Stalking: Detektei dem Stalker auf der Spur

Stalking ist keine Spaßaktion

Thema Stalking und Privatsicherheit: Einem Menschen unbefugt beharrlich aufzulauern und nachzuschleichen und das mit dem Vorsatz, diesen psychisch zu destabilisieren, Angst aufzubauen und zu zersetzen, ist keine Spaßaktion. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht hier mit dem § 238 StGB alle Merkmale einer strafbewährten Nachstellung erfüllt. Nicht selten haben Stalking-Handlungen einen Sexualbezug und gehen mit Sittlichkeitsdelikten einher.

Stalker entlarven. Detektei ermittelt.
Detektiv SYSTEM Detektei ® Privatsicherheit hilft betroffenen Opfern. Stalking wird aufgeklärt, Mandanten werden geschützt. (Beispielfoto)

Exzessives Abpassen und Verfolgen

Das Gefahrenpotenzial steigt für das Opfer, wenn dem Stalking eine seelische Abartigkeit des Täters zu Grunde liegt. Stichworte Gefährderansprache und Gefährderanschreiben: Der deutsche Gesetzgeber hat auf das Phänomen Stalking, welches sich mit der Verbreitung der Mobiltelefonie und der Nutzung des Internets verstärkte, reagiert. Das wiederholte und exzessive Abpassen und Verfolgen eines Menschen, ist von der Deliktsnatur ist kein Privatdelikt mehr.

Kaum ein Delikt so facettenreich ausgeführt

Der Tatbestand der Nachstellung ist demnach im deutschen Strafrecht ein abstraktes Gefährdungsdelikt. DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH weiß aus den eigenen Ermittlungsakten nur zu gut, dass wohl kaum ein Delikt so facettenreich ausgeführt wird, wie das willentliche und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person.

Detektei klärt Qualität, Intensität und Häufigkeit

Die Vielschichtigkeit der Verhaltensweisen beim unbefugten Nachstellen macht es schwierig, eine Abgrenzungsfrage zwischen sozialadäquatem Verhalten und Vollführen einer strafbaren Handlung zu treffen. Das Einschalten einer Privatdetektei macht im Rahmen der vorbehördlichen Aufklärung sowie zur Realisierung eines effektiven Opferschutzes Sinn. Privatdetektive klären diskret Beharrlichkeit, Qualität, Intensität sowie Häufigkeit und arbeiten so die Tatbestandsmerkmale strafbaren Stalkings in Form stichhaltiger Beweise heraus.

Stalking-Angriff unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln

Neben der klassischen verdeckten Gegenobservation, gehen Privatermittler Hinweisen nach, die Rückschlüsse darauf zulassen, ob der Stalking-Angriff unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation erfolgt. Außerdem werden der Straftäterin oder dem Straftäter vom Detektivbüro die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten, beispielsweise zur Bestellung von Waren und Dienstleistungen nachgewiesen.

Privatdetektive stehen für Zeugenaussagen zur Seite

Des Weiteren erhebt die beauftragte Privatdetektei beweislastige Fakten, die dem Täter nachweisen, dass er in böser Absicht Dritte veranlasst, Kontakt mit dem Stalkingopfer aufzunehmen. Erfolgt ein verbaler oder in anderer Form ein Angriff auf die Ehre, stehen die Privatdetektive dem Auftraggeber für Zeugenaussagen zur Seite.

Schutz vor Stalking und fortwährender Nachstellung Privatdetektiv
§ 238 StGB • Nachstellung (Stalking) ist strafbewährt • Detektiv SYSTEM Detektei ® entlarvt Stalker (Beispielfoto)

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Sehen – ohne gesehen zu werden

Sehen – ohne gesehen zu werden, ist die wohl größte Stärke einsatzerfahrener Privatdetektive. Wer wie deutsche Detektiv-Sachbearbeiter im Außendienst regelmäßig als Observant im Dienst ist, kann das Know-how des professionellen Beobachtens eins zu eins beim Auftragseinsatz zur hochdiskreten Aufklärung von Stalking-Handlungen umsetzen.

Detektive schreiten bei potentiell hochgefährlichen Verhaltensweisen ein

Das Ermittler-Personal ist während der Maßnahme permanent und clever getarnt mit Sichtkontakt in der Nähe des Auftraggebers oder der Auftraggeberin. Hält sich die Schutzperson längere Zeit in den eigenen vier Wänden auf oder geht im In- und Ausland auf Reisen – kein Problem für die erfahrene Sicherheitsfirma – das Detektiv-Team stellt sich konzeptionell voll und ganz auf die Bedürfnisse der Mandantschaft ein. Bei potentiell hochgefährlichen Verhaltensweisen von Seiten des Angreifers oder der Angreiferin werden aus verdeckten Beobachtern Personenschützer, die zeit- und situationsnah wirksame Abwehr- und Gegenmaßnahmen einleiten.

Aufklärungs-, Recherche- und Schutzlösungen

Ziel ist es, die Unversehrtheit der Schutzperson sowie Sicherheit für die Angehörigen des Stalkingopfers zu jeder Zeit und unter allen Lagebedingungen zu garantieren. Gut beraten ist, wer beispielsweise seinen involvierten Rechtsanwalt mit der Suche und Auswahl eines detektivischen Spezialisten für maßgeschneiderte und individuelle Aufklärungs-, Recherche- und Schutzlösungen beauftragt.

Rechtsanwälte nehmen gerne Fachexperten fürs professionelle Beobachten mit ins Boot

Wer wegen Stalkings auf Hilfe angewiesen ist, braucht sie meistens schnell und unkompliziert. Ist die Beweislage für eine Strafanzeige aber noch zu schwammig, wird der Rechtsvertreter des Geschädigten nach Maßnahmen suchen, die geeignet erscheinen, der Stalkerin oder dem Stalker das unbefugte und beharrliche Auflauern und Nachschleichen nachzuweisen.

Schnelle Lösung herbeiführen

Das etablierte Detektivbüro mit Spezialisierung auf verdeckte Beobachtungen bietet sich hierfür an. Es gebietet die Verantwortung gegenüber der oder dem Geschädigten, hierbei eine schnelle Lösung herbeizuführen. Besteht der begründete Verdacht, dass der Stalker die räumliche Nähe zur Person bereits sucht, ist eine sofortige und lückenlose Absicherung unumgänglich. Wird dem Opfer bewusst, im perfiden Fokus eines Stalkingangriffs zu stehen, stellen sich nicht selten zwangsläufig Angstzustände und Depressionen ein. Es geht darum, professionell und zeitnah herauszuarbeiten:

Wer ist der Angreifer? Was sind seine Absichten?

Stalking: Pläne der Gegenseite so früh als möglich durchkreuzen

Die Palette reicht von der beabsichtigten Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens des Opfers, bis in die Gefahr des Todes durch Suizid. Das Detektei-Management will die Pläne der Gegenseite so früh als möglich durchkreuzen. Ideal, wenn bereits die Vorbereitung einer vorsätzlichen Stalkingattacke von der Schutzfirma nachgewiesen werden kann. Dann übernehmen die Strafverfolgungsorgane. Die Strafbarkeit hängt nämlich nicht mehr von der Reaktion des Opfers ab, sondern das Unrecht liegt bereits in der vorgenommen Handlung.

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