernsicherheitsdiensten ein Baustein der Strategie bei der Aufklärung von zivilrechts- und strafrechtsrelevanten Sachverhalten. Berufserfahrung und beruflicher Background der Privatermittlerinnen und Privatermittler (nicht wenige blicken auf eine Polizeikarriere oder Berufsleben bei anderen vergleichbaren Diensten zurück) haben nicht selten positiven Einfluss auf die Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel, die (Zeugenaussagen inklusive) bei Gericht vorgelegt werden.
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Im Umstellungsprozess von Lagerwirtschaft mit ausgeprägter Bevorratung hin zu Just-in-time-Verfahren haben sich in dieser Umbruchphase auch Formen damit einhergehender Transportkriminalität gewandelt. Detekteien mit Spezialisierung privatkriminalistische Untersuchungen im Deliktsbereich Ladungsdiebstahl haben parallel dazu ihre Nachforschungsmethoden angepasst. Sie sind es, die für Transportversicherer tätige Sachverständige unterstützen, wenn diese an Ermittlungsgrenzen stoßen.
Unser Lager ist die Autobahn
Diebstähle im Transportbereich
Aus Autobahnen sind rollende Lager geworden. Kriminelle erkannten dies von Anfang an und stellten schnell vom klassischen Einbruch ins Frachtlager auf Kriminalität im Containertransport um. Das Gros der Diebstähle im Transportbereich steht heute im Zusammenhang mit Container Cargo und Container Traffic. Liegt der Tatbestand des Frachtdiebstahls vor, schalten Transportversicherungen für Unternehmen beispielsweise Sachverständige ein. Expertinnen und Experten, die den Transportablauf detailliert untersuchen. Das geht über involvierte Transportbeteiligte – über die Verschiffung – bis zur s.g. „letzte Meile“.
Detekteien mit Expertise Wirtschaftsverbrechensaufklärung
Detekteien mit Expertise Wirtschaftsverbrechensaufklärung (white-collar crime detection) untersuchen aber nicht nur Fälle von Straßentransportkriminalität. Die Privatkriminalisten der Branche decken das gesamte Spektrum beim Transport von Gütern aller Art zwischen verschiedenen Orten auf Straßenrouten, im Schienennetz, Wasser- und Seewegen, im Luftraum sowie in Rohrfernleitungen und damit einhergehender schwerer Unregelmäßigkeiten und Vorkommnisse ab. Privatdetektivinnen und Privatdetektive sind darauf eingefahren, klare Hinweise auf eine deliktische Handlung hochdiskret herauszuarbeiten. Tatrelevante Informationen gehen dann an Strafverfolgungsbehörden und sind nicht selten Grundlage für das Einleiten polizeilicher Ermittlungen.
Nachforschungen im Transportkriminalitätsbereich
Ladungsdiebstahl kommt in unterschiedlichen Varianten vor. Betroffen sind Unternehmen bspw. in den Bereichen innerbetrieblicher Transport von Gütern, außerbetrieblicher Transport von Gütern sowie Industrielogistik, Beschaffungslogistik und Einzelhandelslogistik. Das sind einige Gründe dafür, warum sich Wirtschaftsdetektivbüros bei der Aufklärung von Transportkriminalität immer wieder neuen, meist komplexen Ermittlungsherausforderungen zu stellen haben. Außerdem spielt die Abwägung wirtschaftlicher Gesichtspunkte bei der Strategie, eine private Detektei mit Nachforschungen im Transportkriminalitätsbereich zu beauftragen, eine nicht unerhebliche entscheidungsbeeinflussende Rolle.
Frachttransportkriminelle entwickeln unglaubliche kriminelle Energien in immer wieder neuen Varianten (bspw. Schwerer Bandendiebstahl • § 244a StGB). Bandenmitglieder, Hehler sowie schlussendlich Abnehmer des Diebesguts sind nicht selten global vernetzt. Etablierte, professionell aufgestellte private Ermittlungsdienste pflegen i.d.R. weltweit vertrauenswürdige Kontakte. Sie sind es auch, die konkreten Verdachtsmomenten wie Hacken des Datenstroms im betroffenen Transportunternehmen, Bestechungstaten an Transportschnittstellen sowie beispielsweise Fälschung von Transportdokumenten entlang des gesamten Transportwegs mit spezifischen Möglichkeiten hochflexibel nachgehen. Diese wertvolle Vorarbeit der Privaten, nimmt in der Umsetzungsstrategie behördlicher Kriminalisten oft einen entscheidenden Part ein.
