Eheähnliche Lebensgemeinschaften im deutschen Recht – Eine privatdetektivische Betrachtung

Information der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH • keine Rechtsberatung

Privatdetektei und anlassbezogene Ermittlungen zu eheähnlichen Lebensgemeinschaften: Die Eheähnliche Lebensgemeinschaft – häufig auch als nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet (Konkubinat im schweizerischen Zivilrecht), ist im deutschen Zivilrecht ein Begriff, der trotz seiner gesellschaftlichen Relevanz nur punktuell gesetzlich geregelt ist. Im Gegensatz zur Ehe und zur eingetragenen Lebenspartnerschaft fehlt der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine eigenständige Kodifikation. Dennoch hat sie eine beachtliche Bedeutung im Familien- und Sozialrecht sowie im Zivil- und Erbrecht gewonnen.

Detektive ermitteln im Rechtsstreit Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Eheähnliche Lebensgemeinschaft – aus der Kinder hervorgegangen sind – endet mit einem Rechtsstreit: Detektivbüro ermittelt anlassbezogen und mit begründetem Mandat für eine der Parteien. (Beispielfoto/AI-generated)

Begriff und Abgrenzung

Das müssen Privatermittler für ihre Tätigkeit wissen: Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die einer Ehe vergleichbar ist, jedoch ohne Eheschließung besteht. Wesentliche Merkmale sind das Führen eines gemeinsamen Haushalts, gegenseitige Fürsorge und das Bestehen einer emotionalen und wirtschaftlichen Bindung.

Abzugrenzen ist sie sowohl von bloßen Wohngemeinschaften als auch von der eingetragenen Lebenspartnerschaft (bis 2017) sowie der gleichgeschlechtlichen Ehe (seit 2017 durch die „Ehe für alle“ abgelöst).

Rechtslage und gesetzliche Regelungen

Für Auftraggeber einer Detektei wichtig: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht explizit geregelt. Dennoch gibt es einzelne gesetzliche Bezugnahmen, z. B. im:

  • Sozialrecht (§ 20 SGB XII) – Berücksichtigung des Partners bei der Bedarfsberechnung
  • Strafprozessrecht (§ 52 StPO) – Zeugnisverweigerungsrecht für Lebenspartner
  • Wohnraumkündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) – Schutz vor Kündigung bei gemeinsamer Nutzung

Von Relevanz, sollte die eheähnliche Lebensgemeinschaft mit einem Rechtsstreit auseinandergehen: Im zivilrechtlichen Bereich erfolgt die rechtliche Einordnung primär über die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts, insbesondere des Gesellschaftsrechts (§§ 705 ff. BGB), falls eine wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht.

Vermögensrechtliche Beziehungen und Privatdetektiv

Spezialisierte Privatdetekteien sind darin erfahren, bei berechtigtem Interesse und mit ausrechendem Anlass, Vermögensrecherchen einzuleiten und zu bearbeiten. Da für nichteheliche Lebensgemeinschaften keine Zugewinngemeinschaft gilt, wie sie bei Ehegatten besteht (§ 1363 BGB), bleibt es grundsätzlich bei der Trennung der Vermögensmassen. Gemeinsame Anschaffungen, Investitionen oder Arbeitsleistungen können jedoch zu Ausgleichsansprüchen führen – sei es aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), GoA (§§ 677 ff. BGB) oder aufgrund einer stillschweigenden Innengesellschaft.

Konto-Recherche im Ausland: Detektiv SYSTEM Detektei ® ermittelt
Fallbeispiel → Begründeter Verdacht im Zusammenhang mit der Auflösung einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft: Der Lebenspartner hat über Jahre systematisch gemeinsam eingebrachtes Geldvermögen unterschlagen und auf geheime Konten ins Ausland transferiert. Detektiv SYSTEM Detektei ® ist weltweit vernetzt und leitet anlassbezogen Vermögensrecherchen in Nassau/Bahamas ein. (Beispielfoto/AI-generated)

Rückforderungs- oder Ausgleichsansprüche

Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit Rückforderungs- oder Ausgleichsansprüche bei Trennung geltend gemacht werden können. Dabei steht stets die Abgrenzung zwischen freiwilliger Zuwendung und erkennbarer Zweckbindung im Vordergrund.

