Datenerhebungsrecht · Zwischen Aufklärung und Grundrechten: Wie private Detekteien mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen

Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichem Beratungsbedarf konsultieren Sie bitte eine Rechtsanwaltskanzlei.

Datenerhebungsrecht: Private Detekteien und Wirtschaftsdetektive bewegen sich seit jeher in einem Spannungsfeld zwischen Auftraggeberinteressen, öffentlicher Erwartung und den Rechten der von ihnen beobachteten Personen. Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 ist die Frage nach der rechtmäßigen Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Ermittler in den Fokus gerückt. Denn der investigative Auftrag, etwa bei Verdachtsmomenten von Betrug, Untreue oder Wettbewerbsdelikten, steht häufig in direkter Kollision mit dem Persönlichkeitsrecht der Zielpersonen.

DSD Privatdetektiv beließt sich online zum Thema Datenerhebungsrecht.
Volljuristen (Rechtsanwälte bspw.) beraten private Detektivbüros u.a. in Sachen Datenerhebungsrecht. (Beispielfoto/AI-generated)

Ein rechtliches Minenfeld

Besonders komplex wird die Lage, wenn Detektive nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten oder gar außerhalb Europas tätig werden. Dann überschneiden sich nationale Datenschutzregelungen, europäische Vorgaben und internationale Rechtsnormen – ein rechtliches Minenfeld, in dem sich Ermittler wie Auftraggeber sorgfältig bewegen müssen.

Deutschland: DSGVO und BDSG als Leitplanken

In Deutschland gelten die DSGVO sowie ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als maßgebliche Rechtsgrundlagen. Für Detekteien bedeutet das: Jede Erhebung, Verarbeitung oder Weitergabe personenbezogener Daten muss auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden. Die wichtigste Norm für private Ermittler ist Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Datenverarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist – sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Dieses sogenannte „berechtigte Interesse“ kann etwa dann bestehen, wenn ein Arbeitgeber bei konkretem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug oder Geheimnisverrat eine Detektei einschaltet.

Recht setzt enge Grenzen

Allerdings setzt das Recht enge Grenzen: Ermittlungen dürfen nur anlassbezogen und verhältnismäßig erfolgen. Eine „ins Blaue hinein“ durchgeführte Überwachung wäre ein klarer Verstoß gegen Datenschutz- wie Persönlichkeitsrechte. Auch technische Mittel – etwa GPS-Tracker oder verdeckte Videoaufzeichnungen – sind nur in extrem engen Grenzen erlaubt, in vielen Fällen sogar strafbar.

Es gibt Ausnahmen

Hinzu kommt die Informationspflicht nach Artikel 14 DSGVO: Grundsätzlich muss eine betroffene Person über die Erhebung ihrer Daten informiert werden. Davon gibt es zwar Ausnahmen, wenn die Aufklärung sonst vereitelt würde, doch nach Abschluss der Maßnahme muss eine Information in der Regel nachgeholt werden. Für Detekteien bedeutet das: Spätestens wenn die Ermittlungen beendet sind, sind sie verpflichtet, die Zielperson über die Datenverarbeitung in Kenntnis zu setzen – ein Aspekt, der in der Praxis häufig übersehen oder bewusst verdrängt wird.

EU-weit: Harmonisierung und nationale Eigenheiten

Innerhalb der Europäischen Union gilt die DSGVO einheitlich. Das bedeutet, dass private Detekteien, die in Frankreich, Italien oder Spanien tätig werden, denselben grundsätzlichen Vorgaben unterliegen wie in Deutschland. Doch der Teufel steckt im Detail:

Nationale Ergänzungen

Jedes Mitgliedsland hat spezifische Ausführungsgesetze, die den Datenschutz in einzelnen Punkten konkretisieren. Diese können strenger oder laxer ausgestaltet sein.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten

In manchen Ländern genießen Arbeitnehmer stärkere Schutzrechte, was verdeckte Überwachungen durch Detekteien zusätzlich erschwert.

Behördliche Aufsicht

Während in Deutschland die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zuständig sind, haben andere Staaten zentralisierte Strukturen.

Für Detekteien bedeutet das einen erheblichen Rechercheaufwand. Vor jedem Auslandseinsatz müssen die jeweils geltenden nationalen Bestimmungen geprüft werden. Ein Verstoß kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch das gesamte Beweismaterial vor Gericht unbrauchbar machen.

Außerhalb Europas: Rechtsunsicherheit und kulturelle Unterschiede

Noch komplexer wird die Situation, wenn deutsche Privat- oder Wirtschaftsdetektive interkontinental tätig werden – beispielsweise bei Ermittlungen in den USA, Asien oder Afrika (z.B. Tunesien/Djerba). Hier gilt die DSGVO nur eingeschränkt. Zwar bleibt sie für deutsche Unternehmen grundsätzlich verbindlich, doch sie kollidiert mit den Gesetzen des Einsatzlandes. In manchen Staaten gibt es gar keine umfassenden Datenschutzregelungen. In anderen – etwa den USA – existiert ein Flickenteppich aus Bundes- und einzelstaatlichen Gesetzen, die nur Teilbereiche regeln. Für Detekteien entsteht so eine doppelte Herausforderung. Einerseits müssen sie ihre eigenen Pflichten nach europäischem Recht einhalten, andererseits die lokalen Vorschriften respektieren.