Private Ermittlungssachverständige mit anlassbezogenen Verdachtsrecherchen beauftragen
Da eine Vorsatztat mehrere Stadien der Verwirklichung durchläuft, macht es durchaus Sinn, bereits in der Phase konkreter Hinweise auf Entschluss und Vorbereitung einer solchen, Untersuchungsmaßnahmen einleiten zu lassen. Sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegeben, ist das private Wirtschaftsdetektivbüro die top Alternative zum konservativen Ansatz, der nämlich bedeuten würde, erst zu reagieren, wenn Kriminelle die Tat bereits vollzogen haben. Unternehmensverantwortliche, die private Ermittlungssachverständige mit anlassbezogenen Verdachtsrecherchen beauftragen, handeln firmenstrategisch richtig. Idealziel: Präventive Maßnahmen frühzeitig einleiten, Transportkriminalität im Vorfeld aufklären und das Vollziehen durchkreuzen.
Strategische Partner des deutschen und internationalen Transportgewerbes
Nachforschungsdienstleistungsunternehmen (private Detekteien) sind für die Herausforderungen der Zukunft hervorragend aufgestellt. Als strategische Partner des deutschen und internationalen Transportgewerbes haben sie sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bei der Aufklärung schwerer Taten in den Bereichen Güterverkehr, Warentransport und Ferntransport als unverzichtbar erwiesen. Die Flexibilität privater Ermittlerinnen und Ermittler bewährt sich beispielsweise besonders bei der anlassbegründeten Täterverfolgung im kombinierten Verkehr: Straßengüterverkehr, Eisenbahngüterverkehr, Luftgüterverkehr und Seegüterverkehr.
Detektei-Ermittlungen in Bereichen betroffener Transportwirtschaft
Wenn nichts Genaues bekannt ist zum Tatgeschehen Transportkriminalität, dann sind privatdetektivische Untersuchungsmaßnahmen wie Einschleusung in Täterkreise (bspw. als Frachtführer), geheime Beobachtungen von Zielpersonen und Zielobjektbereichen sowie Ermittlungen in Form Befragung menschlicher Quellen und Zeugen zu konkreten Umständen der Tat (bspw.: Wer liefert[e] den Tätern Insiderinformationen?) zielführend und bewährt. Nicht selten führen verdeckte Detektei-Ermittlungen in Bereichen betroffener Transportwirtschaft in kriminalitätsverdächtige Milieus. Hehler und Endabnehmer geraubter oder gestohlener Güter sind meist über die ganze Welt verteilt. Vom Aufdecken der Tatausübung (Modus Operandi) und Tatbeteiligung bis zur Sicherstellung des Diebesguts → Ein Job für Profis!
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Außendienst ist Vertrauenssache. Stellt ein betroffenes Unternehmen schwere disruptive Veränderungen im Betriebsaußendienst zum Nachteil der Firma fest, dann sind Verantwortliche gezwungen angemessen zu reagieren. Trägt die Ursachensuche in Eigenregie nicht zur Aufklärung schwerer Außendienstvorkommnisse bei, sind private Detekteien seit Jahrzehnten gefragte und bewährte Partner bei der Durchführung anlassbezogener geheimer Überprüfungsmaßnahmen der Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter.
