Beweisermittlung

Hauptauftragsgegenstand an private Detekteien ist wohl die anlassbezogene Beweisermittlung. Professionelle und vor allem diskrete Beweisermittlungen sind dort in kompetenten Händen. In der Berufsgruppe der Privatdetektive arbeiten i.d.R. ehemalige Kriminalisten staatlicher Organe bspw. Polizei, Militär (in Deutschland Feldjäger/MP) und Nachrichtendienste. Aber auch Quereinsteiger mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften sowie der Ingenieurinformatik wirken erfolgreich in privaten Beweisermittlungsdiensten.

Privatdetektiv arbeitet der Staatsanwaltschaft zu
Filmisch umgesetzt kennen wir es aus TV-Serien und Kinostreifen: Rechtsanwalt und sein Privatdetektiv legen der Staatsanwaltschaft brettharte Beweise vor. Das gibt es so auch in der Realität. (Beispielfoto)

Partielle Zusammenarbeit Strafrechtsanwalt/Zivilrechtsanwalt ⇔ private Beweisermittler

Die partielle Zusammenarbeit Strafrechtsanwalt/Zivilrechtsanwalt – private Beweisermittler ist seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Konstellation. Wesentliche Aspekte, die dafür sprechen Teile der Beweisermittlung Privatermittlern an die diskrete Hand zu geben, sind beispielsweise individuelle Verfügbarkeit, schnelle Reaktionsteams sowie die sorgfältige Beweissammlung im Inland wie auch im weltweiten Ausland.

Rolle und Verantwortlichkeit bei der Beschaffung von Beweismitteln

Um ihre Rolle und Verantwortlichkeit bei der Beschaffung von Beweismitteln für gerichtliche Zwecke voll erfüllen zu können, sollte die beauftragte Detektei von Beginn bis zum Abschluss der anlassbezogenen Beweisermittlungsmaßnahme in Form fachjuristisch fundierter Beweiserhebungsrichtlinien von der mandatierten Rechtsanwaltskanzlei instruiert werden. Die ist nicht selten von zentraler Bedeutung für eine Beweisverwertung des privatdetektivisch erhobenen Materials. Beweismängel und Aktenwidrigkeiten – als Beispiele – würden zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Detektivassistent in der Beweisermittlung Observierung
Das Beobachten von Zielobjekten und Zielpersonen ist ein gängiges privatdetektivisches Verfahren anlassbezogener Beweisermittlung. (Beispielfoto)

Expertisen breiter Beweisermittlungsvarianten

Ist die formelle Prüfung auf Rechtmäßigkeit erfolgt, dann sind es meist herausfordernde Vorgaben, die an Privatbeweisermittler gestellt werden. Im Fähigkeitsprofil eines renommierten Detektivbüros finden sich Expertisen breiter Beweisermittlungsvarianten, die jedem Unterstützungsbedarf gerecht werden sollen. Private Berufsdetektive sind es auch, die sich immer wieder motiviert in den Dienst der Wahrheit stellen. Und wenn es im Rahmen einer komplizierten Beweisermittlung brenzlig wird für Privatfahnder im Einsatz, dann wird deren Mut und Erfahrung wohl wieder einmal mehr extrem auf die Probe gestellt.

Anlassbezogenes Eruieren der Privatverhältnisse

Was macht die Entscheidung aus, einen privaten Beweisermittlungsdienst (Detektei) in die laufende Beweisermittlung hinzuzuziehen? Sind prozess- und fallbezogene Fragen berechtigten Interesses ungeklärt, und macht dies Ermittlungsmaßnahmen – bspw. anlassbezogenes Eruieren der Privatverhältnisse erforderlich – dann ist das Anheuern eines hierauf spezialisierten Privatunternehmens für Beweisermittlung (Anm. Detektivbüro) im Gros der Fälle die genau richtige Strategie der Beweisführung der mandatsinnehabenden Rechtsanwaltskanzlei.

Funktionierender Austausch aller Fallbearbeitungsinvolvierten

Professionelle Privatdetektiv-Beweisermittlungsarbeit basiert immer schon auf funktionierenden Austausch aller Fallbearbeitungsinvolvierten. Insbesondere mit dem Rechtsbeistand oder Syndikus des Auftraggebers (gemäß Dispositionsgrundsatz/ZPO)
sowie (in Strafsachen) mit den Ermittlungsorganen der Strafverfolgungsbehörde findet i.d.R. im Verlauf der temporären Zusammenarbeit ein anlassbezogener Informationsaustausch statt. Nur wenn alle Beteiligten wissen, welche Fähigkeiten der jeweils andere benötigt, führt die fallanlassbegründete Zusammenarbeit zu einem Gewinn in Form des Erreichens des Auftragsziels, nämlich beweisverwertungsgeeignete Beweise herausarbeiten oder Täter überführen.

Beweisermittlung als juristischer Schachzug

Beweisnotstand kann jeden treffen. Das gilt gleichermaßen für natürliche Personen wie für Wirtschaftsunternehmen. Die Beweisermittlung als juristischer Schachzug bietet einen möglichen Lösungsansatz. Beweiseermitteln gehört in professionelle Hände, denn die Verwertung von rechtswidrig erlangten Beweismitteln im Zivilprozess führt (wie oben bereits erwähnt) sehr wahrscheinlich zu einem Beweisverwertungsverbot. Option ist das Anheuern seriöser gewerblicher Privatermittler. Mit deren Zeugenaussagen sowie herausgearbeitetem Beweismaterial (z.B. Überwachungsfotos) und Beweisstücken bietet sich die Chance, zu seinem Recht zu kommen.

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