Datenerhebung im Rahmen einer anlassbezogenen Observation. Professionelle private Detektive sind in Datenerhebungsrecht geschult.
Art und Umfang einer anlassbezogenen privatdetektivischen Observationsmaßnahme legt u.a. das Datenerhebungsrecht fest. In der Regel begleitet ein Volljurist die Datenerhebung (Auftragsfall) im Detektivbüro. (Beispielfoto/AI-generated)

Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules

Besonders heikel ist die Übermittlung personenbezogener Daten von außerhalb der EU zurück nach Deutschland. Nach der DSGVO ist eine solche Datenübertragung nur zulässig, wenn das Zielland ein angemessenes Datenschutzniveau aufweist oder zusätzliche Garantien bestehen – etwa Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules. Für einzelne Detekteien ist die Umsetzung dieser Vorgaben jedoch kaum praktikabel, was zu einer rechtlichen Grauzone führt.

Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung, Widerspruch

Ein zentrales Element des europäischen Datenschutzrechts sind die Rechte der betroffenen Personen. Dazu gehören:

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)

Jede Person kann verlangen zu erfahren, ob und welche Daten über sie gespeichert sind.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Daten wieder gelöscht werden.

Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, sofern nicht zwingende schutzwürdige Gründe dagegenstehen.

Für Detekteien bedeutet das einen Spagat. Sie müssen die gesetzlichen Rechte achten, riskieren jedoch, dass Ermittlungen durch Auskunftsanfragen offengelegt werden. Deshalb greifen hier Ausnahmeregelungen – etwa dann, wenn die Informationserteilung die Verfolgung von Rechtsansprüchen ernsthaft gefährden würde. Trotzdem bleibt die Pflicht bestehen, nach Abschluss der Ermittlungen Transparenz herzustellen.

Persönlichkeitsrechte: Der schmale Grat

Hinter allen juristischen Paragraphen steht ein grundlegendes Prinzip: der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses umfasst die Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor ungerechtfertigter Überwachung. Private Detektive dringen mit ihren Methoden zwangsläufig in diese Sphäre ein – sei es durch Beobachtung im öffentlichen Raum, durch Recherchen im beruflichen Umfeld oder durch Analyse digitaler Spuren. Die entscheidende Frage lautet daher immer: Ist der Eingriff verhältnismäßig und durch ein berechtigtes Interesse gedeckt?

Ausschöpfung aller milderen Mittel

Die Gerichte urteilen hier streng. So wurde mehrfach entschieden, dass verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur bei einem „starken Anfangsverdacht“ und nach Ausschöpfung aller milderen Mittel zulässig ist. Gleiches gilt für Observationen im privaten Umfeld.

Praxis und Realität: Ein Graubereich

In der Praxis agieren viele Detekteien in einer rechtlichen Grauzone. Auftraggeber erwarten schnelle Ergebnisse und gerichtsverwertbare Beweise. Gleichzeitig erschweren die engen gesetzlichen Vorgaben und die hohen Transparenzanforderungen eine effektive Ermittlungsarbeit. Manche Detektive versuchen, diese Hürden durch kreative Auslegung der Rechtslage zu umgehen. Andere legen Wert auf Compliance und riskieren, ihren Auftraggebern weniger belastbare Beweise zu liefern. Klar ist, ein strukturiertes Datenschutzmanagement ist für jede seriöse Detektei unverzichtbar. Dazu gehören Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzfolgenabschätzungen und klare interne Richtlinien.

Ausblick: Bedarf an internationaler Harmonisierung

Mit zunehmender Globalisierung von Wirtschaftskriminalität und privatrechtlichen Auseinandersetzungen wächst der Bedarf an grenzüberschreitenden Ermittlungen. Gleichzeitig bleiben Datenschutz und Persönlichkeitsrechte hochsensible Güter.

Juristen fordern deshalb mehr internationale Abkommen, die den Austausch und die Verarbeitung personenbezogener Daten auch für private Ermittlungsdienste klar regeln. Bis dahin bleibt die Rechtslage fragmentiert – und Detekteien sind gezwungen, jeden Einsatz individuell rechtlich abzusichern.

Datenschutz: zentrale Voraussetzung professioneller Ermittlungsarbeit

Private Ermittlungen sind ohne den Umgang mit personenbezogenen Daten nicht denkbar. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind streng – in Deutschland, in der EU und erst recht bei interkontinentalen Einsätzen. Detekteien bewegen sich dabei stets auf einem schmalen Grat, nämlich zwischen dem berechtigten Interesse ihrer Auftraggeber und den Grundrechten der Betroffenen, zwischen Transparenzpflicht und Ermittlungsnotwendigkeit, zwischen europäischem Datenschutz und internationalen Rechtslücken. Für Auftraggeber wie für Detektivbüros gilt daher:

Wer auf rechtssichere Ergebnisse setzen will, muss den Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als zentrale Voraussetzung professioneller Ermittlungsarbeit verstehen.

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Klärung der Beweisfrage: Detektei Ermittlungsarbeitsbereiche

Ermittlungspersonen privater Detekteien haben in den zurückliegenden Jahrzehnten deutsche, europäische und internationale Wahrheitsfindungssphären wesentlich mitgeprägt. Privatdetektive ergänzen in wohl nicht wenigen Fällen die Beweiserhebung von Amts wegen, indem sie sauber und beweiserhebungsrechtskonform Beweismittel im Rahmen strafrechtlicher sowie zivilrechtlicher Beweisaufnahmeverfahren beisteuern. Privatdetektivisches Beweismaterial trägt nicht selten maßgeblich zur Klärung der Beweisfrage bei.