Steffen Randel (Geschäftsführer DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH): „Wir sind es gewohnt, auf kurzfristige Änderungen in den Auftragsanforderungen flexibel zu reagieren und beraten unsere Kunden hierzu ausführlich und individuell.“
Geheimkontrollen von Vertreterinnen und Vertretern im Außendienst
Rechtstreue steht an erster Stelle einer jeden Wirtschafts- und Privatdetekteimaßnahme. Für alle Beteiligten gelten gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Personalverantwortliche sowie interne und externe Juristinnen und Juristen betroffener Konzerne, Firmen, Verwaltungen und Institutionen wissen in der Regel, dass Geheimkontrollen von Vertreterinnen und Vertretern im Außendienst einen starken begründeten Anlass voraussetzen. Außerdem sind dem Anheuern privater Observierungsexperten immer mildere Nachforschungsaktivitäten vorauszugehen. Bringen diese keinen Erfolg, kann das Ansetzen von Detektiven verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.
Kreis Involvierter ist immer klein zu halten
Nach positiver Überprüfung des berechtigten Interesses sowie dem Gegenzeichnen der Detektei-Auftrags- und Honorarformalitäten, sollte ein sorgfältig ausgearbeitetes Durchführungskonzept gemeinsam mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Kreis Involvierter ist immer klein zu halten. Geheimhaltung und gute Planung sind das A und O. Interne Informationen aus dem betroffenen Betrieb – bspw. über Dienstpläne und Routen der Vertriebler im Vertriebsaußendienst – sind von großer Bedeutung für das Detektiv-Einsatz-Team. Möglicherweise eintretende Szenarien sind im Idealfall bereits während der Planung zu erkennen, abzuwägen und entsprechende Reaktionen darauf durchzuspielen.
Inanspruchnahme von Detekteiunterstützungsdienstleistungen
Die Inanspruchnahme von Detekteiunterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Aufklärung schwerer Vorkommnisse im Firmenaußendienst, ist für die Verantwortlichen im geschädigten Unternehmen oft ein äußerst seltenes Szenario. Geheime Personalüberwachungen sind immer das finale Mittel. Sie sind erst gerechtfertigt, wenn zuvor eingeleitete betriebliche Ermittlungsmaßnahmen nicht ausreichend zur Aufklärung beitragen konnten. Selbstredend muss bei der unternehmerischen Entscheidung zwischen Wahrung der Persönlichkeitsrechte in der Arbeitswelt und Schadens- und Gefahrenabwehr für das Unternehmen sehr genau abgewogen und geachtet werden.
Observierung der Zielperson(en) bei Außendiensttouren
Erfahrene Ermittlungsdienste privater Wirtschaftsdetekteien bieten Gewerbekunden optimale Beratung und Betreuung. Die anlassbegründete verdeckte Überwachung von Außendienstfahrten Handelsreisender ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und sollte genau geplant werden. Es geht um die einwandfreie Umsetzung erforderlicher Personalbeobachtungen und fallbezogener Parallelermittlungen. Im operativen Beobachtungseinsatz – beispielsweise Observierung der Zielperson(en) bei Außendiensttouren mit dem Firmenfahrzeug – begegnen private Berufsermittler*innen Herausforderungen autark mit unterschiedlichen Kapazitäten und flexiblen Konzepten.
Fließender Übergang von Geschäftlichem und Privatem
Ein ebenso wichtiger Punkt bei der Beauftragung von Privatdetektiven zur Klärung firmenschädigender konkreter Störungen, die im Zusammenhang mit der Koordinierung des Außendienstes auftreten, ist die fachjuristische Begleitung der Sondermaßnahme. Nicht selten beobachten Detektive mit Auftragsmandat Observierung des Außendienstes den fließenden Übergang von Geschäftlichem und Privatem. Das Privatleben der Arbeitnehmer ist aber ein besonders geschützter Bereich. Wie weit kann und darf die Beschattung also gehen? Ohne professionelle Rechtsberatung während des gesamten Verlaufs der Außendienstüberwachungsaktion sind heute Wirtschaftsdetektei-Beobachtungen schwerlich denkbar.
Dienstfahrten zu Tagungs- und Kongressveranstaltungen
Unter unternehmensjuristischer Steuerung, steht einer raschen Realisierung der innerbetrieblichen Nachforschung aus konkretem Anlass nichts im Wege. In Sachen Observierung – beispielsweise Dienstfahrten zu Tagungs- und Kongressveranstaltungen in Verbindung mit Geheimnisverrat, Korruption, Vorteilsnahme, Konkurrenztätigkeit und anderen schweren Compliance-Vergehen – ist man im etablierten Detektivunternehmen hochmodern unterwegs. Gleichermaßen im Inland wie im Ausland kann das Detektei-Team – gut vorbereitet – seine Expertise voll entfalten.
