Zeuge: Detektive bekunden Wahrnehmungen zu aufklärenden Sachverhalten

Mit Detektiv-Zeugen haben die Auftraggeberin oder der Auftraggeber einer Detektei einen entscheidenden strategischen Vorteil im Ärmel. Einsatzbereiche deutscher Detektivbüros sind vielfältig und reichen vom Rechercheprojekt zu Zivilrechts- und Strafrechtssachen bis zur Sachverhaltsaufklärung unter Anwendung der Ermittlerpersonal basierten Observation. Professionelle Ermittler geben hierbei eigene Wahrnehmungen in Berichtsform zu Protokoll und werden bei Gericht Zeugnis ablegen.

Privatermittler am Amtsgericht Zeugenaussage
Privatermittler ist als Zeuge am Amtsgericht geladen (Beispielfoto)

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Zeugenaussage soll Tatgeschehen zweifelsfrei wiedergeben

Mit der Aussage als Zeuge (court witness) vor Gericht wird die Leistungsfähigkeit einer Detektei-Agentur immer auch auf den Prüfstand gestellt. Zeugenaussagen (testimony in court), die Privatdetektive zu beobachteten Geschehensabläufen machen, sollen das Tatgeschehen zweifelsfrei wiedergeben und damit den juristischen Rechtsprecher entscheidend bei der Wahrheitsfindung unterstützen. Detektivpersonal wird mit seinen Berichtspflichten so zur echten Gewährsfrau und zum Gewährsmann für den betroffenen Mandanten.

Privatdetektiv ist Augenzeuge relevanter Ereignisse
Detektiv wird zum Augenzeugen bei verdeckten Beobachtungen (Beispielfoto)

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Zeugenbasierte Beweisdarlegung: Ermittlungen finden arbeitsteilig statt

Im professionellen Detektivbüro wird man niemals an starren Lösungen festhalten. Recherchestrategie und -Taktik ist immer auch an die Anforderungen der Kunden anzupassen. Außerdem werden dem Austausch von Informationen innerhalb der Detektei-Arbeitsgruppen sowie dem Einleiten von Erstrecherchen im Projektvorfeld hohe Priorität eingeräumt. Es geht um eine zeugenbasierte Beweisdarlegung, weshalb Ermittlungen im Gros der Fälle arbeitsteilig stattfinden. Man will vom Know-how und den besten Lösungen aller profitieren und schlussendlich als zuverlässige, glaubwürdige Zeugen überzeugen.

Privatdetektei im Erkundungseinsatz: Fundierte Erkenntnisse sind das Ziel

Bei der Zeugenvernehmung sollen keine Zweifel aufkommen. In der Regel genießen renommierte Privatdetektive bei Gericht einen professionellen Ruf. Privatermittler werden berufsbedingt regelmäßig zur Zeugenvernehmung geladen und gehen entsprechend souverän an eine Vernehmung bei Polizei und Staatsanwaltschaft heran. Ist die Privatdetektei im Erkundungseinsatz, sind fundierte Erkenntnisse das Ziel. Greifbare Ergebnisse also, die einer gerichtlichen Aus- und Verwertung standhalten. Der Detektei-Ermittlungsbericht soll das abbilden, was objektiv beobachtet und durch operativ-taktische Befragung beweistechnisch erhoben wurde.

Zeugenbasierte be- und entlastende Beweise rechtssicher und hygienekonform erheben

Erst EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) dann Corona-Krise; Privatdetekteien und Wirtschaftsdetekteien haben sich ständig neuen rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen zu stellen. Also wird die Priorisierung permanent angepasst. Herausforderungen werden im Detektivbüro fortan darin bestehen, unter Einhaltung geforderter Datenschutzauflagen sowie unter Beachtung der Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2), nachgefragte, zeugenbasierte be- und entlastende Beweise rechtssicher und hygienekonform zu erheben.

Vorbereitungsmaßnahmen: Beim Erstberatungsgespräch werden strategische Schritte definiert

Eine detektivische Aktion steht und fällt mit den Vorbereitungsmaßnahmen. Beim Erstberatungsgespräch werden strategische Schritte definiert. Planung und Durchführung sind entscheidend für die nachfolgende Erhebung und Bewertung detektivischer Zeugenaussagen im Strafprozess sowie im Zivilprozess.

Würdigung der erhobenen Beweise in puncto Glaubwürdigkeit

Beratungsdienstleistungen bietet DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH seiner Klientschaft aus Unternehmerpersönlichkeiten, Firmenlenkern und Privatleuten in voller Bandbreite. Fragen zu rechtlichen Aspekten und damit verbundene Unwägbarkeiten sind hierbei ebenso abzuklären, wie diverse Einsatzkonstellationen, um später bei Gericht als Zeuge der Würdigung erhobener Beweise in puncto Glaubwürdigkeit keine Zweifel aufkommen zu lassen.

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