Lösungen – das ist ihr Ding. Private Ermittlerinnen und Ermittler geben Antworten auf Beweisfragen.

Beweise sammeln: Kerntätigkeit privater Detektive. Treff mit einem Zeugen, der sachdienlich aussagt
Auftrag an die Detektei: Klärung der Beweisfrage. Privatermittler realisiert zu diesem Zweck den Treff mit einer vertrauenswürdigen Auskunftsperson. (Beispielfoto)

Deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse

Beauftragt mit der Beantwortung von Beweisfragen, sehen sich Privatermittlungsdienste in vielerlei Hinsicht mit immer wieder neuen Herausforderungen in der Beweisermittlung konfrontiert. In den Ermittlungsarbeitsbereichen Betriebskriminalität, Strafverfolgung Wirtschaftskriminalität und bspw. Strafrechtssachen in bürgerlichen Milieus, gibt es eine deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bedient sich beispielsweise die betriebliche Justiz bei der Klärung der Beweisfrage zu Normverstößen auch privater Wirtschaftsdetekteidienste.

Einsatz sachkundigen Detektivpersonals

Wirtschaftsdetektei-Ermittler sind für die Bearbeitung (anlassbegründet) geheimer innerbetrieblicher Lösungen prädestiniert. Die damit einhergehende Datenerhebung und Datenverarbeitung für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke unterliegen strengen Regeln und Vorschriften. Einsatz sachkundigen Detektivpersonals bei der Beweisfrageklärung ist deshalb ein Muss. Professionelle private Untersuchungsdienste stimmen ihr Vorgehen gegenüber Behörden außerdem eng ab. Strikte Befugnisabgrenzung zwischen privaten und staatlichen Kriminalisten hat oberste Prämisse.

Privatdetektive unterstützen staatliche und zivilgesellschaftliche Stellen bei der Klärung von Beweisfragen
Passioniert und routiniert gehen etablierte Privatdetektive an die Klärung der Beweisfrage. Beweiserhebungsvarianten privater Ermittler sind bspw. geheime Beobachtungen und Ermittlungen. (Beispielfoto)

In die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive

Aber auch die klassische Strafrechtssache im bürgerlichen Milieu kann schnell ein Eigenleben entwickeln. Für in die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive ist es eher der Normalfall, mit jedem Neuauftrag immer wieder auch neues Terrain der Kriminologie zu betreten. Traditionell wirken bei Private Investigation Services und Private Detective Agencies in aller Welt – und zum Teil auch in deutschen Detektivbüros – ehemalige Kriminalisten, die zuvor Dienst bei staatlichen Organen (Polizei, Militärpolizei, Nachrichten- und Geheimdienst) verrichteten. Sie wissen sehr genau, wo die rote Linie verläuft und wann der Fall an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzureichen ist.

Konstellation Nachforschungsfirma – Strafverfolgungsbehörde

Tritt die Konstellation Nachforschungsfirma ⇔ Strafverfolgungsbehörde ein, dann besteht immer auch die Option, für die Klärung der strafrechtlich relevanten Beweisfrage eine temporäre strategische Verbindung einzugehen. Vorteil: Privatermittlungsfirmen bieten die notwendige Flexibilität und verfügen über personelle Kontingente erfahrener Observierungsspezialisten und Rechercheexperten. Dadurch wird eine zeitnahe Umsetzung mit praxisgerechten Lösungen ermöglicht. Gute zielführende Konzepte liegen schnell vor und können mit geringem Aufwand kurzfristig angepasst werden, denn beim Ermitteln geht es nicht immer nur geradeaus. Vernetzung ist außerdem ihre große Stärke. Unterstützung, auf die eine Ermittlungsbehörde – wenn‘s passt – gern zurückgreift.

Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten

Grundvoraussetzung dafür, dass Beweise auch Beweiswert haben und einer Beweisverwertungszulassung standhalten, ist die rechts- und gesetzeskonforme Dokumentation der Geschehensabläufe klärungsbedürftiger Tatsachen sowie das Beweisen entscheidungserheblicher Tatsachenbehauptungen. Selbiges haben Privatdetektive und behördliche Kriminalisten auch beim Indizienbeweis zu berücksichtigen. Indiztatsachen müssen im Prozess voll bewiesen sein. Bestehen Zweifel daran, dass die Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten sauber, sondern nämlich über eine rechtswidrige Erhebung zusammengetragen wurden, dann werden diese mit einem richterlichen Beweisverwertungsverbot belegt und können nicht zur Klärung der Beweisfrage beitragen.

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Beweiserhebung: Wirtschafts- und Privatdetekteien mit gefragten Hochwertfähigkeiten

Professionell und damit rechtssicher Beweise erheben kann nicht jeder. Wohl auch ein Grund dafür, dass in privaten Wirtschafts- und Privatdetekteien oft ehemalige Berufskriminalisten (Polizei, Militärpolizei/Feldjäger sowie Nachrichten- und Abschirmdienst) wegen ihrer Hochwertfähigkeiten mit der Beweiserhebung betraut werden.

Beweiserhebung in Berlin. Privatermittler recherchiert in der deutschen Hauptstadt.
Mandat Beweiserhebung in der Bearbeitung. Wirtschafts- und Privatdetektive erheben Daten für die Beweiswürdigung. (Beispielfoto)

Unbestrittener Vorteil privater Ermittlungsdienste

Die Detektei-Branche ist jedoch am besten dafür bekannt, dass wenig über sie bekannt ist. Das liegt in der Natur der Sache. Private Detektivarbeit erfolgt im Gros der Fälle im Stillen und Geheimen. Legende und Maskierung sind Grundlagen dafür, dass die anlassbezogene Aufklärungsarbeit gelingt. Unbestrittener Vorteil privater Ermittlungsdienste, auf den immer mehr Firmenverantwortliche und Privatleute setzen, wenn es um Wahrheit und Recht bekommen geht.