Ermittlungs- und Beobachtungseinsätze auf Veranstaltungen
Es sind nicht nur die gewerbliche Wirtschaft sowie Industrie und Handel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Dienstreise (bspw. Tagungen und Kongresse) entsenden. Auch Kirchliche Organisationen, eingetragene Vereine, Gemeinnützige Organisationen sowie Landes- und Bundesanstalten sind auf Fachmessen, Symposien und Konferenzen mit Personal vertreten. Was private Nachforschungsdienste im Zusammenhang mit Ermittlungs- und Beobachtungseinsätzen auf diesen Veranstaltungen als Auftragsbegründung im Mandat stehen haben, sind konkrete Verdachtsmomente wie Bestechung (§§ 331 ff. StGB), wettbewerbswidriges Abwerben, Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) u. W.
„Wer einmal zufrieden war, der kommt meistens wieder.“
Anlassbegründete Kontrolle des Außendienstpersonals
Moderne private Ermittlungsfirmen sind zukunftsfähig aufgestellt. Sie bieten von Außendienst Vorkommnissen betroffenen Kunden und Partnern – physisch vor Ort als auch gleichzeitig im virtuellen Raum – professionelle fachdetektivische Handlungsempfehlungen sowie den Rahmenbedingungen angepasste aktive Unterstützung bei der anlassbegründeten Kontrolle des Außendienstpersonals durch verdeckte Kontroll- oder Checktouren. Erfahrene Detektei-Beobachtungs-Crews verstehen es, auf Ungewissheiten im operativen Außendiensteinsatz schlagfertig zu reagieren. Sie wissen Unvorhergesehenes im Sinne des Auftrags souverän zu meistern. Zu guter Letzt erhält der Auftraggeber eine Berichterstellung hoher Beweiswürdigungsfähigkeit.
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Sorgerecht und Privatdetektive werden – vornehmlich in juristischen Kreisen – nicht selten in einem Atemzug genannt. Münden familiäre Ereignisse – bspw. schwere Erwachsenenfehler, Trennung und Scheidung – in einen Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder, dann sollte im Ideal für alle involvierten Parteien eine erträgliche Lösung gefunden werden. Bei konkreten Hinweisen darauf, dass mindestens ein Part der elterlichen Verantwortung zum Nachteil der Kinder nicht nachkommt, sind Privatermittler als sachkundige Helfer im Rahmen der Kindeswohlüberprüfung eine bewährte Option.
Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit
Ermittlung mit Anlassbegründung – Familienstreitigkeiten mit Auslandsbezug, die in eine Sorgerechtsfrage münden – ist ein weiteres Spezialgebiet rechtschaffender Detektivarbeit. Der deutsche sowie der EU Special Investigator sollte u.a. mit dem Inhalt des Handbuchs zu europäischen Rechtsvorschriften betreffend die Rechte des Kindes (Handbook on European law relating to the rights of the child) vertraut sein. Eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass in Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit Detektei-Erkenntnisse hoher Beweiswürdigung einfließen. Beweise also, die internationalen gerichtlichen Prinzipien gerecht werden.
Kinder und ihre Eltern betreffende Angelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug sind in der EU-Verordnung 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel-IIb-Verordnung) geregelt.
Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht
Leidtragende des Zerbrechens einer Ehe mit damit oft einhergehenden s.g. Rosenkrieg Irrungen und Wirrungen, sind häufig die Kinder. Stoßen Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht sowie rechtskräftige Entscheidungen wie gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht auf Unverständnis und Ablehnung, dann lässt sich womöglich eine Seite dazu hinreißen, den Kindesumgang der Rechtslage beispielsweise
Residenzmodell
Wechselmodell
Personensorge
Vermögenssorge
… widrig auszulegen und durchzusetzen. Fruchtet das Hinzuziehen als Beispiel von Mediatoren zur Konfliktlösung nicht – zeigen Vermittlungsversuche der Mediatorin/Mediator keine Wirkung – dann könnten Kurzschlussreaktionen eines sich benachteiligt gefühlten Elternteils in eine Gefahrenlage für die gemeinsamen minderjährigen Kinder eskalieren.
