Reporting: Berichtswesen im Detektivbüro

Detektei-Ermittlungsbericht: Schreib- und Gestaltungsregeln

Das Extrakt einer jeden Detektei-Maßnahme findet sich in Form eines

  • Tätigkeitsbericht
  • Ermittlungsbericht
  • Observationsbericht

… niedergeschrieben wieder. Eine spezielle Norm oder gesetzliche Vorgabe gibt es für das Erstellen eines Detektei-Berichts nicht. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Rechtsanwälte erwarten vom Privatermittlerbericht aber, dass strafprozessuale Regeln sowie allgemein gebräuchliche Schreib- und Gestaltungsregeln eingehalten und angewendet werden.

Detektei-Ermittlungsberichte mit hoher Beweiskraft
Ermittlungsberichte mit Gerichtsverwertbarkeit · Detektiv SYSTEM Detektei ® Beweiserhebung (Beispielfoto)

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Wahrheit und Klarheit bei der Erstellung des Berichtsmaterials

Schriftliche Berichte machen getätigte Aktivitäten privater Detektive – stets unter dem Aspekt streng vertraulicher Behandlung – für den Empfänger transparent. Wahrheit und Klarheit sind bei der Erstellung des Berichtsmaterials von zentraler Bedeutung. Die Erarbeitung des Schriftsatzes basiert auf Einsatznotizen, Gedächtnisprotokolle und von Zeugen bzw. Auskunftspersonen gegenüber dem interviewenden Privatdetektiv gemachten Aussagen. Rechtsgrundlage der Datenerhebung ist das vor Auftragserteilung glaubhaft dargelegte berechtigte Interesse der Auftrag gebenden Partei.

Zwischenbericht einer Detektei im Einsatz

Der Rapport oder Zwischenbericht einer Detektei im Einsatz, informiert über den Stand gemachter Beobachtungen und Ermittlungen. Nicht selten werden Detektivbüros von Schlüsselpartnern unterstützt. Auch deren Zuarbeit – bspw. eine Abhörschutzkontrolle, IT-forensische Untersuchung oder kriminalistische Erhebung – fließt, meist ebenfalls streng vertraulich übermittelt, in den Zwischenrapport ein. Oft kann der begleitende Rechtsexperte des Auftraggebers wichtige taktische Entscheidungen oder gar ein Menetekel herauslesen und darauf sofort operativ reagieren.

Erstellen des Einsatzberichts im Detektivbüro
Einsatzberichte einer Detektei-Ermittlung oder -Beobachtung mit hoher Beweiswürdigung bei Gericht (Beispielfoto)

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Beitrag von Detektiv-Zeugen zum Beweisthema

Strafverfolgungsbehörden und Gerichte würdigen von involvierten Detekteien erhobene Beweisdaten, wegen ihrer meist keine Fragen offenlassenden Beleuchtung rechtsfallentscheidender Tatsachen und Ereignisse. Dreh- und Angelpunkt ist die Bedeutung des Beitrags von Detektiv-Zeugen zum Beweisthema, denn sie sind es, die meist als einzige ladungsfähige Augenzeugen herhalten und zu den tatsächlichen Umständen am Tatort oder Ereignisort Tatsachenangaben an Eides statt machen und versichern können. Ein parallel vorliegender Beobachtungsbericht kann außerdem zusätzlich von Anklage und Verteidigung herangezogen werden.

Ermittlungsberichte privater Kriminalisten und Detektive

Die gewerbliche Recherchebranche bietet der Wirtschaft und auch Privatbürgern immenses unterstützendes Potenzial im Fall eines Strafprozess- oder Zivilrechtsprozessverfahrens. Eben weil den Ermittlungsberichten privater Kriminalisten und Detektiven einiges an Bedeutung bei der richterlichen Wahrheitsfindung zukommt, ist das eingereichte Berichtsmaterial (P.I.-Reporting) begrifflich klar ausformuliert und wahrheitsgemäß anhand der gemachten Nachforschungen zu erstellen. Eine Datenfusion aller beigesteuerten Ermittlererkenntnisse erfolgt als Abschluss der Detektei-Maßnahme im zusammenfassenden Bericht.

Damit das Reporting einfach von der Hand geht

Es ist Erfahrungssache, damit das Reporting einfach von der Hand geht und sich Zeugenzitate sowie Gedächtnisprotokolle gemäß der Philosophie einer hohen Detailtreue im Dokument manifestieren. Etablierte Ermittlungsbüros können i.d.R. auf bewährtes Personal vertrauen. Berichtswesen wird weiterentwickelt und noch mehr professionalisiert.

Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung/Geheimhaltungsvertrag

Nimmt die Detektei externe Schreibdienste und Übersetzer in Anspruch – beispielsweise beim Erstellen des Berichts in einer Fremdsprache – ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung/Geheimhaltungsvertrag (NDA – Non Disclosure Agreement) Pflicht. Hier schreibt der Gesetzgeber (Stichwort EU-DSGVO) strenge und rigide einzuhaltende Prozeduren (procedures) vor.

Detektei und Reporting

Jede Detektei verwendet beim Reporting verschiedene Ansätze. Meist wird auf viele Jahre und Jahrzehnte Erfahrung zurückgegriffen. Das Qualifikationsniveau im Berichtserstellen ist hoch und man kann zu Recht stolz auf das hohe Ansehen in heimischen, wie in internationalen Advokatenkreisen sein. Außerdem wissen Strafverfolger und Gerichte hochwertige Analysen von Detektiv-Fachexperten und deren externen Partner sehr zu schätzen. Wenn es dann heißt:

Zielperson überführt, Handlung im Abschlussbericht gemäß der vorgegebenen Zielsetzung dokumentiert.

. . . dann bildet Detektei und Reporting das weitere Mal eine erfolgreiche Einheit.

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