Prioritäre Ziele bei der operativen Beweiserhebung

Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass Privatdetektiv*innen und private Wirtschaftsermittler*innen in der Vergangenheit hauptsächlich mit „aus dem Ruder“ gelaufenen Bespitzelungsaktionen für öffentliche Aufregung sorgten. Wie in Gesellschaft und Wirtschaft, kommt es im privaten Ermittlungswesen bedauerlicherweise auch zu Fehlentscheidungen, die sich nachhaltig schädlich auswirken. Folgerichtig bleiben Strategieanpassung an aktuelle Rechtsprechungen prioritäre Ziele bei der operativen Beweiserhebung.

Beweiserhebungsmaßnahmen ohne das Involvieren behördlicher Stellen

Macht die aktuelle Situation im Privatbereich oder im Unternehmen Beweiserhebungsmaßnahmen ohne das Involvieren behördlicher Stellen erforderlich, bieten Privatermittlungsfirmen alternative detektivische Optionen. Sie spielen in diesem Metier seit Jahrzehnten eine verantwortungsvolle Rolle. National und international vernetzt, will die moderne Privatermittlerzunft auch zukünftig hoch verlässliche Plattform für verschiedenste Aufträge sein.

Reale Erfahrungen bei Beweiserhebungen im In- und Ausland

Neben bereits gesammelten realen Erfahrungen bei Beweiserhebungen im In- und Ausland, sind ausgeprägtes Situationsbewusstsein sowie operatives Geschick unerlässliche Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in dieser wichtigen und verantwortungsvollen Spezialdienstleistungstätigkeit. Vor allem in Rechtsanwaltskreisen sagt man privaten Ermittler*innen wohl vor allem Tugenden wie entschlossen, ausdauernd und zuverlässig nach. Auf diese Fähigkeiten zählen Kunden einer Detektei.

Klassische Beobachtung eines Zielobjekts im Verlauf einer Beweiserhebung im Detektivbüro.
Zur klassischen Beobachtung gibt es keine Alternative im seriös arbeitenden Detektivbüro. Beweiserhebungsauftrag in der Bearbeitung. (Beispielfoto)

Erfolg bei der Beweiserhebung

Um wirtschaftsdetektivische und privatdetektivische Missionen – beispielsweise in Fragen der anlassbezogenen Wahrheitsfindung, bei der Aufklärung von Bedrohungen, die die Sicherheit real gefährden, oder Ermittlungen, die mit der Bewältigung schwerwiegender Streitigkeiten in Zusammenhang stehen – in vollem Umfang ausführen zu können, ist die Zusammenarbeit mit Partner*innen nicht selten unerlässlich. Erfolg bei der Beweiserhebung basiert meist auch auf Unterstützung von Spezialkräften mit besonderen Fähigkeiten.

Global Business ist ein Haifischbecken

International aufgestellte Firmen wissen: Das Global Business ist ein Haifischbecken. Feindliche Angriffe keine abstrakte Theorie. Gut beraten sind Unternehmen, die das aktuelle Sicherheitsumfeld im Stammbetrieb und vor allem in dessen In- und Auslandniederlassungen mit einer erfahrenen Wirtschaftsdetektei an der Seite unter operativer Kontrolle halten. Wirtschaftsdetekteibüros bieten hierfür vielfältige, tragfähige Möglichkeiten.

Präsenz privater Detekteien im Industrie- und Wirtschaftssektor

Einsatzoptionen sind bspw. die Abwehrermittlung und Beweiserhebung im Firmengeflecht. Ganz stark ist die diskrete Präsenz privater Detekteien im Industrie- und Wirtschaftssektor. Zum Beispiel als Teil des strategischen Sicherheitsbündnisses. Insbesondere globale Vernetzung und Interoperabilität renommierter Wirtschaftsdetekteien tragen zum Erfolg eines solchen Abwehrschildes bei. Gesammelte Informationen berechtigten Interesses, fließen unmittelbar in die Abwägung von Handlungsalternativen verantwortlicher Firmenlenker ein.

Herausforderungen beim rechtssicheren Beweiseerheben

Bemerkenswerterweise konsolidieren sich beinahe sämtliche Detektei-Firmen im Verlauf ihrer Unternehmensentwicklung. Während sich die einen auf Security (Wach- und Schließtätigkeiten/§ 34a Bewachungsgewerbe) ausrichten, nehmen die anderen den Weg einer Spezialisierung auf Beweiserhebung zu Zivilrechts- und Strafrechtssachen. Arrangieren mit Unwägbarkeiten und geltendem Recht der Datenerhebung, gehört für letztgenannte zu den täglichen Herausforderungen beim rechtssicheren Beweiseerheben.