Juristisches Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche
Gibt es keine Alternative mehr zum Scheidungsantrag, dann ist die Scheidung beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Hierfür besteht Anwaltszwang. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt ist folglich immer mit von der Partie, wenn es um weiterführende Fragen zum Sorgerecht des aus der Ehe hervorgegangen Kindes bzw. der Kinder geht. Das ist von Vorteil für Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Sorgerechtsansprüchen und Umgangsrechtsansprüchen. Wohl nicht wenige Familienrechtsanwaltskanzleien pflegen nämlich strategische Verbindungen zu privaten Ermittlungsdiensten, die ins juristische Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche im Bedarfsfall involviert werden können.
Detekteien mit Expertise Privatermittlung
Wird das Sorgerechtsverfahren (Kindschaftssachen) von einem Elternteil angestrebt, weil beispielsweise konkrete Hinweise vorliegen, dass dem Kind oder den Kindern eine Zukunft in einem nicht kindeswohlgerechten Milieu bevorsteht und die gegnerische Sorgerechtspartei dem Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind nicht nachkommen werden, dann sind starke Beweis zu erbringen, die bei Familiengericht Würdigung finden. Detekteien mit Expertise Privatermittlung sind darauf spezialisiert, anlassbezogen das Fürsorge- und Schutzverhältnis diskret – bspw. durch eine Observierung – zu überprüfen. Kindeswohlgefährdung und damit verbundene Täuschungshandlungen werden mit hoher Stichhaltigkeit aufgezeigt.
Auszug aus der o. g. Verordnung der Europäischen Union 2019/1111
Mit dieser Verordnung werden einheitliche Zuständigkeitsregeln für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigkeitserklärung einer Ehe sowie für grenzüberschreitende Streitigkeiten über die elterliche Verantwortung festgelegt.
Gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern
Ist der Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung als gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern vollzogen und rechtskräftig, münden Verzweiflungstaten vermeintlich Benachteiligter immer wieder in schwere Verstöße gegen geltendes Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht – bis hin zur Entführung des Kindes oder der Kinder.
Aufgabe angeheuerter Privatdetektive
Kindesentziehung ist in Deutschland eine Straftat nach § 235 StGB. Hierbei oftmals entfaltete kriminelle Energien, überraschen nicht selten selbst gestandene Privatermittlerinnen und -Ermittler mit Spezialisierung Kindesrückführung. Sorgerechtsurteile und Sorgerechtsverfügungen (bspw. aus freien Stücken gewählter Aufenthaltsort) werden von Täterinnen und Tätern vorsätzlich konträr interpretiert und Ortswechsel ins nahe und auch ferne Ausland konspirativ eingefädelt. Aufgabe angeheuerter Privatdetektive ist es, Pläne für eine Entführung des Kindes möglichst im Vorfeld aufzuklären und zu durchkreuzen.
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Betriebskriminalität ist Teil des Unternehmensrisikos. Private Wirtschaftsdetektivinnen und Wirtschaftsdetektive sind als Freie Sachverständige mit Deliktarten betrieblicher Kriminalität und deren Folgen gut vertraut. Man kennt in der Branche die Materie aus dem Effeff. Betroffene Unternehmenskunden (e.g. cases of corporate fraud and misconduct), die aus konkretem Anlass heraus die Ehrlichkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer offenen oder verdeckten Überprüfung unterziehen müssen, sollen in privaten Wirtschaftsdetekteien externe Partner mit besonderen Expertisen finden.