Unterhalts- und Erbansprüche – Anlass für die Beauftragung eines Detektivbüros

Ein gravierender Unterschied zur Ehe besteht im Bereich des Unterhaltsrechts. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben weder während noch nach der Beziehung einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt. Eine Ausnahme besteht lediglich bei gemeinsamen Kindern – hier gelten die allgemeinen Regeln des Kindesunterhalts (§§ 1601 ff. BGB) sowie ggf. der Betreuungsunterhalt (§ 1615l BGB). Auch erbrechtlich besteht kein gesetzliches Erbrecht des Partners. Eine Absicherung ist daher nur über Testament oder Erbvertrag möglich. Rechtliche Streitfragen, die sich hieraus ergeben, sind nicht selten Anlass für die Beauftragung eines Detektivbüros.

Bedeutung in der Rechtsprechung

Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurde die Rechtsstellung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sukzessive konkretisiert. Insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlungsgebote (Art. 3 GG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) wurden Grenzen staatlicher Benachteiligung gezogen.

Ein bekannter Leitsatz des BGH (Urt. v. 09.07.2008 – XII ZR 179/05) lautet:

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet grundsätzlich keine Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich.

Damit unterstreicht der BGH die Eigenverantwortung der Partner bei der Gestaltung ihrer Vermögensverhältnisse.

Fazit und rechtspolitischer Ausblick

Privatdetektive verzeichnen – einhergehend mit den gesellschaftlichen Veränderungen der zurückliegenden Jahre – wesentlich mehr Auftragseingänge im Zusammenhang mit Trennung von Lebenspartnerschaften bzw. Auflösung eheähnlicher Lebensgemeinschaften. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist ein verbreitetes Lebensmodell, das im Rechtssystem weitgehend durch Richterrecht und Analogien gesteuert wird. Eine umfassende gesetzliche Regelung fehlt bislang. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und dem Rückgang der Eheschließungen stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber perspektivisch ein rechtliches Rahmenwerk schaffen sollte, das die Interessen von Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften besser absichert – vor allem im Trennungsfall.

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Sorgerecht: Privatdetektive leiten diskrete Ermittlungen ein

Sorgerecht und Privatdetektive werden – vornehmlich in juristischen Kreisen – nicht selten in einem Atemzug genannt. Münden familiäre Ereignisse – bspw. schwere Erwachsenenfehler, Trennung und Scheidung – in einen Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder, dann sollte im Ideal für alle involvierten Parteien eine erträgliche Lösung gefunden werden. Bei konkreten Hinweisen darauf, dass mindestens ein Part der elterlichen Verantwortung zum Nachteil der Kinder nicht nachkommt, sind Privatermittler als sachkundige Helfer im Rahmen der Kindeswohlüberprüfung eine bewährte Option.

Kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren und Sorgerecht. Detektive besorgen Beweise.
Familienrecht: Detektiv SYSTEM Detektei ® geht im Ausland konkreten Hinweisen von Kindeswohlgefährdungen (child endangerment) nach. Die Erkenntnisse gehen an die/den Auftraggeber*in Deutschland und sollen bei Gericht Beweiswürdigung finden. (Beispielfoto)

Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit

Ermittlung mit Anlassbegründung – Familienstreitigkeiten mit Auslandsbezug, die in eine Sorgerechtsfrage münden – ist ein weiteres Spezialgebiet rechtschaffender Detektivarbeit. Der deutsche sowie der EU Special Investigator sollte u.a. mit dem Inhalt des Handbuchs zu europäischen Rechtsvorschriften betreffend die Rechte des Kindes (Handbook on European law relating to the rights of the child) vertraut sein. Eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass in Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit Detektei-Erkenntnisse hoher Beweiswürdigung einfließen. Beweise also, die internationalen gerichtlichen Prinzipien gerecht werden.

Kinder und ihre Eltern betreffende Angelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug sind in der EU-Verordnung 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel-IIb-Verordnung) geregelt.

Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht

Leidtragende des Zerbrechens einer Ehe mit damit oft einhergehenden s.g. Rosenkrieg Irrungen und Wirrungen, sind häufig die Kinder. Stoßen Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht sowie rechtskräftige Entscheidungen wie gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht auf Unverständnis und Ablehnung, dann lässt sich womöglich eine Seite dazu hinreißen, den Kindesumgang der Rechtslage beispielsweise

  • Residenzmodell
  • Wechselmodell
  • Personensorge
  • Vermögenssorge

… widrig auszulegen und durchzusetzen. Fruchtet das Hinzuziehen als Beispiel von Mediatoren zur Konfliktlösung nicht – zeigen Vermittlungsversuche der Mediatorin/Mediator keine Wirkung – dann könnten Kurzschlussreaktionen eines sich benachteiligt gefühlten Elternteils in eine Gefahrenlage für die gemeinsamen minderjährigen Kinder eskalieren.

Juristisches Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche

Gibt es keine Alternative mehr zum Scheidungsantrag, dann ist die Scheidung beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Hierfür besteht Anwaltszwang. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt ist folglich immer mit von der Partie, wenn es um weiterführende Fragen zum Sorgerecht des aus der Ehe hervorgegangen Kindes bzw. der Kinder geht. Das ist von Vorteil für Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Sorgerechtsansprüchen und Umgangsrechtsansprüchen. Wohl nicht wenige Familienrechtsanwaltskanzleien pflegen nämlich strategische Verbindungen zu privaten Ermittlungsdiensten, die ins juristische Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche im Bedarfsfall involviert werden können.

Zusammenarbeit Polizei (Police) und Privatermittler ist im Fall des Zurückhaltens eines Kindes eine bewährte Strategie
Fühlt sich eine Elternpartei durch die familiengerichtliche Entscheidung vermeintlich zu Unrecht benachteiligt, kann sich der Konflikt bis zur Kindesmitnahme (Kindesentführung) zuspitzen. Erfahrene Privatdetektive, die für die Ermittlung des Aufenthaltsortes angeheuert werden, suchen im Einsatzgebiet/Einsatzland häufig auch Kontakt zu zuständigen Polizeibehörden. (Beispielfotos)

Detekteien mit Expertise Privatermittlung

Wird das Sorgerechtsverfahren (Kindschaftssachen) von einem Elternteil angestrebt, weil beispielsweise konkrete Hinweise vorliegen, dass dem Kind oder den Kindern eine Zukunft in einem nicht kindeswohlgerechten Milieu bevorsteht und die gegnerische Sorgerechtspartei dem Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind nicht nachkommen werden, dann sind starke Beweis zu erbringen, die bei Familiengericht Würdigung finden. Detekteien mit Expertise Privatermittlung sind darauf spezialisiert, anlassbezogen das Fürsorge- und Schutzverhältnis diskret – bspw. durch eine Observierung – zu überprüfen. Kindeswohlgefährdung und damit verbundene Täuschungshandlungen werden mit hoher Stichhaltigkeit aufgezeigt.

Auszug aus der o. g. Verordnung der Europäischen Union 2019/1111

Mit dieser Verordnung werden einheitliche Zuständigkeitsregeln für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigkeitserklärung einer Ehe sowie für grenzüberschreitende Streitigkeiten über die elterliche Verantwortung festgelegt.

Gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern

Ist der Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung als gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern vollzogen und rechtskräftig, münden Verzweiflungstaten vermeintlich Benachteiligter immer wieder in schwere Verstöße gegen geltendes Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht – bis hin zur Entführung des Kindes oder der Kinder.

Aufgabe angeheuerter Privatdetektive

Kindesentziehung ist in Deutschland eine Straftat nach § 235 StGB. Hierbei oftmals entfaltete kriminelle Energien, überraschen nicht selten selbst gestandene Privatermittlerinnen und -Ermittler mit Spezialisierung Kindesrückführung. Sorgerechtsurteile und Sorgerechtsverfügungen (bspw. aus freien Stücken gewählter Aufenthaltsort) werden von Täterinnen und Tätern vorsätzlich konträr interpretiert und Ortswechsel ins nahe und auch ferne Ausland konspirativ eingefädelt. Aufgabe angeheuerter Privatdetektive ist es, Pläne für eine Entführung des Kindes möglichst im Vorfeld aufzuklären und zu durchkreuzen.

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