Auftragsmandat Beweiserhebung im serös arbeitenden Detektivbüro

Dem Auftragsmandat Beweiserhebung geht im serös arbeitenden Detektivbüro die Prüfung eines berechtigten Interesses auf Grundlage des glaubhaft dargelegten, konkreten Anlasses Seitens der Auftrag gebenden Partei voraus. Abschätzen der Einsatzkosten sowie Entwicklung greifender, zielführender Lösungen inklusive. Im nächsten Schritt geht es an die Verlegung der Wirtschafts- und Privatdetektive ins Einsatzgebiet, wo sie konkrete Ermittlungsschritte gemäß Arbeitsanweisung einleiten. Eine Reihe hochkarätiger Experten für Spezialaufgaben (bspw. Lauschabwehruntersuchungen) unterstützen die Crew bei Bedarf im Inland sowie weltweit.

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Beweisverwertung: Gewinnung und Verwertung von Beweisen über eine Detektei

Private Detekteien mit Betriebserlaubnis werden im Rahmen der juristischen Wahrheitsfindung mit dem Erforschen von Sachverhalten beauftragt. Mandate für eine Gewinnung und Verwertung von Beweisen kommen sowohl aus der Wirtschaft als auch von Privatbürgern und deren Rechtsbeistand. Die Privatermittlerbranche hat eine lange und bewegte Geschichte. Etablierte Detektivbüros verfügen über fortgeschrittene Professionalität sowie ein breites Spektrum an Erfahrungen.

Beweiserhebung ausgeführt von einem Privatdetektiv
Rechtssichere Beweiserhebung ist Voraussetzung für eine Beweisverwertung in Zivilrechts- und Strafrechtssachen (Beispielfoto Privatdetektiv observiert)

Ausbaldowern der Kernbereiche privater Lebensgestaltung

Jeder Detektei-Einzelfall ist einer Abwägung zu unterziehen. Schließlich geht es um rechtssichere Beweismethoden. Das Ausbaldowern der Kernbereiche privater Lebensgestaltung beispielsweise ist tabu. Die rechtswidrige Beweisgewinnung hätte ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Außerdem wird ein Detektiv-Ermittlungsbüro, das mit rechtswidrigen Methoden versucht an Erkenntnisse zu kommen, i.d.R. mit Beweiserhebungsverbot oder sogar mit Betriebsverbot belegt.

Abwägungslehre in jeder Phase der Erkenntnisgewinnung

DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH bspw. legt immer schon besonderes Augenmerk auf Ermittlungsarbeit in sicherer Rechtslage. Individualinteressen der Zielperson/-en sind gemäß Abwägungslehre in jeder Phase der Erkenntnisgewinnung mittels Ermittlung und/oder Observation stets zu wahren. Erfassung der Fakten und Beweisergebnisse erfolgen nach den strengen europäischen Regeln des Datenschutzes (EU-Datenschutzgrundverordnung/EU-DSGVO). Grundlage dafür, dass Berichte der Detektei bei der Heranziehung bestimmter Beweismittel gewürdigt werden.

Objektobservation ausgeführt vom Detektivbüro
Überwachung eines Zielobjekts zum Zweck der Wahrheitsfindung (Beispielfoto Detektiv SYSTEM Detektei ®)

Beweiswürdigung bei einer gerichtlichen Verhandlung

Wenn im Rahmen der Beweiswürdigung bei einer gerichtlichen Verhandlung Detekteierkenntnisse vorgelegt werden können, die die richterliche Überzeugung dahingehend bestärken, dass die tatsächliche Behauptung des Auftraggebers der Detektei wahr ist, dann haben Privatermittler einen professionellen Job gemacht. Um der stetig steigenden Nachfrage nach Erforschungsdienstleistungen zu entsprechen, sind private Detektive unermüdlich im Inland und Ausland im Einsatz.

Zivilverfahrensrechtliche sowie strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungen

Detekteien sind i.d.R. auf die Dienstleistungssparten Security (Sicherheitsdienst) sowie auf Privatermittlungen und Wirtschaftsermittlungen – wobei der Schwerpunkt auf Beweise-Erhebungen zu Zivilrechtssachverhalten und Strafrechtssachverhalten liegt – spezialisiert. Professionelle Ermittlungsdetekteien folgen beim Erkenntnissegewinnen transparenten Regeln. Das ist für zivilverfahrensrechtliche sowie strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungen von extremer Wichtigkeit.

Sachverhaltserforschungsaufgaben erfolgreich erledigen

Gute Beweiserhebungsarbeit basiert im Detektivbüro für Ermittlungen auf gewachsene Professionalität. Interoperabilität zwischen den beteiligten Beweiserhebungsexperten, zeitlich flexibel aufgestellt, zeitgenaues Arbeiten und aktuelle Rechtskenntnisse – was die Gewinnung und Verwertung von Beweisen über eine Detektei betrifft – das alles soll gewährleisten, übertragene Sachverhaltserforschungsaufgaben erfolgreich zu erledigen.

Erteilung des Beweiserhebungsauftrags an die Detektei

Noch vor Erteilung des Beweiserhebungsauftrags an die Detektei erfolgt – meist im Verlauf der persönlichen Auftragsbesprechung im Detektivbüro – die Bedarfsprüfung dahingehend, in welchem Umfang eine Gewinnung von Daten über natürliche Personen und beispielsweise Unternehmensgesellschaften nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zulässig sind. Die Einschätzung sollte vom Rechtsbeistand des Auftraggebers oder vom Hausjuristen der Privatdetektei gegengeprüft werden.

Zulässige detektivische Ermittlungsmethoden

Akteneinsicht in bereits laufende Verfahren lassen Schlüsse auf die Lage als Ganzes zu. Eine Bedarfsanalyse soll außerdem Klarheit bringen, inwieweit ein konkreter Verdacht beispielsweise auf Wirtschaftsdelikte vorliegt und in welchem Rahmen zulässige detektivische Ermittlungsmethoden in Abwägung einzelfallberechtigter Interessen einzuleiten sind. Mit dieser genauen Betrachtung sind Auftraggeber und Detektei rechtlich auf der sicheren Seite.