Untersuchen eines Falls von Betriebskriminalität
Kommt der betriebliche Ermittlungsdienst im Untersuchen eines Falls von Betriebskriminalität nicht voran, müssen weiterführende Lösung gefunden werden. Meist schnell. Seit Jahrzehnten bewähren sich private Wirtschaftsdetekteidienste im Rahmen anlassbegründeter betrieblicher Ermittlungen. In der Regel leitet privates Detektivpersonal dann unter der Aufsicht der Konzernsicherheit spezielle offene oder verdeckte Ermittlungen ein. Bedeutet, die operationelle Leitung der Maßnahme verbleibt in Händen des betroffenen Unternehmens.
Konkrete Anfangsverdachtsmomente auf Wirtschaftsstraftatbestände
Keine Firma in Europa, kein Unternehmen mit Dependancen in überseeischen Ländern (beyond the seas) ist vollumfänglich immun gegen Mitarbeiterkriminalität und Wirtschaftskriminalität. Klassische Beispiele sind Unterschlagung, Betrug, Untreue und Computerbetrug. Des Weiteren werden Wirtschaftsdetektive und private Forensische Ermittler hinzugezogen, wenn konkrete Anfangsverdachtsmomente auf Wirtschaftsstraftatbestände im Betrieb wie unbefugte Geheimnisverwertung (Geheimnishehlerei), Betriebsspionage, Sabotage und bspw. Verleiten und Erbieten zum Verrat, professionelle Untersuchungen dringend erforderlich machen.
Unterstützungsdienstleistungen beim Anti-Korruptionsprogramm
Detektei- Einsatzmöglichkeiten im Kampf gegen betriebskriminelle Handlungen sind breit. In der Breite aufgestellt müssen Wirtschaftsdetekteien auch sein, denn die Kriminalitätsrate in der Industrie (Crime rate in Industry) kennt global nur einen Trend – weiter zunehmend. Schwerpunkte der Auftragseingänge im Wirtschaftsdetektivbüro sind neben Betriebskriminalität, Industriekriminalität und Businesskriminalität (Business Crime), beispielsweise detektiv-forensische Unterstützungsdienstleistungen beim Anti-Korruptionsprogramm im Unternehmen und Konzern.
Vorbeugung und Ahndung der White-collar Crimes Phänomene
Etablierte Forensische Ermittler*innen und private Detektiv*innen mit Arbeitsschwerpunkt Aufklärung Betriebskriminalität, bringen neben viel Einsatzerfahrung in der verdeckten Ermittlungsarbeit – bspw. kriminologische Aufklärung (Täterprofile [Betriebsinnentäter], Fallanalyse und Tatortanalyse) – auch neues Fachwissen über KI-Anwendungen und damit einhergehende s.g. Artificial Intelligence Crime (Stichwort: KI-Verordnung, KI-VO/AI Act) mit. Außerdem sind Privatdetekteidienste Profis auf den Fachgebieten Observation sowie offene Fahndung und verdeckte Fahndung. Sie gehören in verantwortungsvoll geführten Betrieben seit Jahrzehnten zum Arbeitskreis Prävention und Reaktion zur Vorbeugung und Ahndung der White-collar Crimes Phänomene.
Vollumfänglich überführte Betriebskriminelle
Persönlichkeitsrecht und Mitbestimmungsrecht geben in erheblichem Maß vor, ob und in welchen Umfang private Ermittlerinnen und Ermittler in die Untersuchung eines Falls von Betriebskriminalität involviert werden dürfen und können. Faktoren, wie die Schwere des konkreten Verdachts sowie des Anfangsverdachts betriebskrimineller Delikte sind hierfür ausschlaggebend. Sind die Voraussetzungen erfüllt, überzeugen Privatfahndungsdienste mit hoher Disziplin im Innern, absolut zuverlässigem Fachpersonal sowie ermittlungstaktisch fortgeschrittenen Verfahren. Klare Antworten, Erkenntnisse hoher Beweiswürdigung und vollumfänglich überführte Betriebskriminelle sind i.d.R. die Ergebnisse wirtschaftsdetektivischer Aktionen.