Die Wahrheit erforschen? Ja! Aber nicht um jeden Preis.

Im Gros der Fälle eine Beweisverwertung verspielt

Eine rechtswidrige Beweiserhebung würde dem Zunftkodex des deutschen Detekteiengewerbes widersprechen. Außerdem wäre hiermit im Gros der Fälle eine Beweisverwertung verspielt. Als privater Anbieter von Dienstleistungen will man im Wirtschafts- und Privatdetektivbüro auf besondere Bedürfnisse des Kunden eingehen. Die Wahrheit erforschen um jeden Preis, ist im seriösen Detekteibüro aber keine Option. Hier trennt sich Spreu vom Weizen . . .

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Privatermittler: Informationen gewinnen mittels zulässiger Datenerhebung

Datenerhebung: Für das Einleiten nichtbehördlicher Datenerhebungsmaßnahmen, also von Privatdetekteien sowie Wirtschaftsdetekteien ausgeführte Ermittlungen und geheime Überwachungen, müssen ausreichende Voraussetzungen vorliegen. In der Verantwortung stehen hierbei gleichermaßen Auftraggeber und Auftragnehmer. Das Involvieren eines Fachjuristen im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Detektei, bewahrt betroffene Privatleute und Unternehmer vor teuren, teilweise irreparablen Fehlern.

Datenerhebung Detektiv
Privatdetektiv in der außerbehördlichen Datenerhebungsmaßnahme. (Beispielfoto)

Detektivische Exekutivmaßnahmen und allgemeine Persönlichkeitsrechte

Detektivische Exekutivmaßnahmen kommen gleichermaßen in der Bürger- wie in der Arbeitswelt zur Anwendung. Allen gemein ist, sie müssen mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Zielperson/-en vereinbar sein. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuches/StGB) beispielsweise wäre nur verhältnismäßig, wenn das starke, berechtigte Interesse des Betroffenen (Auftraggeber des Detektivbüros) überwiegt und damit verhältnismäßige Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts rechtfertigt.

Objektives, verlässliches Beweismaterial

Objektives, verlässliches Beweismaterial ist ein überzeugendes Argument, das oft für die Erteilung des Untersuchungsmandats an ein renommiertes Detektivbüro spricht. Zugelassene Wirtschaftsdetekteien haben sich vor allem in Personalerkreisen gute Referenzen und damit auch festes Vertrauen erarbeitet. Alltag in deutschen Unternehmen: Private Ermittler werden für die Aufdeckung erheblicher Pflichtverletzungen angeheuert. Außerdem kommen Wirtschaftsdetektive bei der vor- und parallelbehördlichen Fahndung wegen größerer betrieblicher Zwischenfälle – meist geheim – zum Einsatz.

Datenerhebung: Anlassbezogene Datensammlung. Detektiv SYSTEM Detektei ®
Anlassbezogene Datensammlungsmaßnahme: DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH mit begründetem Auftragsmandat in der Datenerhebung. (Beispielfoto/AI-generated)

Welche detektivische Vorgehensweise die beste ist

Welche detektivische Vorgehensweise die beste ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Jede Auftragsbearbeitung wird in der professionellen Detektei an die Bedürfnisse und Anforderungen exklusiv angepasst. Von Fall zu Fall lassen sich Informationen (Stichwort Informationsdominanz) einfach durch Zuhören oder eine Interviewbefragung unter Legende gewinnen. Im anderen Auftrag wiederum deckt beispielsweise nur eine geheime Überwachung Pflichtverletzungen der Zielperson bezogen auf Anwesenheitszeiten ab. Im Schulterschluss mit dem juristischen Vertreter des Detektivbüro-Kunden soll die am besten passende, rechtssichere Lösung gefunden werden.

Wenn die Ermittlungsaktivitäten die Grenze zur unzulässigen Datenerhebung überschreiten

Wenn der Arbeitnehmer grob gegen eine Pflicht verstößt, betrügt, stielt, sabotiert, Geheimnisse verrät oder bspw. der Vorteilsnahme verfällt, sind verhältnismäßige Gegenmaßnahmen zulässig. Datenerhebungen, die sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung – soweit nötig – einschränken. Berufsdetektive haben deshalb hierzulande im aktuell geltenden Recht geschult zu sein. Sie müssen in jeder Situation wissen, wann die Ermittlungsaktivitäten die Grenze einer unzulässigen Datenerhebung überschreiten. Es gilt vorsichtig vortastend nur die Daten zu erheben, die für die Durchsetzung berechtigter Interessen des Auftraggebers erforderlich sind.

Geheime Personenüberwachungen müssen auf einem wichtigen Grund beruhen

Geheime Personenüberwachungen müssen in der Arbeitswelt auf konkreten Tatsachen begründeten Verdacht für das Vorliegen schwerer Pflichtverletzungen – und in der bürgerlichen Privatwelt auf schwerwiegenden Aktivitäten zum erheblichen Nachteil des Betroffenen beruhen. Liegt kein wichtiger Grund vor, ist die engmaschige, geheime Überwachung ein klarer Verstoß gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Zielperson. Die    Verwertung der heimlich beschafften Daten und Erkenntnisse unterliegt dann einem Verwertungsverbot. Außerdem hätten die Auftrag gebende Partei sowie die Auftrag ausführenden Detektive mit Konsequenzen gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht oder Strafrecht zu rechnen.

Option einer heimlichen Überprüfung kommt auf den Konferenztisch

Manipulationssichere Arbeitszeitabrechnung ist im Außendienst, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Dienstreisen kaum realisierbar. Spesenabrechnungen sowie tatsächliches Dienstende basieren nicht selten auf reiner Vertrauensbasis. Die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit aber ist zum Schutz der Beschäftigten vollständig zu erfassen (EuGH-Urteil Rs C-55/18). Allerdings ist ein Arbeitszeiterfassungsgesetz in Deutschland bis dato noch nicht in nationales Recht überführt (Stand 11/2020). Liegt ein Vertrauensbruch im Arbeitsrecht vor und kommen begründete Zweifel an den Angaben zu Anwesenheitszeiten sowie zu Spesenabrechnungen auf, kommt die Option einer heimlichen Überprüfung auf den Konferenztisch.

Unzulässige Datenerhebung ist unbedingt zu vermeiden

Entscheider in häufig betroffenen Unternehmen wissen, dass die heimliche Überwachung unter begründetem Verdacht stehender Belegschaft unbedingt professionell, heißt unter zulässiger Datenerhebung zu erfolgen hat. Aus der verdeckten Überprüfungsmaßnahme gewonnene Daten sowie die Verwertung derselben muss mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten vereinbar sein. Die Observationsmaßnahme ist also insgesamt von Fachjuristen als verhältnismäßig zu bewerten, wenn für die Umsetzung der intensiven, heimlichen Beobachtung, Dienstleistungen einer Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei in Anspruch genommen werden. Eine unzulässige Datenerhebung, bspw. wegen unverhältnismäßiger Dauer der Überprüfung, ist unbedingt zu vermeiden.

Seriöse Privatdetektive suchen nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zulässiger Datenerhebungen

Die Privatsphäre des Bürgers ist in der Europäischen Union streng geschützt. Eine Grundrechtserrungenschaft, die auch Privatermittler sehr zu schätzen wissen. Am Anfang einer jeden privaten Auftragserteilung an ein Privatdetektivbüro steht deshalb die Frage nach der Vereinbarkeit vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen (Zielperson/-en), verbunden mit der Preisgabe und Verwendung der erhobenen, personenbezogenen Daten, mit dem Gegenstand des Privatauftrags – also den glaubhaft nachgewiesenen, berechtigten Interessen des Auftraggebers der Privatdetektei. Auf der Suche nach rechtssicheren, datenschutzkonformen Alternativen haben seriöse Privatdetektive gelernt, dass sie Auftragsziele nur erreichen, wenn sie immer wieder neu nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zulässiger Datenerhebungen suchen.

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Dauerthema: Detektei und Datenschutzgrundverordnung

Detektei: Es geht um brauchbare, juristisch verwertbare Ergebnisse

25. Mai 2018 war Stichtag. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) rechtsgültig wirksam. Voraussetzungen zur Beauftragung eines Detektei-Einsatzes werden also wieder einmal gestrafft. Stichworte: Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot. Wirtschaftliche und private Interessen sind im Vorfeld – am besten mit fachjuristischer Unterstützung – sehr genau abzuwägen.

Verhältnismäßige Zielpersonenobservation im Rahmen der EU-DSGVO
Gibt die Abwägung berechtigter Interessen gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung eine Observationsmassnahme her? Professionelle Detekteien wägen Einsätze im Vorfeld gewissenhaft ab. (Beispielfoto)

Interessenabwägung ist zu dokumentieren

Gibt der Volljurist grünes Licht dafür, dass ein datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand für die beabsichtigte Beobachtung und Ermittlung zur Datenerhebung anhand eines glaubhaft dargelegten, starken berechtigten Interesses vorliegt, sollte der rechtmäßigen Kontrollmaßnahme – ausgeführt vom beauftragten Detektivbüro – wohl nichts mehr im Weg stehen. Die Interessenabwägung ist zu dokumentieren. Bis ein brauchbares, juristisch verwertbares Ergebnis geliefert werden kann, sind nicht selten erhebliche detektivische Anstrengungen erforderlich.

Datenschutzsicherheitsfördernde Maßnahmen

Nichtsdestotrotz, sind die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der Informationsfluss zum Auftraggeber sowie die Speicherung und Verwahrung der erhobenen Daten wird im renommierten, verantwortungsvoll arbeitenden Detektivbüro gemäß neuesten Standards ausgeführt. Datenschutzsicherheitsfördernde Maßnahmen sollen in der modernen Detektei heutiger Zeit unkompliziert und pragmatisch umgesetzt werden.

Fotodaten Erhebung durch eine Detektei
Detektivin in der Datenerhebung wegen berechtigten Interesses (Beispielfoto)

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Bewertung detektivisch erhobener Beweise

Steht die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der detektivischen Kontrollmaßnahme auf einem sicheren Fundament, geht es in die Einsatzplanung. Damit will sich die Detektei den Herausforderungen datenschutzrechtlicher Auflagen von Beginn der Observation und Recherche an stellen. Persönlichkeitsrechte der Zielperson sowie die Dritter im Umfeld der detektivischen Beweiserhebungsaktion stehen im Mittelpunkt von Planung und Ausführung des Detektei-Einsatzes.