Externe Detektei des Vertrauens zählt in vielen Firmen mit zum Krisenstab
Prävention ist gut, richtig und wichtig. Dennoch wird es Fälle von Betriebskriminalität angefangen in Klein- und Mittelstandsunternehmen über betroffene Industriebetriebe bis zu global aufgestellten Weltkonzernen immer geben. Gehen glaubhaft dargelegte, konkrete Hinweise auf einen Unrechtstatbestand an Betriebsverantwortliche, ist schnelles, professionelles Handeln erforderlich. Die externe Detektei des Vertrauens zählt in vielen Firmen mit zum Krisenstab. Das ist aus taktischen Gründen meist geheim und bleibt nur dem engsten Zirkel bekannt. Es geht darum, Straftaten im Betrieb, Unternehmen oder der Verwaltung aufzuklären und deren Vollziehen so früh als möglich zu durchkreuzen. Private Untersuchungsdienste sind hierfür prädestiniert.
Gegen sämtliche Formen von Betriebskriminalität vorgehen
Was manchen Betriebsentscheider überraschen mag: Mitarbeiterkontrollen durch den Arbeitgeber sind – anlassbegründet und vom Fachjurist auf Verhältnismäßigkeit überprüft – heute und auch zukünftig Teil eines modernen Betriebsmanagements. Firmenverantwortliche haben die Pflicht präventiv gegen sämtliche Formen von Betriebskriminalität vorzugehen und im konkreten Verdachtsfall angemessene Maßnahmen zur Täterüberführung einzuleiten. Aus berufsdetektivischer Sicht am stärksten zu empfehlen ist, hierfür mit einer seriösen Detektei die dauerhafte strategische Partnerschaft zu suchen.
Bereitstellung von Corporate-Intelligence-Lösungen
Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrads bringen Wirtschaftsdetektiv*innen (Corporate Investigator) beste Voraussetzungen mit, um gegen unterschiedliche Formen von Betriebskriminalität sehr gezielt vorzugehen. Detektei-Privatfirmen können wesentlich schneller individuelle Lösungen anbieten und mit sehr hoher Mobilitätsfähigkeit unbürokratisch global umsetzen. Professionell aufgestellte Wirtschaftsdetekteien nutzen außerdem ein weitverzweigtes Netzwerk für die Bereitstellung von Corporate-Intelligence-Lösungen.
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Privatkunden-Aufträge: Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen Privatdetekteibüros Aufträge Privatbetroffener. Kunden, bei denen sich die Nachfrage nach Detekteidienstleistungen auf die private Sphäre bezieht, sollen bei zugelassenen Privatdetektiven ein breites Einsatzportfolio für viele Bedarfsfelder finden. Detektiv*innen von heute treten mit modernen Ermittlungsansätzen an. Beweisergebnisse sollen richterliche Würdigung finden (§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung).
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und schlechte Gewohnheiten lassen sich schwer ablegen.
Privataufträge im Ermittlerleben privater Detektive
Erfahrungsgemäß machen Privataufträge im Ermittlerleben privater Detektive neben Wirtschaftssachen etwa die Hälfte aus. Berechtigte Gründe, einen Detektiv anzuheuern, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Begründeter Anlass kann beispielsweise das klassische Fremdgehen sein, wenn dies mit erheblichen Gefahren für den Vermögenszuwachs aus der Ehe (Zugewinn) und/oder sogar Gefahren für Leib und Leben des untreuen Parts sowie des betrogenen Ehe-/Lebenspartners einhergeht.
Konkrete Hinweise auf eine schwere Tathandlung
Dabei ist es unerheblich, ob konkrete Hinweise auf eine schwere Tathandlung zum erheblichen Nachteil der oder des Betroffenen vom Fremdgeher, von dessen Affäre oder von beiden ausgeht. Weitere Fallkonstellationsbeispiele privatdetektivischer Zuarbeit bei privaten Rechtsanliegen sind:
Kindeswohlgefährdung
familienrechtliche Angelegenheit
Privates Baurecht
Schuldrecht
Erbrecht
Nachbarschaftsstreit
Rufschädigung
Vermisstenfall
Privatkunden profitieren in besonderem Maße
Privatdetektivinnen und Privatdetektive müssen wahre Global Player sein. In vielen Ländern ist es durchaus üblich, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit privaten Ermittler*innen eine Partnerschaft eingegangen sind. Sie sollen eigene Ermittlungen des Verteidigers unterstützen. Auf Grundlage des Privatkunden-Anwaltsmandats wird der Partner-Detektei für jede Einzelfallbearbeitung die Genehmigung für – meist geheime – Ermittlungen erteilt. Erfahrene Berufsprivatdetektive wissen wie der Hase läuft in der Praxis. Hiervon profitieren Privatkunden in besonderem Maße.