Datenschutzrechtskonformes Arbeiten als Privatdetektiv

Mit der juristischen Bewertung des erhobenen Beweismaterials steht und fällt schließlich der Erfolg des Auftraggebers der Detektei vor Gericht. Datenschutzrechtskonformes Arbeiten als Privatdetektiv und Wirtschaftsdetektiv setzt ein hohes Maß an Professionalität, Verschwiegenheit und Verlässlichkeit voraus. Der Berufsdetektiv von heute hat hohen Arbeitsbelastungen souverän standzuhalten. Wird ein Ermittler-Team gemeinsam in die Auftragsbearbeitung entsendet, haben alle an einem Strang zu ziehen.

Passion für das Lösen komplexer Aufgaben

Nur so wird es etwas mit detektivischer Projektarbeit gemäß bestehendem EU-Recht. Was sollte der Berufsdetektiv für die erfolgreiche Umsetzung der Bearbeitungsmodule aus Interviewrecherchen und Observationsüberwachungen mitbringen? Interesse am Detektivberuf und Passion für das Lösen komplexer Aufgaben sind essentiell. Wichtig sind außerdem Praxiserfahrung sowie die Fähigkeit, sich schnell in knifflige Sachverhalte einzuarbeiten und in der Detektei-Crew gut zusammenzuarbeiten.

Änderungen im EU-Datenschutz betreffen etliche Aspekte der Detekteien-Branche

Signifikante Änderungen im EU-Datenschutz betreffen etliche Aspekte der Detekteien-Branche. Der online-basierte Austausch von allgemeinen und strategisch-taktischen Informationen wird hiervon beispielsweise ebenso tangiert, wie verschiedene Projektumgebungen und Vorgehensweisen in der Detektiv-Arbeit. Zielsetzung ist es, dem aktuellen Datenschutz mit einer nachjustierten Digitalstrategie innerhalb einer modernen Arbeitsumgebung im Detektivbüro zu begegnen.

Rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse

Außerdem hat sich das Detektivpersonal intensiv mit der aktuellen Gesetzeslage auf EU-Ebene, sowie mit Internationalem Recht zu befassen. Neben rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sind für die operative Tätigkeit in der Wirtschaftsdetektei und Privatdetektei auch Technik- und Betriebswirtschaftswissen erforderlich. Im geltenden Rechtsrahmen überlegen die Detektivinnen und Detektive systematisch welche Ermittlungsservices dem Kunden fallbezogen maximalen Nutzen bringen werden.

Sehr schwere Pflichtverletzungen und Straftaten

Identifizieren das Personal- und Unternehmensmanagement bzw. eine Privatperson ein schweres Problem, das sich ohne die Erhebung beweislastigem Faktenmaterials kaum lösen lässt, wird an das Detektivbüro des Vertrauens herangetreten. Als ernste Probleme im Wirtschaftsbereich lassen sich Beispiele wie: Sehr schwere Pflichtverletzungen (Arbeitsrecht) und Straftaten im Arbeitsrechtsverhältnis, Diebstahl, Sabotage, Verkauf von Betriebsgeheimnissen gegen Entgelt mit Bereicherungsabsicht, Manipulation belastbarer wirtschaftlicher Daten und weitere nennen.

Mögliche Schwerpunkte detektivischen Wirkens im Privatsektor

Hohe Krankenstände rufen den Unmut der Personaler hervor. Nachvollziehbar. Wenn dann noch glaubhaft dargelegte Meldungen zugetragen werden, dass strafbewährte Betrugshandlungen mit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einhergehen, wird es Zeit zu handeln. Die Bewertung arbeitsrechtsrelevanter Zusammenhänge wird von vielen Faktoren bestimmt. Beispielsweise von der Unternehmensgröße und der Branchenzugehörigkeit selbst.

Umdenken auf Personalerebene

Leidet das Betriebsklima erheblich unter vorsätzlich herbeigeführten arbeitsrechts- und vertragsrechtsrelevanten schweren Pflichtverletzungen, wird ein Umdenken auf Personalerebene wahrscheinlich. Unerfreulichen Entwicklungen, die geeignet sind, dass Gesamtunternehmen in Schieflage zu bringen, muss zwangsläufig im geltenden Rechtsrahmen entgegengesteuert werden. Die Tragweite der Maßnahme erzeugt nicht selten einen erheblichen Nachhaltigkeitseffekt. Löst sich der personelle Druck, ist dies im Interesse aller Interessenvertreter im Konzern.

Außerbehördliche bzw. parallelbehördliche Erhebung

Auch im Privatbereich eröffnen moderne Detekteien Möglichkeiten der diskreten außerbehördlichen bzw. parallelbehördlichen Erhebung beweislastiger Fakten. Exemplarische Auftrags-Schwerpunkte aus dem Privatsektor sind: Rechercheerhebungen zur Aufklärung vorsätzlich kolportierter unrichtiger Darstellungen (Üble Nachrede), Ehestreitigkeiten einhergehend mit strafbaren Eigentumsdelikten sowie der Gefahr für Leib und Leben, Maßnahmen zur Förderung der privaten Sicherheit und viele weitere.

Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Ermittlungstätigkeit

Die international orientierte Detektei ist weltweit im Einsatz. Auch außerhalb des deutschen Rechtsraums greift die Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Ermittlungstätigkeit deutscher Privatdetektive und deren EU-Partner. Wer sprachbegabt ist, Rhetorik und Befragungsgeschick mitbringt, sich für ein breites Tätigkeitsfeld aufstellen und Auslandserfahrung sammeln will, ist im renommierten Detektivbüro für Auslandermittlungen richtig.

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