Professionelle Privatkunden-Detektei kommt ins Spiel
Rechtsanwaltskanzleien, die mit ihrer fachlichen Spezialisierung Mandanten und deren Privatangelegenheiten ansprechen, bearbeiten zu einem hohen Prozentsatz Fälle aus Privatmandaten. Hierbei geht es nicht selten um Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte sowie sich hieraus entwickelte Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen. Verlangt die Verteidigungsstrategie nach beweiswürdigungsfähigen entlastenden oder auch belastenden Fakten, kommt womöglich eine professionelle Privatkunden-Detektei ins Spiel.
Rechtsanwaltskanzlei hat mit Privatdetektiven an der Seite immer einen Trumpf im Ärmel
Erfolgt über den Rechtsbeistand ein Beweisantrag des Betroffenen beim Tatgericht, dann ist ein besonders wichtiges Beweismittel der Zeuge. Privatermittlerinnen und Privatermittler eines Privatkunden-Detektivbüros werden regelmäßig für die Beantwortung der Beweisfrage in den Zeugenstand gerufen. Vernehmungen als Zeugen erfolgen in Zivilprozessen sowie in Strafprozessen. Eine mandatierte Rechtsanwaltskanzlei hat mit Privatdetektiven an der Seite immer einen Trumpf im Ärmel, wenn von der Detektei Aufzeichnungen in Form eines Beobachtungsberichts bei Gericht vorgelegt werden können, die maßgeblich dazu beitragen, zeitlich zurückliegende Vorgänge zu bezeugen, ein Wahrheitsbild zeichnen zu helfen sowie gemäß Beweisthema zum tatsächlichen Geschehen auszusagen.
Professionelles unermüdliches Streben nach der Wahrheit
Privatkunden einer Detektei sollten bereits bei der Erstberatung erfahren, dass von Gesetzes wegen strenge Anforderungen an privatdetektivische Beweisrecherchen gestellt werden. Professionelles unermüdliches Streben nach der Wahrheit setzt voraus, dass Ermittlungs- und Beweiserhebungen rechtmäßig erfolgen. Auch wenn Detektei-Nachforschungen i.d.R. im Verlauf der Maßnahme unter strenger Geheimhaltung ablaufen, sind nur anlassbezogene Datenerhebungen zulässig, zu denen es keine Alternative, als bspw. Observationen und verdeckte Ermittlungen – ausgeführt von einer Privatdetektei – gibt. Durch konsequente Fortbildung und Spezialisierung sollen Berufsdetektive in jeder Einsatzsituation wissen, wo unantastbarer privater Schutzraum von Zielpersonen und Dritter anfängt.
Privatkunden benötigen Ergebnisse einer anlassbegründeten Datenzusammenstellung gerichtsfest
Privatdetektivisches Erkunden braucht sehr viel Finesse, Erfahrung und – wie oben erwähnt – breites Wissen über aktuelle Rechtsprechungen beispielsweise zu den Themen Datenerhebung und Datenanalyse. Privatkunden benötigen Ergebnisse einer anlassbegründeten Datenzusammenstellung gerichtsfest. Soweit dies zur Erfüllung ihrer auftragsbezogenen Aufgaben erforderlich ist, konsultieren Privatdetektive deshalb vor einer fundierten Analyse frei verfügbarer personenbezogener Informationen (Stichwort: OSINT/Open Source Intelligence) Datenspezialisten zu datenschutzrechtlichen Aspekten in Bezug eine Verwertung, begründet durch das glaubhaft dargelegte berechtigte Interesse der Privatkundin bzw. des Privatkunden der Detektei.
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